Türkei genehmigt Cargills Übernahme von PNS Pendik Nişasta unter Auflagen
Die türkische Wettbewerbsbehörde hat Cargill Türkiye die alleinige Kontrolle über PNS Pendik Nişasta unter verbindlichen Auflagen gestattet. Die Zusagen betreffen Preisbildung, Versorgungssicherheit und Quersubventionierung im türkischen Markt für Glukosesirup und Mischungen.
Genehmigung an Wettbewerbsschutz gebunden
Die türkische Wettbewerbsbehörde hat die Übernahme der alleinigen Kontrolle über den Stärkehersteller PNS Pendik Nişasta Sanayi AŞ durch Cargill Tarım ve Gıda Sanayi Ticaret AŞ unter Auflagen genehmigt. Verkäufer ist Alpinvest Yatırım Gıda Sanayi ve Ticaret AŞ. Die Transaktion darf nur auf Grundlage der von Cargill Türkiye angebotenen Verhaltenszusagen vollzogen werden.
Nach Angaben von Haberler.com stellte die Behörde fest, dass die Übernahme gemäß dem Gesetz Nr. 4054 zum Schutz des Wettbewerbs und den türkischen Fusionskontrollregeln genehmigungspflichtig ist. Die Prüfung ergab, dass der Zusammenschluss der beiden Hersteller den wirksamen Wettbewerb im Teilmarkt für Glukosesirup und Mischungen erheblich einschränken könnte.
Ekonomi Gazetesi zufolge untersuchte die Behörde mögliche Rohstoff- und Endproduktpreiserhöhungen sowie Lieferprobleme für Kunden. Sie bewertete die Zusagen von Cargill als ausreichend, geeignet und verhältnismäßig, um diese Bedenken auszuräumen.
Preise und Kosten werden 5 Jahre überwacht
Die erste Gruppe von Zusagen betrifft den türkischen Verkauf quotenpflichtiger Produkte. Preiserhöhungen bei Glukosesirup und Mischungen müssen auf bestimmte Kostenbestandteile begrenzt bleiben. Erhöhungen ohne entsprechenden Kostenanstieg sind nicht zulässig.
Die Wettbewerbsbehörde kann Preis- und Kostendaten 5 Jahre lang anhand von Berichten unabhängiger vereidigter Finanzberater überwachen. Cargill muss außerdem Preisanpassungen unter außergewöhnlichen wirtschaftlichen Bedingungen melden. Die Behörde kann deren Rücknahme verlangen.
Industrielle Abnehmer erhalten damit eine formelle Absicherung gegen Preiserhöhungen, die sich nicht mit zulässigen Kosten begründen lassen. Die externe Berichterstattung verstärkt zugleich die Aufsicht über einen Markt, in dem der Wegfall eines unabhängigen Herstellers nach Einschätzung der Behörde den Wettbewerbsdruck schwächen könnte.
Lieferkontinuität und Quersubventionierung
Eine zweite Gruppe von Auflagen richtet sich gegen das Risiko einer Angebotsverknappung. Bestehende Kundenverträge dürfen nur aus objektiven Gründen gekündigt werden. Für Spotverkäufe müssen objektive geschäftliche Kriterien gelten. Unterbricht Cargill die Versorgung wegen außergewöhnlicher wirtschaftlicher Bedingungen, ist die Behörde zu informieren und kann die Entscheidung aufheben.
Cargill darf Einnahmen aus dem inländischen Verkauf quotenpflichtiger Glukosesirupe und Mischungen zudem nicht zur Finanzierung anderer Produktgruppen einsetzen. Damit soll eine Quersubventionierung verhindert werden, die den Wettbewerb über das Glukosesirupsegment hinaus verzerren könnte.
Die Auflagen sind verbindlich. Ekonomi Gazetesi und Haberler.com berichten, dass bei Verstößen täglich anfallende Verwaltungsgeldbußen verhängt werden können. Angaben zum Transaktionswert, zu Produktionskapazitäten, Marktanteilen oder zum Zeitplan für den Abschluss wurden in den vorliegenden Berichten nicht veröffentlicht.
Für Lebensmittel- und Getränkehersteller, die Glukosesirup einsetzen, ist die Umsetzung der Zusagen nun ebenso wichtig wie die Genehmigung. Die 5-jährige Kontrolle, Kündigungsbeschränkungen und die Befugnis der Behörde, außergewöhnliche Preis- oder Lieferentscheidungen aufzuheben, werden den Umgang des fusionierten Unternehmens mit türkischen Kunden prägen.