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Indien-Neuseeland-Abkommen könnte am 19. Oktober in Kraft treten

Das Freihandelsabkommen zwischen Indien und Neuseeland könnte am 19. Oktober in Kraft treten und sämtliche indischen Ausfuhren in mehr als 8.200 Zollpositionen von Zöllen befreien. Indien liberalisiert rund 70 % seiner Positionen, nimmt Milchprodukte und ausgewählte Agrarwaren jedoch aus.

Indien-Neuseeland-Abkommen könnte am 19. Oktober in Kraft treten

Inkrafttreten im Oktober erwartet

Das Freihandelsabkommen zwischen Indien und Neuseeland könnte nach Angaben von Aaj Tak am 19. Oktober in Kraft treten. Maßgeblich ist ein von beiden Regierungen vereinbarter Termin. Indiens Handels- und Industrieminister Piyush Goyal und Neuseelands Handels- und Investitionsminister Todd McClay unterzeichneten das Abkommen am 27. April im Bharat Mandapam in Neu-Delhi, im Beisein des neuseeländischen Premierministers Christopher Luxon.

Das Abkommen soll den bilateralen Waren- und Dienstleistungshandel ausweiten und Investitionen fördern. Die 2010 begonnenen Verhandlungen wurden im März 2025 wieder aufgenommen und nach fünf formellen Runden im Dezember 2025 abgeschlossen. Das Vorhaben ergänzt Indiens Handelsabkommen mit Mauritius, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Australien, der Europäischen Freihandelsassoziation und dem Vereinigten Königreich.

Indische Exporte werden vollständig zollfrei

Mit dem Inkrafttreten gewährt Neuseeland 100 % der indischen Exporte zollfreien Zugang. Die Regelung umfasst mehr als 8.200 Zollpositionen. Zu den wichtigsten begünstigten Bereichen gehören Textilien, Bekleidung, Leder, Schuhe, technische Erzeugnisse, verarbeitete Lebensmittel und Arzneimittel. Derzeit erhebt Neuseeland auf bestimmte indische Waren Zölle von bis zu 10 %, darunter Keramik, Teppiche, Automobile und Fahrzeugteile.

Der Wegfall dieser Abgaben dürfte die preisliche Wettbewerbsfähigkeit indischer Produkte in Neuseeland verbessern. Der tatsächliche Geschäftseffekt hängt davon ab, ob Exporteure Vertriebspartner gewinnen und größere Aufträge abschließen können. Besonders relevant ist die Änderung für Hersteller in Produktgruppen, bei denen Zölle von bis zu 10 % bislang die Einstandskosten unmittelbar erhöht haben.

Indien öffnet den Großteil des Marktes, schützt aber Milchprodukte

Indien liberalisiert rund 70 % seiner Zollpositionen. Diese erfassen wertmäßig etwa 95 % der neuseeländischen Exporte. Rund 57 % der Positionen werden sofort zollfrei; bei den übrigen erfassten Waren erfolgt der Abbau schrittweise. Milchprodukte und ausgewählte Agrarwaren hat Indien von seinen Verpflichtungen ausgenommen und begrenzt damit den Wettbewerbsdruck auf sensible heimische Branchen.

Besseren Zugang zum indischen Markt erwarten neuseeländische Anbieter von Wolle, Wein, Kohle, Schaffleisch sowie Forst- und Holzprodukten. Auch Ausfuhren von Kiwis, Äpfeln, Avocados und Blaubeeren könnten profitieren. Beide Länder planen zudem eine Zusammenarbeit in der Landwirtschaft, einschließlich technischer und anderer Unterstützung für indische Landwirte beim Anbau von Kiwis und Äpfeln.

Das Abkommen sieht außerdem ein Kontingent von 5.000 Visa für die vorübergehende Beschäftigung indischer Fachkräfte sowie Erleichterungen für Studierende und Berufstätige vor. Neuseeland hat Direktinvestitionen von 20 Milliarden $ in Indien über die kommenden 15 Jahre zugesagt. Beide Länder wollen den bilateralen Handel innerhalb von fünf Jahren auf 5 Milliarden $ verdoppeln. Laut Aaj Tak belief sich der Warenhandel 2024-25 auf rund 1,3 Milliarden $, der gesamte Handel 2024 auf etwa 2,4 Milliarden $.

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