Indonesien verbietet gezuckerte Kondensmilch und Milchgetränke im Gratis-Mahlzeiten-Programm
Indonesiens Nationale Ernährungsbehörde hat gezuckerte Kondensmilch, Milchgetränke und Getränke mit Milchgeschmack aus dem Menü des Programms für kostenlose nährstoffreiche Mahlzeiten gestrichen. Die Küchen dürfen stattdessen nur pasteurisierte, UHT- oder sterilisierte Vollmilch mit mindestens 80 % Frischmilchanteil ausgeben. Die Beschaffungspreise liegen bei 3.000 Rupiah für 125 ml und 4.500 Rupiah für 200 ml, geliefert an die Küche.
Indonesiens Nationale Ernährungsbehörde (Badan Gizi Nasional, BGN) hat gezuckerte Kondensmilch und ein breites Spektrum milchbasierter Getränke aus dem Menü des staatlichen Programms für kostenlose nährstoffreiche Mahlzeiten (Makan Bergizi Gratis, MBG) verbannt. Die ausführenden Küchen sollen stattdessen reine Tiermilch ausgeben.
Nach Angaben von finance.detik.com fiel die Entscheidung auf einer Koordinierungssitzung der BGN mit mehreren Ministerien und Behörden sowie mit Branchenverbänden am Dienstag, 8. September 2026. Die Sitzung befasste sich mit der Verwendung von Tiermilch im MBG-Menü. Die Behörde legte das Ergebnis in einer Mitteilung auf ihrem offiziellen Instagram-Konto @badangizinasional.ri dar, die am Mittwoch, 9. September 2026, zitiert wurde.
Vier ausgeschlossene Produktkategorien
„Die BGN untersagt ausdrücklich die Verwendung von Milchgetränkeprodukten, milchhaltigen Getränken, Getränken mit Milchgeschmack sowie gezuckerter Kondensmilch im MBG-Menü“, heißt es in der von detikFinance zitierten Mitteilung.
Das Verbot erfasst:
- Milchgetränke;
- milchhaltige Getränke;
- Getränke mit Milchgeschmack;
- gezuckerte Kondensmilch.
Gezuckerte Kondensmilch und aromatisierte Milchgetränke gehören zu den günstigsten als Milchprodukt gekennzeichneten Formaten, die ein Caterer auf ein subventioniertes Tablett stellen kann. Ihr Ausschluss nimmt diese Option programmweit vom Tisch.
Was die Küchen ausgeben dürfen
An die Stelle der verbotenen Produkte setzt die BGN Tiermilch für die Begünstigten – dazu zählen Schwangere, stillende Mütter, Kinder über zwei Jahren sowie alle im Programm erfassten Schülerinnen und Schüler.
Zugelassen sind pasteurisierte Milch, UHT-Milch und sterilisierte Vollmilch ohne Zusätze. Diese Produkte dürfen weder Zucker noch Konservierungsstoffe, Aromen oder Farbstoffe enthalten. Die im Programm eingesetzte Milch muss mindestens 80 % Frischmilch enthalten und über eine offizielle Verkehrsgenehmigung der BPOM RI verfügen, der indonesischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde.
„Speziell bei pasteurisierten Milchprodukten muss die Handhabung über ein Kühlkettensystem erfolgen – von der Produktionsstätte bis in die Hände der Begünstigten“, so die BGN.
Die Untergrenze von 80 % Frischmilch ist die entscheidende Hürde für Lieferanten: Sie schließt Produkte aus, die im Wesentlichen aus Pulver und Wasser rekombiniert werden, und koppelt die Programmmengen an die Rohmilcherfassung. Die Kühlkettenpflicht wirkt als zweiter Filter, denn nur Anbieter mit gekühlter Distribution bis zu jeder einzelnen Küche können pasteurisierte Milch anbieten. UHT- und Sterilmilch sind ungekühlt lagerfähig und unterliegen dieser logistischen Prüfung nicht.
Feste Stückpreise
Die BGN setzte die Beschaffungspreise für an die ausführenden Küchen gelieferte Tiermilch auf 3.000 Rupiah bei einem Mindestvolumen von 125 ml und 4.500 Rupiah für 200 ml fest.
Pro Liter entspricht das 24.000 Rupiah für die kleinere und 22.500 Rupiah für die größere Packung. Das 125-ml-Format wird je Volumeneinheit also besser vergütet – ein Aufschlag, der die höheren Verpackungskosten kleiner Gebinde ausgleicht, nicht die Milch selbst. Da die Preise frei Küche gelten, müssen Transport und bei pasteurisierter Milch auch die Kühlung in denselben Betrag passen.
Lokale Milchbauern und die Debatte der Kinderärzte
Die BGN verknüpft die Entscheidung mit dem heimischen Angebot. „Mit dieser Entscheidung soll die Verwendung von Tiermilch im MBG-Menü nicht nur die ausreichende Aufnahme tierischen Proteins durch die Begünstigten sicherstellen, sondern auch Produktivität und Wohlstand der lokalen Landwirte in ganz Indonesien steigern“, erklärte die Behörde.
Die Maßnahme fällt in eine öffentliche Debatte über Milchprodukte im Programm. detikFinance verweist auf ein Video, in dem die indonesische Gesellschaft für Kinderheilkunde (IDAI) gegenüber der BGN erklärte, eine Politik der massenhaften Säuglingsnahrung im MBG berge Risiken.
Für Verarbeiter und Milchlieferanten läuft der praktische Effekt auf eine Umverteilung staatlich gestützter Nachfrage hinaus: weg von gesüßten, aromatisierten und milchhaltigen Getränken, hin zu reiner Trinkmilch, die eine Frischmilchquote, eine BPOM-Zulassung und – bei einem der drei zugelassenen Formate – eine Kühlkettenpflicht bis zum Begünstigten erfüllen muss.
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