Perus Verfassungsgericht entscheidet über Kennzeichnung von Kondensmilch
Perus Verfassungsgericht steht vor einer Entscheidung über die Klage von Leche Gloria gegen die Regeln für Herstellung und Bezeichnung von Kondensmilch aus dem Jahr 2022. Das Urteil bestimmt, ob das Dekret bestehen bleibt und welche Produkte und Zutaten die geschützte Bezeichnung verwenden dürfen.
Verfassungsklage erreicht die letzte Phase
Perus Verfassungsgericht befindet sich in der Schlussphase des Verfahrens, das Leche Gloria S.A. gegen das Oberste Dekret 004-2022-MIDAGRI angestrengt hat. Die Vorschrift änderte die Regeln für Herstellung und Bezeichnung von ungezuckerter Kondensmilch im Land. Wie Revista Economía berichtet, ließ der zuständige Berichterstatter die Akte dem Plenum des Gerichts vorlegen. Laut einem Dokument des nationalen Verbraucherverbands AINCUS könnte die Entscheidung in den kommenden Tagen bekannt werden.
Gloria macht geltend, das Dekret verletze seine verfassungsmäßigen Rechte, und beantragt dessen Aufhebung. An dem Verfahren sind außerdem staatliche Stellen sowie Vertreter von Verbrauchern und Viehhaltern beteiligt. Das Plenum muss nun entscheiden, ob die umstrittene Regel in Kraft bleibt und welche Erzeugnisse Molkereien rechtmäßig als Kondensmilch vermarkten dürfen.
Dekret beschränkt die Bezeichnung Kondensmilch
Das Oberste Dekret 004-2022-MIDAGRI gilt seit Oktober 2022. Es definiert Kondensmilch als ein Produkt, das ausschließlich durch teilweisen Wasserentzug aus Milch gewonnen wird. Diese Abgrenzung steht im Zentrum des Streits: Ein rekonstituiertes Milcherzeugnis entsteht durch Zugabe von Wasser zu einer konzentrierten oder getrockneten Form und nicht durch Wasserentzug aus Milch während der Verarbeitung.
Nach Inkrafttreten der Regel stellte Gloria den Verkauf seines traditionellen Produkts mit blauem Etikett unter der Bezeichnung Kondensmilch ein. Das Unternehmen führte eine rekonstituierte Milch mit blauem Etikett und eine neue Kondensmilch mit violettem Etikett ein. Gloria beantragte eine einstweilige Maßnahme, um das frühere blaue Produkt bis zur Entscheidung weiter als Kondensmilch herstellen und verkaufen zu dürfen. Der Antrag wurde abgelehnt; seit Oktober 2022 wird das Produkt nicht mehr unter dieser Bezeichnung angeboten.
Zutaten und internationale Standards im Fokus
AINCUS beanstandet die Zusammensetzung der von Gloria vermarkteten Produkte und argumentiert, dass die geltende Regel konkrete Bedingungen für die Bezeichnung Kondensmilch festlegt. Nach Angaben des Verbands enthielt Glorias frühere Rezeptur Milchpulver. AINCUS erklärt zudem, dass bei der heutigen Kondensmilch mit violettem Etikett Rohmilch, auf 30 % konzentrierte Milch und wasserfreies Milchfett als Zutaten angegeben werden. Diese Angaben geben die Position des Verbraucherverbands im Verfahren wieder.
Der Streit nimmt auch auf den Codex Alimentarius Bezug, die Sammlung internationaler Lebensmittelstandards und Leitlinien. Zu seinen Grundsätzen gehört, dass die Bezeichnung eines Lebensmittels dessen Art widerspiegeln und Verbraucher nicht irreführen soll. Vor Gericht geht es deshalb auch um geschützte Milchbegriffe und die Unterschiede zwischen Milch, Milcherzeugnissen und rekonstituierten Milcherzeugnissen. AINCUS vertritt die Auffassung, internationale Standards erlaubten Kondensmilch nur aus Milch durch teilweisen Wasserentzug.
Urteil könnte Regeln für Molkereien neu ordnen
Das Urteil wird festlegen, wie Peru seine Herstellungs- und Bezeichnungsvorgaben anwendet und ob das Dekret von 2022 den Markt weiter reguliert. Bestätigt das Gericht die Vorschrift, müssen Verarbeiter weiterhin zwischen Kondensmilch und rekonstituierten Produkten unterscheiden. Gibt es Gloria recht, könnte das Dekret aufgehoben werden, sodass Branche und Behörden den maßgeblichen Standard neu bestimmen müssten.
Für Erzeuger, Verarbeiter und Händler entscheidet der Ausgang, welche Rezepturen eine etablierte Produktbezeichnung des peruanischen Milchmarkts tragen dürfen. Betroffen sind auch Rohstoffbeschaffung, Herstellungsverfahren, Verpackung und Verbraucherinformation. Das Gericht prüft damit nicht nur ein Etikett, sondern die rechtliche Grenze zwischen zwei Produktionsmethoden und den damit verbundenen Warenkategorien.