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EU reserviert ab 2029 31 Fleischbezeichnungen – Druck auf Exporteure pflanzlicher Produkte

Die Verordnung (EU) 2026/1739 reserviert das Wort "meat" und 31 weitere Begriffe – von beef und chicken bis ribeye, T-bone und bacon – ab dem 19. August 2029 auf allen Vermarktungsstufen für Fleisch und Fleischerzeugnisse. Die Vorgaben gelten auch für Waren, die in die Union eingeführt werden; Restbestände dürfen längstens bis zum 19. August 2032 abverkauft werden. Vietnamesische Exporteure veganer und pflanzlicher Lebensmittel sollen Namen, Verpackungen und Marketingmaterial frühzeitig überprüfen.

EU reserviert ab 2029 31 Fleischbezeichnungen – Druck auf Exporteure pflanzlicher Produkte

Die Europäische Union hat die Verordnung (EU) 2026/1739 erlassen, die neue Vorgaben für die Verwendung von Bezeichnungen im Zusammenhang mit Fleisch und Fleischerzeugnissen enthält und diese auf Lebensmittel anwendet, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden – Importe eingeschlossen. Nach Angaben der Abteilung für Auslandsmarktentwicklung im vietnamesischen Ministerium für Industrie und Handel, die VnEconomy zitiert, wurde die Verordnung am 8. Juli 2026 erlassen, am 29. Juli 2026 veröffentlicht und trat am 18. August 2026 in Kraft.

Die Bezeichnungsvorschriften selbst, enthalten in Artikel 1 Absatz 13, gelten erst ab dem 19. August 2029. Damit bleiben den Unternehmen knapp drei Jahre, um Sortimente, Verpackungen, Etiketten und Marketingkanäle zu überprüfen, bevor die Anforderungen greifen.

31 Begriffe bleiben Fleisch vorbehalten

Die Verordnung fügt Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 einen neuen Teil Ia mit dem Titel "Meat and meat products designations" hinzu. "Meat" wird darin als die essbaren Teile von Tieren definiert, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen. Neben dem Wort "meat" reserviert die EU auf allen Vermarktungsstufen eine Liste von 31 Begriffen für Fleisch und Fleischerzeugnisse.

  • Tierarten und Kategorien: beef, veal, pork, poultry, chicken, turkey, duck, goose, lamb, mutton, ovine, goat.
  • Teilstücke: drumstick, tenderloin, sirloin, flank, loin, ribs, shoulder, shank, chop, wing, breast, thigh, brisket, ribeye, T-bone, rump.
  • Erzeugnisse: bacon, steak und liver.

Diese Begriffe dürfen nicht für Lebensmittel verwendet werden, die nach den neuen Regeln ausgeschlossen sind, darunter Ersatzprodukte, die die Bedingungen für die Verwendung der Fleisch vorbehaltenen Bezeichnungen nicht erfüllen. VnEconomy weist darauf hin, dass im internationalen Handel bereits verbreitete Bezeichnungen unmittelbar erfasst werden, etwa "vegan chicken", "vegetarian beef", "plant-based pork", "vegan bacon", "plant-based steak" und "vegetarian ribs".

Der Zusatz von Wörtern wie "vegan", "vegetarian" oder "plant-based" hebt die Pflicht zur Einhaltung der für Fleisch reservierten Begriffe grundsätzlich nicht automatisch auf. Unternehmen sollten die Änderung daher nicht als einzelne Wortkorrektur auf dem Etikett behandeln, sondern bewerten, wie das Produkt beim Markteintritt in der EU insgesamt benannt und präsentiert wird.

Eingeführte Waren sind erfasst

Der Anwendungsbereich ist nicht auf Hersteller innerhalb der EU beschränkt. Die Bezeichnungsanforderungen gelten für Waren, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, und die Übergangsbestimmung der Verordnung (EU) 2026/1739 nennt ausdrücklich Erzeugnisse, die "imported into the Union" werden. Für die EU-Mitgliedstaaten Schweden, Dänemark und Lettland gelten die Vorschriften unmittelbar, während Exporteure für Norwegen und Island weiterhin die jeweils geltenden Anforderungen prüfen müssen. Zollpräferenzen aus dem Freihandelsabkommen zwischen Vietnam und der EU befreien nicht von den Pflichten zu Bezeichnung, Kennzeichnung und Marktzugang.

Artikel 4 der Verordnung sieht eine Abverkaufsfrist vor. Erzeugnisse, die den neuen Bezeichnungen nicht entsprechen, aber vor dem 19. August 2029 in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt wurden, dürfen weiter vermarktet werden, bis die Bestände aufgebraucht sind oder bis zum 19. August 2032 – je nachdem, was früher eintritt. Für vietnamesische Exporteure ist entscheidend, dass der Übergang an das Datum der Einfuhr in die EU geknüpft ist und nicht an das Herstellungsdatum in Vietnam.

Die Prüfung endet nicht am Etikett

Die vietnamesische Handelsvertretung in Schweden, die auch für Dänemark, Norwegen, Island und Lettland zuständig ist, empfiehlt, das gesamte Identitäts- und Marketingsystem zu prüfen und nicht nur die Verpackung. Die Prüfliste umfasst Produktnamen und Warenetiketten, Zusatzetiketten in englischer Sprache oder in der Sprache des Einfuhrlandes, Verpackungen, Kataloge und Verkaufsunterlagen, Websites, Produktnamen auf E-Commerce-Plattformen, Werbeinhalte, Präsentationsunterlagen für Importeure, Distributoren und Handelsketten sowie Marken oder Produktlinienbezeichnungen mit geschützten Begriffen.

Weniger geklärt ist die Lage bei verarbeiteten Lebensmitteln, die "beef", "chicken" oder "pork" zur Beschreibung des Geschmacks verwenden – etwa Instantnudeln, Gewürzmischungen, Snacks und Saucen. Unternehmen sollten die Durchführungshinweise der EU verfolgen und die Formulierungen mit ihren Importeuren abstimmen, da Geschmacksangaben zusätzlich anderen EU-Vorschriften über Lebensmittelinformation und Aromen unterliegen.

Die Verordnung ermächtigt die Europäische Kommission zudem, delegierte Rechtsakte zu erlassen, die Ausnahmen für bestimmte Fleischerzeugnissen vorbehaltene Bezeichnungen zulassen, wenn die tatsächliche Beschaffenheit des Produkts durch eine langjährige Verwendung des Namens bereits klar ist und eine Irreführung der Verbraucher unwahrscheinlich ist. Am stärksten betroffen sind Hersteller und Exporteure vegetarischer, veganer und pflanzenbasierter Lebensmittel, von Fleischersatzprodukten sowie verarbeiteten Erzeugnissen, deren Bezeichnung, Aufmachung oder Beschreibung an die geschützten Begriffe anknüpft. Dieses Segment gilt angesichts des wachsenden Interesses an pflanzlichen Lebensmitteln und Alternativen zu tierischem Protein als Wachstumsfeld in Nordeuropa und in der EU insgesamt.

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