USA setzen vorläufige Antidumping-Sätze bis 5,28 % auf Erdbeeren aus Mexiko fest
Das US-Handelsministerium hat für mexikanische Erdbeerexporteure vorläufige Antidumping-Sätze von 3,37 % bis 5,28 % festgelegt. Sie bestimmen zunächst die Sicherheitsleistungen je Sendung, können sich vor den abschließenden Entscheidungen Ende 2026 oder Anfang 2027 aber noch ändern.
Firmenspezifische Sätze ersetzen den bisherigen Branchenwert
Das US-Handelsministerium hat vorläufige Antidumping-Sätze von bis zu 5,28 % für Erdbeeren aus Mexiko festgelegt. Damit entsteht während der laufenden Untersuchung eine zusätzliche finanzielle Belastung für die betroffenen Lieferungen. Nach Angaben von Portalfruticola.com gilt für Driscoll’s ein Satz von 5,28 %, für Mainland Farms von 3,37 % und für die übrigen Exporteure von 4,83 %. Die firmenspezifischen Berechnungen ersetzen in dieser vorläufigen Phase den im Februar 2026 genannten branchenweiten Wert von 18,32 %.
Die Prozentsätze bestimmen die Sicherheitsleistung, die für jede erfasste Einfuhrtransaktion hinterlegt werden muss. Juan José Flores, Generaldirektor des mexikanischen Beerenexportverbands Aneberries, erklärte gegenüber Portalfruticola.com, dass sich der Betrag nach dem jeweiligen Unternehmenssatz und dem Warenwert jeder Sendung richtet. Eine feste Zahlung gibt es daher nicht. Flores betonte, dass es sich weder um endgültige Antidumping-Zölle noch um einen endgültigen Aufwand handelt: Die Beträge können geändert oder je nach Ausgang des Verfahrens erstattet werden.
Streit um das Wintergeschäft geht in die Prüfphase
Im Mittelpunkt steht das winterliche Marktfenster für Erdbeeren in den USA. In dieser Zeit fällt die Ernte in Kalifornien, dem wichtigsten Anbaustaat des Landes, deutlich ab. Dadurch konkurriert Ware aus Florida besonders direkt mit mexikanischen Erdbeeren. Die Erzeuger in Florida werfen den mexikanischen Anbietern vor, unter Produktionskosten zu verkaufen. Dies habe der Branche südlich der Grenze eine erhebliche Expansion und Einnahmen von mehr als 200 Millionen US-Dollar ermöglicht.
Die Koalition Strawberry Growers for Fair Trade reichte ihre Beschwerde im Dezember 2025 bei der US-Handelskommission ein und machte einen erheblichen Schaden für die heimische Industrie geltend. In einer vorläufigen Entscheidung vom Februar 2026 sah die Kommission hinreichende Anhaltspunkte für einen unfairen Wettbewerb durch mexikanische Ware. Nach der neuen Entscheidung des Handelsministeriums sollen dessen Prüfer die von Driscoll’s und Mainland Farms in Mexiko vorgelegten Buchhaltungsdaten kontrollieren. Danach können beide Seiten erneut Argumente, Anpassungsvorschläge und technische Unterlagen einreichen.
Endergebnis könnte Bedingungen der Winterversorgung verändern
Laut Portalfruticola.com ist die endgültige Entscheidung für den 4. Januar 2027 vorgesehen. Aneberries erwartet die Entscheidung des Handelsministeriums Ende 2026 oder Anfang 2027; anschließend muss die Handelskommission über einen Schaden für die US-Industrie befinden. Daniel B. Pickard, leitender Rechtsberater der Koalition aus Florida, hält nach der Datenprüfung einen deutlichen Anstieg über das Ausgangsniveau bis in den zweistelligen Bereich für möglich. Mexikanische Branchenvertreter weisen darauf hin, dass die Berechnungen ebenso nach unten korrigiert werden können.
Eine abschließende Abstimmung der Kommission könnte zu einer Antidumping-Anordnung führen, die jeweils für fünf Jahre verlängert werden kann. Möglich ist auch eine Aussetzungsvereinbarung, in der sich die Erzeuger verpflichten, nicht unter einem vereinbarten Marktpreis in die USA zu verkaufen. Aneberries und der Landwirtschaftsrat von Baja California raten Exporteuren zu enger Abstimmung mit US-Importeuren und Zollagenten, weil die Sicherheitsleistung für jede einzelne Sendung anfällt. Derzeit gibt es weder eine Importquote noch eine zusätzliche Zugangsbeschränkung. Unmittelbar bindet die Maßnahme Betriebskapital und erhöht den Dokumentationsaufwand im wichtigen Wintergeschäft.