Nigeria und Kamerun bauen Kakao-Rückverfolgung für EU-Entwaldungsregeln aus
Nigeria entwickelt mithilfe von Satellitenkartierung ein nationales System zur Rückverfolgung von Kakao, während Kamerun seine Zusammenarbeit mit der deutschen Cooko um drei Jahre verlängert hat. Lücken bei der Erfassung von Farmen, dem Datenaustausch und der Finanzierung könnten den EU-Marktzugang einzelner Erzeuger weiterhin gefährden.
Zwei nationale Wege zur EUDR-Konformität
Nigeria und Kamerun bauen ihre Systeme zur Rückverfolgung von Kakao aus, bevor die EU-Entwaldungsverordnung ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Marktteilnehmer gilt. Nach Angaben der Europäischen Kommission müssen erfasste Produkte entwaldungsfrei und im Einklang mit den Gesetzen des Erzeugerlandes hergestellt worden sein. Kakao gehört zu den sieben Rohstoffen der Verordnung.
Business AM zufolge nimmt die EU rund 60–70 % der nigerianischen Kakaoexporte im Wert von 1,5 Milliarden Euro ab. Nigeria entwickelt ein nationales Rückverfolgungssystem in Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährungssicherheit und der Raumfahrtbehörde NASRDA. Deren Satellitenbilder sollen prüfen helfen, ob Kakaoflächen seit dem EU-Stichtag 31. Dezember 2020 von Waldschädigung betroffen waren.
Das Pilotprojekt umfasst fünf wichtige Anbaustaaten: Cross River, Ondo, Ogun, Oyo und Osun. Exporteure müssen sich zudem im staatlichen National-Single-Window-Portal registrieren, um digitale Informationen zur Lieferkette zu verbessern. Weitere Anbaustaaten wie Ekiti, Akwa Ibom und Edo gehören nicht zur ersten Pilotgruppe.
Private Unternehmen treiben Nigerias Kartierung
Während die öffentliche Infrastruktur aufgebaut wird, kartieren private Exporteure bereits Farmen. Nach Angaben von Business AM hat Sunbeth Global Concepts mehr als 140.000 Hektar mit über 30.000 Kleinbauern erfasst. Dies entspricht rund 20 % des erwarteten nigerianischen Kakaoangebots. Private Unternehmen beziffern die Kartierungskosten auf 30–80 $ je Tonne; einen großen Teil tragen derzeit westafrikanische Zwischenhändler.
Die Erfassung bleibt dennoch lückenhaft. Business AM berichtet, dass mehr als 50 % der nigerianischen Kleinbetriebe vorübergehend außen vor bleiben könnten. Viele liegen abgelegen, bewirtschaften weniger als vier Hektar und lassen sich schwer an digitale Echtzeitsysteme anbinden. Eine frühere Untersuchung für die EU-Delegation in Nigeria schätzte, dass bis Juli 2024 etwa 50 % der Kakaofarmen geolokalisiert waren. Sie warnte jedoch, dass Geolokalisierung allein noch keine EUDR-Konformität belegt. Kleine Parzellen, Agroforstsysteme und mehrere Zwischenhändler erschweren die Rückverfolgung zusätzlich.
Kamerun verlängert Partnerschaft ohne Zielwerte
Kameruns nationale Kakao- und Kaffeebehörde ONCC hat mit dem deutschen Rückverfolgungs- und Fermentationsspezialisten Cooko eine neue dreijährige Vereinbarung geschlossen. Sie wurde in Douala von ONCC-Generaldirektor Michael Ndoping und Cooko-Landesdirektor Epanty Mbanda unterzeichnet und ersetzt eine Vereinbarung vom September 2021. Laut ONCC-Angaben, die Business AM zitiert, umfasst sie Kakaoqualität, Forschung, Dateninfrastruktur, Erzeugereinkommen, landwirtschaftliches Unternehmertum und öffentliche Politik.
Die Rückverfolgung am Beginn der Lieferkette soll Farmkartierung, Geodatenüberwachung, Ernteerfassung und prüfbare Transaktionsdaten umfassen. ONCC veröffentlichte jedoch weder Ergebnisse der ersten Phase noch Ziele, Budget, Finanzierungsquellen oder Zwischenfristen für die kommenden drei Jahre. Auch die Zahl registrierter Erzeuger und Parzellen, die geolokalisierte Fläche und das tatsächlich rückverfolgbare Kakaovolumen blieben offen. Gemeinsam mit der EU und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen entwickelt Kamerun außerdem Landbedeckungskarten und Modelle der Kakaoanbaugebiete. Erste Ergebnisse wurden laut FAO im November 2025 vorgestellt.
Marktzugang hängt von nutzbaren Daten ab
Entscheidend ist nun, ob sich Farmdaten zuverlässig mit Exportpartien verbinden und EU-Unternehmen für ihre Sorgfaltsprüfung bereitstellen lassen. Nigerias private Kartierung liefert messbare Ergebnisse, doch die landesweite Abdeckung ist ungleichmäßig. Kamerun hat seine institutionelle Zusammenarbeit verlängert, aber keine Leistungskennzahlen veröffentlicht. Für Exporteure und europäische Käufer entscheiden Interoperabilität, Datenrechte und Prüfbarkeit darüber, ob die Systeme das Compliance-Risiko tatsächlich senken.
Nigeria, Kamerun, Côte d’Ivoire und Ghana unterzeichneten im Juli 2026 außerdem die Abuja-Erklärung. Laut Business AM wollen die vier Erzeugerländer Rückverfolgungssoftware standardisieren, Nachhaltigkeitskennzahlen abstimmen und internationale Käufer stärker an den Kosten beteiligen. Ohne breitere Erfassung und Kostenteilung könnte sich der Markt in rückverfolgbaren Kakao für EU-Lieferketten und nicht kartierte Ware für alternative Absatzmärkte aufspalten, möglicherweise mit Preisabschlägen.