Ukrainisches GVO-Gesetz in Kraft: unbefristetes Verbot für GV-Mais, fünf Jahre für Raps und Zuckerrüben
Das Gesetz Nr. 3339-IX ist in der Ukraine am 16. September 2026 in Kraft getreten und verbietet den Anbau gentechnisch veränderter Maissorten unbefristet, für GV-Raps und GV-Zuckerrüben gilt ein Verbot bis zum 16. September 2031. Für Sojabohnen besteht kein direktes Verbot, GV-Sorten benötigen jedoch eine staatliche Registrierung, die es derzeit nicht gibt.
Das ukrainische Gesetz zur staatlichen Regulierung gentechnischer Tätigkeiten und des Verkehrs mit gentechnisch veränderten Organismen ist am 16. September 2026 in Kraft getreten und ändert die Regeln für Anbau und Handel mit GV-Kulturen in einem der größten Lieferanten von Getreide und Ölsaaten weltweit. Das Gesetz Nr. 3339-IX sieht für vier Kulturen — Mais, Sojabohnen, Raps und Zuckerrüben — unterschiedliche Regelungen vor, die von einem unbefristeten Verbot bis zu einer Registrierungspflicht reichen, berichtet UkrAgroConsult.
Auch das Portal finclub.net meldete, dass die neuen Regeln für gentechnische Tätigkeiten und den Verkehr mit GVO am 16. September wirksam wurden.
Vier Kulturen, drei Regelungen
Für GV-Maissorten gilt ein Anbauverbot ohne Enddatum. Raps und Zuckerrüben fallen unter ein befristetes Verbot: GV-Sorten beider Kulturen dürfen bis zum 16. September 2031 nicht angebaut werden, also fünf Jahre lang. Sojabohnen werden gesondert behandelt und unterliegen keinem direkten Verbot, GV-Sorten dürfen jedoch erst nach staatlicher Registrierung angebaut werden.
- Mais — unbefristetes Verbot des Anbaus von GV-Sorten.
- Raps — Verbot bis zum 16. September 2031.
- Zuckerrüben — Verbot bis zum 16. September 2031.
- Sojabohnen — kein direktes Verbot, Anbau nur nach staatlicher Registrierung.
Mais: Die Regel holt die Praxis ein
Nennenswerte Auswirkungen der neuen Regeln auf den Maismarkt erwarten die Marktteilnehmer laut UkrAgroConsult nicht. Das Saatgutunternehmen KWS-UKRAINE schätzt den Anteil von GV-Mais in der Ukraine derzeit als unbedeutend ein; er erreicht nicht einmal die 3 bis 5 Prozent, die 2021 verzeichnet wurden. Der größte Teil dieser Flächen entfällt auf wissenschaftliche Versuche und Forschung, nicht auf die kommerzielle Produktion.
Für Erzeuger und Händler ukrainischen Maises schreibt das dauerhafte Verbot damit vor allem einen bereits bestehenden Zustand fest. Die praktische Änderung ist Rechtssicherheit: Eine Kultur, die bisher überwiegend aus kommerzieller Gewohnheit gentechnikfrei war, ist es nun kraft Gesetzes — ohne Befristung, die die Frage später erneut öffnen könnte.
Raps und Zuckerrüben: spürbarer Einschnitt
Die Fünfjahresfrist dürfte beim Raps stärker wirken. Nach Markteinschätzungen früherer Jahre lag der Anteil von GV-Raps in der Ukraine bei etwa 3 bis 5 Prozent der Anbaufläche, weshalb die Auswirkungen der neuen Regeln in diesem Segment deutlicher ausfallen können als beim Mais, berichtet UkrAgroConsult. Raps zählt zu den wichtigsten Exportölsaaten des Landes, und die betroffene Fläche ist zwar prozentual klein, gehört aber zu einer Kultur, die fast vollständig ins Ausland verkauft wird.
Für Zuckerrüben gilt dieselbe Frist bis zum 16. September 2031. Eine Schätzung des GV-Anteils an den ukrainischen Zuckerrübenflächen liegt in den Quellen nicht vor.
Sojabohnen: Registrierung als Hürde
Bei Sojabohnen ist die Beschränkung verfahrensrechtlicher Natur. In der Ukraine sind derzeit keine GV-Sojasorten registriert, ein legaler kommerzieller Anbau von GV-Soja ist damit nicht möglich, berichtet UkrAgroConsult. Das fehlende Verbot bedeutet also keine kurzfristige Öffnung für die Produktion.
Der Verband Danube Soya geht davon aus, dass eine Registrierung kommerzieller GV-Sorten nicht vor 2030 möglich sein dürfte. Damit liegt jede Änderung mindestens mehrere Anbausaisons entfernt, und das ukrainische Sojaangebot bleibt in dieser Zeit gentechnikfrei.
Beim Saatgut wird kein Engpass erwartet. Nach Schätzung des Verbands reicht zertifiziertes gentechnikfreies Sojasaatgut für die gesamte Anbaufläche der Kultur in der Ukraine aus, womit das wesentliche operative Risiko für die kommenden Aussaatkampagnen entfällt.
In der Summe bleiben Mais, Sojabohnen, Raps und Zuckerrüben in der Ukraine gentechnikfrei — kraft Gesetzes und nicht aufgrund kommerzieller Entscheidungen. Für Käufer, die eine GVO-freie Dokumentation verlangen, ist dieser Status nun gesetzlich definiert, mit einem festen Enddatum nur für Raps und Zuckerrüben.