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Griechenland verschärft Marktregeln: Händler in Attika auf eine Kategorie begrenzt

Ein Ministerialbeschluss verpflichtet gewerbliche Händler auf den Straßenmärkten Attikas, nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist eine von neun Tätigkeitskategorien zu wählen. Nea Kriti berichtet von einem breiteren landesweiten Rahmen, während Erzeuger weiterhin nur Waren aus eigener Produktion verkaufen dürfen.

Griechenland verschärft Marktregeln: Händler in Attika auf eine Kategorie begrenzt

Attika führt neun Tätigkeitskategorien ein

Griechenland ändert die Betriebsregeln für gewerbliche Händler auf Straßenmärkten. Verkaufslizenzen werden nach Warengruppen getrennt, und jeder Händler muss sich auf eine Tätigkeit festlegen. Ethnos zufolge wurde der Ministerialbeschluss als FEK B’ 4579/24.07.2026 im Amtsblatt veröffentlicht und gilt für die Märkte der Region Attika. Ab Inkrafttreten haben die Händler sechs Monate Zeit, ihre Kategorie auszuwählen und den Betrieb anzupassen.

Der Beschluss schafft neun Kategorien: Obst, Gemüse und Agrarerzeugnisse; Lebensmittel und sonstige Nahrungsmittel; frischer Fisch und Aquakulturerzeugnisse; Blumen, Pflanzen und Gartenartikel; Kantinen und Imbisswaren; Haushaltswaren und kleine Bedarfsartikel; Bekleidung und Schuhe; Heimtextilien; sowie Heimtierbedarf. Die Heimtierkategorie mit Futter, Ausrüstung, Zubehör und Pflegeartikeln wird erstmals eigenständig eingerichtet. Nach der Wahl erlaubt die gewerbliche Lizenz nur noch die Tätigkeit der entsprechenden Kategorie.

Gemischte Sortimente werden stärker begrenzt

Die zentrale Änderung beendet die allgemeine Praxis, Waren verschiedener Kategorien innerhalb eines Gewerbes zu mischen. Erfasst werden unter anderem frisches Obst und Gemüse, Hülsenfrüchte, Nüsse, Milchprodukte, Käse, Wurstwaren, frisches Geflügel, Fischereierzeugnisse, Blumen, Baumschulpflanzen, Bekleidung, Schuhe, Heimtextilien und Haushaltswaren. Ethnos weist jedoch darauf hin, dass bestimmte verpackte Agrarerzeugnisse wie Honig, Olivenöl, Oliven, natürliche Säfte und Bioprodukte je nach Art des Betriebs in mehreren Kategorien angeboten werden können.

Die Berichte beschreiben die geografische Reichweite unterschiedlich. Ethnos stellt FEK B’ 4579 als Regelwerk für gewerbliche Händler in Attika dar. Nea Kriti berichtet, dass neue Regeln auf Straßenmärkten in ganz Griechenland angewandt werden, wobei die Kategorien außerhalb Attikas vom jeweils geltenden regionalen Rahmen abhängen. Auch dort wird die sechsmonatige Anpassungsfrist ausdrücklich Attika zugeordnet. Zusammengenommen deuten die Berichte auf eine unmittelbare, detaillierte Neuordnung der Lizenzen in Attika und eine breitere landesweite Trennung der Warenbereiche hin.

Für Erzeuger gilt weiterhin ein eigenes System

Erzeuger mit eigenen Verkaufsständen unterliegen weiterhin anderen Regeln. Laut Nea Kriti dürfen sie ausschließlich Waren aus eigener Produktion verkaufen und ihr Sortiment nicht mit Zukäufen von Dritten ergänzen. Der pflanzliche Bereich kann Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte, Olivenöl, Wein und hausgewerbliche Erzeugnisse umfassen. Zum tierischen Bereich können Eier, Geflügel, Milchprodukte, Wurstwaren, Honig und Fischereierzeugnisse gehören, sofern sie aus der eigenen Produktion des Verkäufers stammen.

Der Rahmen legt zudem Gewicht auf Lebensmittelqualität und Sicherheit. Verderbliche und tiefgekühlte Waren müssen mit geeigneter Ausrüstung transportiert und verkauft werden, damit die vorgeschriebene Temperatur und die Kühlkette eingehalten werden. Die Produkte müssen den nationalen und europäischen Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit entsprechen. Besonders relevant sind diese Pflichten für Händler mit Milchprodukten, Geflügel, Fleischwaren, Fisch und anderen temperaturempfindlichen Erzeugnissen.

Händler müssen ihr Sortiment neu bewerten

Die Beschränkung auf eine Kategorie kann gewerbliche Händler zwingen, Bestand, Ausrüstung und Positionierung ihres Standes neu zu bewerten. Wer bislang voneinander unabhängige Warengruppen kombinierte, muss das künftige Kerngeschäft bestimmen, wobei die Ausnahmen für bestimmte verpackte Agrarprodukte zu beachten sind. Verbraucher können leichter erkennen, welche Waren ein lizenzierter Händler anbieten darf. Marktaufsichten erhalten zugleich klarere Kategorien für Kontrollen und Durchsetzung.

Der Panhellenische Verband der Vereinigungen von Straßenmarkthändlern bezeichnete die Maßnahme laut Ethnos als Erfüllung einer langjährigen Forderung und erwartet einen klareren, geordneteren Betriebsrahmen. Der Verband kündigte an, die Umsetzung zu überwachen und bei Bedarf einzugreifen, um eine korrekte Anwendung zu sichern. Die praktische Wirkung hängt davon ab, wie die Lizenzen innerhalb der sechs Monate umgestellt und wie einheitlich die Kategoriegrenzen und Ausnahmen ausgelegt werden.

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