Vietnam verschärft Kontrolle von Kennzeichnung und Werbung für Milchprodukte
Vietnams nationale Wettbewerbskommission hat den Vertrieb H.T.T wegen einer falschen Aussage zu Bio-Rohstoffen mit 200 Millionen Dong belegt. Jüngste Verwaltungs- und Strafverfahren zeigen, dass normgerechte Produkte Unternehmen nicht vor der Haftung für irreführende Kennzeichnung oder Werbung schützen.
Wettbewerbsbehörde ahndet Bio-Aussage
Vietnams nationale Wettbewerbskommission verhängte am 3. August 2026 gegen die H.T.T Import Export Investment Company ein Bußgeld von 200 Millionen Dong. Wie Công Thương berichtete, hatte der Vertrieb L.K.A-Milch mit der unzutreffenden Aussage beworben, sie bestehe aus „100% Bio-Rohstoffen“. Das Unternehmen muss auf seiner Website eine öffentliche Richtigstellung veröffentlichen und sämtliche irreführenden Werbematerialien von allen Plattformen entfernen.
Für Hersteller, Vertriebe und Marketingpartner der Milchbranche ist vor allem die Rechtsgrundlage bedeutsam. Die Behörde stützte sich nicht auf Vorschriften zur Produktqualität, sondern auf das Verbot falscher oder irreführender Kundeninformationen im Wettbewerbsgesetz von 2018. Ein Produkt kann somit technische Anforderungen erfüllen, während der Anbieter dennoch für die Darstellung seiner Eigenschaften haftet.
Frühere Fälle markieren die Grenze
Eine ähnliche Abgrenzung zeigte sich im Fall Nestlé Vietnam. Die Polizei der Provinz Đồng Nai belegte das Unternehmen im Juni 2025 mit einem Bußgeld von 80 Millionen Dong. Ausgangspunkt war die Verpackung des Milo-Malzmilchgetränks, auf der der Name des Nationalen Ernährungsinstituts verwendet und auf klinische Tests verwiesen wurde. Das Quality Assurance and Testing Center 3 stellte fest, dass das Produkt die Sicherheits- und Qualitätswerte erfüllte und mit den Unterlagen der Eigenerklärung übereinstimmte. Am 13. Juni 2025 entschied die Ermittlungsbehörde, kein Strafverfahren einzuleiten.
Die Behörden stellten dennoch unvollständige oder ungenaue Produktinformationen sowie absolute Formulierungen ohne rechtmäßige Nachweise fest. Nestlé Vietnam musste die beanstandete Werbung innerhalb von zehn Tagen entfernen. Der Fall macht deutlich, dass die Einhaltung deklarierter Sicherheits- und Qualitätsstandards nicht automatisch jede Aussage auf Verpackungen oder in Anzeigen rechtfertigt.
Andere Verstöße führten bereits zu strafrechtlichen Ermittlungen. Im April 2025 verfolgte die Ermittlungsbehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit acht Beschuldigte bei Rance Pharma und Hacofood Group in einem Fall mit 573 Milchpulveretiketten. Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft klagte später 29 Beschuldigte im Zusammenhang mit mehr als 187.000 Dosen an. Als gefälscht galten Produkte, deren Qualitätswerte unter 70% der deklarierten Werte lagen; zudem konnten mehrere auf den Etiketten genannte Premiumzutaten bei Prüfungen nicht nachgewiesen werden.
Wissenschaftliche Begriffe schaffen Risiken
Công Thương nannte die Darstellung von Postbiotika als einen besonderen Problembereich. Postbiotika sind Zubereitungen aus inaktivierten Mikroorganismen, während Probiotika lebende nützliche Mikroorganismen enthalten. Auch ihre Messgrößen unterscheiden sich: Lebende Bakterien werden in koloniebildenden Einheiten, kurz KBE, gemessen, Postbiotika dagegen unter Umständen anhand der Zellzahl. Auf Verpackungen können trotzdem beide pauschal als nützliche Bakterien bezeichnet und mit einer groß gedruckten Milliardenzahl beworben werden, während der Begriff „Postbiotikum“ nur im Kleingedruckten erscheint.
Verbraucher könnten daraus ableiten, dass zwei biologisch verschiedene Inhaltsstoffe in Menge oder Wirkung gleichwertig seien. Unternehmen müssen deshalb kenntlich machen, auf welche Produktmenge sich hervorgehobene Zahlen beziehen: auf eine Portion, mehrere Packungen oder 100 Gramm. Auch Maßeinheiten, Sternchen und erläuternde Hinweise müssen so klar sein, dass die zentrale Werbeaussage keinen abweichenden Eindruck erzeugt.
Haftung entlang der gesamten Vertriebskette
Der Anwalt Lê Đức Thắng erklärte gegenüber Công Thương, dass das Verbraucherschutzgesetz Nr. 19/2023/QH15 Dritte, die Produktinformationen verbreiten, gesamtschuldnerisch haften lässt, sofern sie nicht alle notwendigen Kontrollen nachweisen können. Erfasst werden können Online-Marktplätze, Vertriebe, Medienunternehmen und Influencer. Das geänderte Werbegesetz Nr. 75/2025/QH15 untersagt Influencern zudem, Produkte zu empfehlen, die sie nicht verwendet haben oder nicht hinreichend verstehen.
Das Dekret 43/2017/NĐ-CP verlangt, dass Produktnamen und zusätzliche Etikettentexte die tatsächliche Beschaffenheit, Verwendung und Zusammensetzung der Ware wiedergeben. Das seit dem 15. Mai 2026 geltende Dekret 87/2026/NĐ-CP sieht für natürliche Personen bei irreführender Werbung zu Qualität, Verwendung, Verpackung oder Herkunft Bußgelder von 80 Millionen bis 100 Millionen Dong vor. Für Organisationen verdoppeln sich die Beträge; außerdem kann die Abschöpfung rechtswidriger Gewinne angeordnet werden. Milchunternehmen und ihre Partner müssen deshalb Rezepturen, Etiketten, Werbung und externe Vermarktung gemeinsam prüfen, statt sich allein auf Labortests zu verlassen.