← Zurück zu den Nachrichten

Südkorea: Kartellfälle bei Zucker und Mehl betreffen in diesem Jahr knapp 15 Billionen Won Umsatz

Die in diesem Jahr aufgedeckten Preisabsprachen auf den südkoreanischen Märkten für Zucker und Weizenmehl betreffen einen relevanten Umsatz von zusammen knapp 15 Billionen Won. Das geht aus Zahlen hervor, die der Abgeordnete Yoon Jun-byung am 23. September veröffentlicht hat. Im Parlament wird nun erneut gefordert, die Sanktionen gegen große Lebensmittelhersteller zu verschärfen.

Südkorea: Kartellfälle bei Zucker und Mehl betreffen in diesem Jahr knapp 15 Billionen Won Umsatz

Die in diesem Jahr auf dem südkoreanischen Markt für Grundnahrungsmittelrohstoffe aufgedeckten Preisabsprachen betreffen einen relevanten Umsatz von zusammen knapp 15 Billionen Won. Das geht aus Zahlen hervor, die Yoon Jun-byung, Abgeordneter der Demokratischen Partei und Mitglied des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Lebensmittel, Meere und Fischerei der Nationalversammlung, am 23. September vorgelegt hat.

Betroffen sind Zucker und Weizenmehl, zwei Vorprodukte, die in Brot, Nudeln, Süßwaren, Saucen, Getränke und praktisch alle weiteren Kategorien verarbeiteter Lebensmittel im Land eingehen. Da beide am Anfang der Wertschöpfungskette stehen, bleiben abgestimmte Preise hier nicht folgenlos: Sie wandern in die Kostenstruktur Tausender Fertigprodukte und schließlich in die Ladenpreise.

Was die Zahl von 15 Billionen Won aussagt

Es handelt sich nicht um eine Summe von Bußgeldern. Nach koreanischem Wettbewerbsrecht ist der relevante Umsatz der auf dem betroffenen Markt im Zeitraum des Verstoßes erzielte Erlös; er dient als Bemessungsgrundlage für die Bußgeldberechnung. Eine Größenordnung von knapp 15 Billionen Won beschreibt damit das kommerzielle Volumen der als verzerrt eingestuften Märkte, nicht den Betrag, den die beteiligten Unternehmen zahlen müssen.

Für Analysten ist diese Unterscheidung wesentlich. Die endgültigen Bußgelder werden als Anteil am relevanten Umsatz festgesetzt, nachdem erschwerende und mildernde Umstände berücksichtigt wurden. Nominale Exponierung und tatsächlicher Mittelabfluss können deshalb weit auseinanderliegen. Entscheidungen lassen sich zudem gerichtlich anfechten, was den Abstand zwischen der Bekanntgabe eines Falls und seiner finanziellen Wirkung weiter vergrößert.

Zollentlastung und Absprachen in denselben Märkten

Das politische Gewicht der Zahlen ergibt sich aus dem politischen Umfeld. Die Regierung wendet auf importierte Lebensmittelrohstoffe Zollkontingente an und senkt oder streicht Abgaben, damit Verarbeiter günstiger einkaufen und die Verbraucherpreise stabil bleiben. Der im Parlament erhobene Vorwurf lautet, dass der Staat auf Zolleinnahmen verzichtet, um Lebensmittelpreise genau in jenen Märkten zu dämpfen, in denen große Hersteller wiederholt bei Preisabsprachen ertappt wurden.

Südkorea bezieht Rohzucker und Mahlweizen praktisch vollständig aus dem Ausland. Die Zollpolitik für diese Vorprodukte ist damit einer der wenigen direkten Hebel des Staates auf die Kosten verarbeiteter Lebensmittel. Eine Entlastung über Kontingente erreicht die Haushalte nur, wenn die Ersparnis in der Kette weitergegeben wird. Sind die Preise auf der Stufe der Raffinerien und Mühlen abgestimmt, fällt dieser Übertragungsmechanismus aus und der Vorteil bleibt in der Marge der Hersteller.

Forderungen nach schärferen Sanktionen

Yoon argumentierte, die wiederholte Aufdeckung von Kartellen unter großen Lebensmittelherstellern zeige, dass die bestehenden Sanktionen keine abschreckende Wirkung entfalten und ihre praktische Wirksamkeit erhöht werden müsse. Das Argument fällt in eine Phase, in der Lebensmittelinflation politisch sensibel bleibt und der Staat über entgangene Zölle bereits fiskalische Mittel eingesetzt hat, um die Rohstoffkosten derselben Branche zu senken.

Eine Verschärfung dürfte vor allem entlang dreier Linien diskutiert werden: der Höhe der Bußgelder, den Bedingungen für den Zugang zu Zollkontingenten und der Bereitschaft der Behörden, neben Unternehmen auch einzelne Verantwortliche zu belangen. Gesetzlich umgesetzt ist auf Basis dieser Veröffentlichung bislang nichts; die Beratung im Ausschuss gibt die Richtung vor, nicht das Ergebnis.

Worauf die Branche achten sollte

  • Ob auf die Bußgeldentscheidungen in den Zucker- und Mehlfällen Schadensersatzklagen nachgelagerter Abnehmer wie Bäckereien, Nudel- und Süßwarenhersteller folgen.
  • Ob der Zugang zu Zollkontingenten für importierte Rohstoffe an die Einhaltung des Wettbewerbsrechts geknüpft wird.
  • Ob die Durchsetzung über Unternehmensbußgelder hinaus auf die persönliche Haftung beteiligter Führungskräfte ausgeweitet wird.
  • Wie Zuckerraffinerien und Mühlen ihre Listenpreise und Vertragsbedingungen gegenüber Industriekunden anpassen, solange die Verfahren laufen.

Vollständige Marktanalyse

Wir verwenden Cookies, um Ihr Surferlebnis zu verbessern, personalisierte Inhalte bereitzustellen und unseren Traffic zu analysieren. Durch Klicken auf "Alle akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Sie können Ihre Einstellungen verwalten oder mehr erfahren in unserer Datenschutzrichtlinie.