Kolumbien erleichtert EU-Zugang für Kekse und andere zusammengesetzte Lebensmittel
Kolumbianische Hersteller können die frühere Wärmebehandlung bestimmter Milchzutaten in zusammengesetzten Lebensmitteln künftig mit Lieferantenzertifikaten belegen. Doppelbehandlungen entfallen, während die EU-Vorgaben zu Hygiene und Ursprung bestehen bleiben.
Lieferantenzertifikate belegen die Vorbehandlung
Kolumbianische Hersteller von Keksen und anderen zusammengesetzten Lebensmitteln können die Einhaltung der EU-Hygieneanforderungen künftig einfacher nachweisen. Nach Angaben von Infobae dürfen Exporteure Zertifikate ihrer Lieferanten verwenden, um zu belegen, dass bestimmte Milchzutaten bereits vor ihrer Ankunft in Kolumbien der vorgeschriebenen Wärmebehandlung unterzogen wurden.
Das Verfahren gilt für Zutaten wie Milchpulver, Butter und Molke. Voraussetzung ist, dass sie aus einem EU-Mitgliedstaat oder den Vereinigten Staaten stammen und die Hygienevorgaben für Einfuhr und Verwendung erfüllen. Kolumbianische Unternehmen können sich damit auf eine dokumentierte Behandlung im Ausland stützen, statt denselben Prozess im eigenen Land zu wiederholen.
Hygiene- und Ursprungsregeln bleiben bestehen
Die Änderung hebt weder die europäischen Hygienekontrollen noch die Ursprungsregeln auf. Vor dem Versand müssen Exporteure das Lieferantenzertifikat mit Angaben zur angewandten Wärmebehandlung vorlegen. Hinzu kommen Unterlagen, mit denen Behörden den Ursprung der Zutat und die Einhaltung der einschlägigen Hygieneanforderungen prüfen können.
Für zusammengesetzte Lebensmittel ist diese Abgrenzung entscheidend, da sie unterschiedliche Zutaten kombinieren und besonderen EU-Einfuhrbedingungen unterliegen. Geändert wird lediglich die Art des Nachweises, dass zugelassene Milchzutaten bereits behandelt wurden. Die Gesundheitsstandards für die Endprodukte bleiben unverändert. Zutaten, die die festgelegten Ursprungs- und Hygieneanforderungen nicht erfüllen, können dieses Verfahren nicht nutzen.
Weniger Aufwand für kolumbianische Hersteller
Zu den voraussichtlichen Nutznießern gehören Kekse mit Milchpulver, Butter oder Molke. Der Verzicht auf eine doppelte Behandlung kann Produktionsplanung und Exportvorbereitung bei Herstellern vereinfachen, die bereits konforme Zutaten aus zugelassenen Märkten beziehen. Die Dokumentation rückt in den Mittelpunkt, weshalb Rückverfolgbarkeit und die Abstimmung mit Lieferanten vor dem Versand besonders wichtig werden.
Kolumbiens Ministerium für Handel, Industrie und Tourismus bezeichnete die Anpassung als Teil seiner Bemühungen, Exporte zu erleichtern und den Zugang zu internationalen Märkten zu erweitern. Minister Mauricio Gómez Amín erklärte, der Abbau doppelter Verfahren erleichtere kolumbianischen Unternehmen den Eintritt in neue Märkte und schaffe Wachstumschancen. Nach Ministeriumsangaben belaufen sich Kolumbiens Exporte zusammengesetzter Produkte in die EU derzeit auf rund 5 Millionen US-Dollar. Das neue Verfahren garantiert kein Umsatzwachstum, beseitigt aber ein operatives Hindernis für Hersteller, die im europäischen Markt konkurrieren wollen.
Vollständige Marktanalyse