EAWU legt Einfuhrkontingente für Fleisch und Molke für 2027 fest
Die Eurasische Wirtschaftskommission hat die Zollkontingente für die Einfuhr ausgewählter Fleischwaren und von Molke aus Drittstaaten im Jahr 2027 verteilt. Russland erhält 570.000 Tonnen für Rindfleisch, 364.000 Tonnen für Geflügelfleisch und Schlachtnebenerzeugnisse sowie 15.000 Tonnen für Molke.
EAWU verteilt Agrarimportkontingente
Das Kollegium der Eurasischen Wirtschaftskommission hat für 2027 Zollkontingente für die Einfuhr ausgewählter Fleischwaren und von Molke in die Eurasische Wirtschaftsunion festgelegt und verteilt. Die Regelung betrifft Waren mit Ursprung in Drittstaaten, die in das Zollgebiet der Union eingeführt werden.
InvestFuture zufolge entsprechen die Kontingente für Kasachstan und Russland den Mengen, die in ihren Beitrittsprotokollen zur Welthandelsorganisation festgeschrieben sind. Für Armenien, Belarus und Kirgisistan überschreiten die genehmigten Mengen nicht die Differenz zwischen inländischem Verbrauch und Produktion; zugleich wurden die Anträge der Mitgliedstaaten berücksichtigt.
Die Kommission erklärte, dass Zollkontingente für bestimmte Agrarwaren auf Grundlage des EAWU-Vertrags festgesetzt werden. Dabei berücksichtigt sie die nationalen Produktions- und Verbrauchsbilanzen sowie die WTO-Verpflichtungen der einzelnen Mitglieder. Der Beschluss verbindet damit die gemeinsame Zollpolitik mit den jeweiligen Marktbedingungen und internationalen Verpflichtungen.
Russland erhält größtes Rindfleischkontingent
Für Rindfleisch beträgt das Zollkontingent 2027 in Russland 570.000 Tonnen und ist damit die mit Abstand größte veröffentlichte Zuteilung. Kasachstan erhält 21.000 Tonnen, Armenien 8.000 Tonnen und Kirgisistan 5.000 Tonnen. Für Belarus nennt das vorliegende Quellenmaterial keine Rindfleischmenge.
Die Kontingente bilden einen festen Rahmen für Verarbeiter und Importeure, die Einkäufe bei Lieferanten außerhalb der EAWU planen. Russlands Volumen ist besonders für Unternehmen relevant, die importierte Rohware gegen das regionale Angebot an Rindern und Rindfleisch abwägen. Die kleineren Kontingente Kasachstans, Armeniens und Kirgisistans begrenzen die Einfuhren im Rahmen der Zollkontingente deutlich stärker.
Die Schweinefleischkontingente wurden für Belarus auf 20.000 Tonnen, für Armenien auf 14.000 Tonnen und für Kirgisistan auf 2.000 Tonnen festgesetzt. Für Russland und Kasachstan nennt die Quelle keine Zuteilungen. Die unterschiedlichen Ländermengen spiegeln die jeweiligen WTO-Verpflichtungen und die von der Kommission verwendeten Angebots- und Nachfrageberechnungen wider.
Alle fünf Mitglieder erhalten Geflügelkontingente
Die Zollkontingente für Geflügelfleisch und Schlachtnebenerzeugnisse erfassen alle EAWU-Mitglieder. Russland erhält 364.000 Tonnen, Kasachstan 140.000 Tonnen, Kirgisistan 58.000 Tonnen, Armenien 45.000 Tonnen und Belarus 10.900 Tonnen. Geflügel ist damit die im angekündigten Paket am breitesten verteilte Produktgruppe.
Für Geflügelverarbeiter, Lebensmittelhersteller und Händler legen die Länderzuteilungen fest, welche Mengen 2027 unter der Kontingentregelung eingeführt werden können. Russland und Kasachstan verfügen über die beiden größten Geflügelkontingente. Auch die Zuteilungen für Kirgisistan und Armenien fallen gegenüber der kleineren absoluten Menge für Belarus ins Gewicht.
Die Kommission setzte Russlands Zollkontingent für importierte Molke außerdem auf 15.000 Tonnen fest. Molke ist das einzige in der Mitteilung genannte Milchprodukt; für die anderen vier Mitglieder wurden keine entsprechenden Mengen veröffentlicht. Russische Molkerei- und Lebensmittelverarbeiter erhalten damit für 2027 ein konkretes Volumen für den Bezug bei Lieferanten aus Drittstaaten.
Der Beschluss nennt weder ausländische Lieferländer noch die innerhalb der Kontingente geltenden Zollsätze oder das Verfahren und den Zeitplan für die Vergabe von Lizenzen an einzelne Importeure. Diese Einzelheiten entscheiden darüber, welche Unternehmen die Mengen nutzen können und wie schnell daraus tatsächliche Lieferungen werden. Für Anbieter außerhalb der Union bilden die veröffentlichten Ländergrenzen eine erste Grundlage für die Absatzplanung 2027; der tatsächliche Zugang hängt jedoch von der nationalen Verwaltung und der Nachfrage der Verarbeiter ab.