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EU-Verordnung ändert Sixpack-Verpackungen, verbietet Wasser und Softdrinks aber nicht

Die EU-Verordnung 2025/40 verbietet keine Sixpacks mit Wasser oder Softdrinks. Sie zielt auf unnötige Einwegverpackungen aus Kunststoff und führt Produzenten und Händler schrittweise zu recyclingfähigen Alternativen.

EU-Verordnung ändert Sixpack-Verpackungen, verbietet Wasser und Softdrinks aber nicht

Sixpacks bleiben in den Supermarktregalen

Die EU-Verordnung 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle verbietet Supermärkten nicht, Mineralwasser oder Softdrinks im Sixpack zu verkaufen. Metrosport zufolge stellen jüngste Berichte und Beiträge in sozialen Medien, wonach die Europäische Union Sixpacks ab August abschaffen werde, den Inhalt der Verordnung falsch dar.

Die Vorschriften verändern vielmehr die Art, wie mehrere Flaschen oder Dosen gebündelt und verkauft werden dürfen. Im Mittelpunkt stehen unnötige Einwegverpackungen aus Kunststoff, darunter Schrumpffolien und Kunststoffringe, die mehrere Produkte zusammenhalten. Weder die Getränke selbst noch das Sixpack als Verkaufsformat werden verboten.

Getränkehersteller sollen schrittweise auf Alternativen wie Papierbanderolen, Kartonunterlagen oder andere recyclingfähige Verpackungsformen umstellen. Die Umstellung betrifft damit das Material um gebündelte Produkte, nicht die Verfügbarkeit von Wasser und Softdrinks oder die Zahl der Einheiten, die Verbraucher gemeinsam kaufen können.

Allgemeine Anwendung beginnt im August 2026

Die Verordnung 2025/40 trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt allgemein ab dem 12. August 2026. Metrosport weist darauf hin, dass die meisten Änderungen in den darauffolgenden Jahren schrittweise umgesetzt werden. Der Beginn der allgemeinen Anwendung ist somit kein Stichtag, an dem sämtliche bestehenden Kunststoff-Multipacks sofort verschwinden.

Die Verordnung ist Teil der umfassenderen EU-Bemühungen, Verpackungsabfälle zu verringern und das Recycling zu stärken. Die Größenordnung ist erheblich: Nach den von Metrosport genannten Zahlen erzeugt jeder europäische Bürger derzeit mehr als 180 Kilogramm Verpackungsabfall pro Jahr.

Bis 2030 müssen alle auf dem EU-Markt angebotenen Verpackungen festgelegte Kriterien für die Recyclingfähigkeit erfüllen. Für Hersteller reicht die Aufgabe damit weit über ein vertrautes Supermarktformat hinaus. Verpackungsdesign, Materialauswahl und Produktionsprozesse müssen im gesamten Sortiment zunehmend an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Investitionen verlagern sich auf Verpackungslinien

Lebensmittel- und Getränkehersteller sowie Einzelhändler rechnen laut Metrosport damit, dass die Anpassung erhebliche Investitionen in neue Produktionslinien und andere Verpackungsmaterialien erfordert. Unternehmen müssen prüfen, ob vorhandene Anlagen Papierbanderolen, Kartonträger oder weitere recyclingfähige Lösungen mit der für Getränke im Massenmarkt notwendigen Geschwindigkeit und Größenordnung verarbeiten können.

Große europäische Unternehmen und Supermarktketten testen bereits neue Verpackungs- und Mehrwegmodelle in Frankreich, Deutschland, Belgien und Dänemark. Die Versuche können zeigen, welche Alternativen stabil genug für Transport und Warenhandhabung sind und zugleich in großvolumigen Einzelhandelsprozessen funktionieren.

  • Sixpacks mit Wasser und Softdrinks werden nicht verboten.
  • Die Verordnung zielt auf unnötigen Einwegkunststoff wie Schrumpffolie und Kunststoffringe.
  • Die allgemeine Anwendung beginnt am 12. August 2026; viele Änderungen erfolgen schrittweise.
  • Bis 2030 müssen alle in der EU verkauften Verpackungen festgelegte Kriterien für die Recyclingfähigkeit erfüllen.

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