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Belarus senkt Mindestexportpreis für Milchprodukte nach Russland

Belarus hat den Mindestpreis für bestimmte konzentrierte und feste Milch- und Sahneprodukte bei Exporten nach Russland von 350 auf 340 russische Rubel je kg gesenkt. Für andere Auslandsmärkte bleiben die Preise unverändert.

Belarus senkt Mindestexportpreis für Milchprodukte nach Russland

Neue Preisuntergrenze tritt in Kraft

Belarus hat den staatlich festgelegten Mindestpreis für Exporte bestimmter konzentrierter und fester Milch- und Sahneprodukte nach Russland gesenkt, wie Kommersant berichtet. Das belarussische Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung führte die Änderung mit einem Beschluss ein, der auf dem nationalen Rechtsportal veröffentlicht wurde. Das Dokument trat am 21. Juli in Kraft.

Der Mindestexportpreis beträgt nun 340 russische Rubel je kg statt zuvor 350 Rubel je kg. Das entspricht einer Senkung um 10 Rubel je kg beziehungsweise rund 2,9 %. Die Regel gilt für konzentrierte, pulverisierte, granulierte oder in anderer fester Form angebotene Milch und Sahne mit einem Fettgehalt von mehr als 1,5 %, denen weder Zucker noch andere Süßungsmittel zugesetzt wurden.

Anpassung bleibt auf Russland beschränkt

Die Mindestpreise für Ausfuhren von Milchprodukten in andere Märkte als Russland wurden nicht geändert. Die Entscheidung verändert damit die Konditionen eines bestimmten bilateralen Marktes und ist keine allgemeine Preissenkung für belarussische Milchexporte.

Belarussische Hersteller und Exporteure erhalten durch die niedrigere Untergrenze zusätzlichen Spielraum bei Verhandlungen mit russischen Abnehmern. Sie können betroffene Produkte unterhalb des bisherigen Schwellenwerts anbieten, dürfen den neuen Mindestpreis von 340 Rubel je kg jedoch nicht unterschreiten. Die konkrete Wirkung hängt von Marktpreisen, Vertragsbedingungen und der Nachfrage russischer Verarbeiter, Händler und anderer Käufer ab.

Für russische Importeure sinkt der zulässige Mindest-Einkaufspreis vor Logistik- und sonstigen Kosten um 10 Rubel je kg. Die Maßnahme gilt nur für die im Beschluss definierten Produktkategorien und bedeutet daher keine Preisänderung für sämtliche belarussischen Milch- und Molkereilieferungen. Angaben zu Exportmengen, Vertragswerten oder möglichen Auswirkungen auf Großhandelspreise liegen im Quellenmaterial nicht vor.

Auch die Handelsverfahren ändern sich

Die Preisanpassung folgt auf die Einführung des russischen Systems zur Bestätigung erwarteter Waren, das unter seiner russischen Abkürzung SPOT bekannt ist, am 1. Juni. Importeure von Produkten aus Armenien, Belarus, Kasachstan und Kirgisistan müssen nun vorab elektronische Meldungen einreichen. Damit entsteht für Lieferungen aus anderen Mitgliedern der Eurasischen Wirtschaftsunion nach Russland ein zusätzlicher Verwaltungsschritt.

Importeure aus EAWU-Staaten sind vorübergehend von der im System vorgesehenen Sicherheitsvorauszahlung befreit. Für Waren, die über Belarus eingeführt werden, läuft die Übergangsfrist laut Kommersant bis zum 31. Oktober dieses Jahres. Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hatte befürchtet, dass das System den Handel zwischen den Ländern erschweren könnte. Milchhändler müssen den Vorteil der niedrigeren Preisuntergrenze deshalb gegen die Meldepflichten und das bevorstehende Ende der vorläufigen Zahlungsbefreiung abwägen.

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