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Südkoreanische Verbrauchergruppe fordert rasche Standards für Sojasaucenmischungen

Eine südkoreanische Verbraucherorganisation fordert neue Rezeptur- und Kennzeichnungsvorgaben für Sojasaucenmischungen. Anlass ist die geplante Umstufung säurehydrolysierter Sojasauce; der Anteil gebrauter Sojasauce soll mindestens 50 % betragen.

Südkoreanische Verbrauchergruppe fordert rasche Standards für Sojasaucenmischungen

Neue Einstufung schafft eine Regulierungslücke

In Südkorea werden neue Vorgaben für Rezeptur und Kennzeichnung von Sojasaucenmischungen gefordert, während die Regierung das Klassifikationssystem ihres Lebensmittelkodex überarbeitet. Bei der ersten Reform seit rund 10 Jahren soll säurehydrolysierte Sojasauce aus der Kategorie der fermentierten Pasten und Saucen herausgenommen werden. Künftig soll sie als „Aminosäureflüssigkeit“ beziehungsweise „säurehydrolysierte Aminosäureflüssigkeit“ zur allgemeinen Kategorie der Saucen gehören.

Die Citizens’ Coalition for Consumer Sovereignty hält deshalb eine gesonderte Überprüfung der Sojasaucenmischungen für erforderlich. Diese Produkte verbinden fermentierte, gebraute Sojasauce mit säurehydrolysierter Sojasauce. Nach der Umstufung lägen sie an der Schnittstelle zweier regulatorischer Kategorien, ohne dass neue Herstellungs- und Kennzeichnungsregeln klar festgelegt wären, berichtet KAIR News.

Die Organisation fordert eine verbindliche Definition und einen Zusammensetzungsstandard im Lebensmittelkodex. Produkte mit der Bezeichnung „Sojasauce“ sollten nach ihrer Auffassung die Eigenschaften behalten, die Verbraucher üblicherweise mit fermentierter Sojasauce verbinden.

Vorgeschlagene Schwelle liegt bei 50 %

Nach dem Vorschlag soll ein als Sojasaucenmischung vermarktetes Produkt mindestens 50 % gebraute Sojasauce enthalten. Damit entstünde eine klare Trennlinie zwischen Erzeugnissen auf Basis fermentierter Sojasauce und Produkten, die überwiegend aus säurehydrolysierten Zutaten bestehen.

Produkte unterhalb der vorgeschlagenen Schwelle sollten einer eigenen Lebensmittelart zugeordnet oder unter einer anderen Bezeichnung verkauft werden, erklärte die Organisation. Außerdem sollten die Verwendung und die jeweiligen Anteile von gebrauter Sojasauce und Aminosäureflüssigkeit gut sichtbar auf der Vorderseite der Verpackung stehen.

Der derzeitige Lebensmittelkodex unterscheidet Sojasauce koreanischer Art, gebraute Sojasauce, säurehydrolysierte Sojasauce, enzymatisch hydrolysierte Sojasauce und Sojasaucenmischungen. Nach Ansicht der Organisation bilden diese Verwaltungskategorien zwar die Herstellungsverfahren ab, zeigen Käufern aber nicht unmittelbar, ob ein Produkt überwiegend fermentiert ist oder vor allem hydrolysiertes Material enthält.

Große Unterschiede bei Rezepturen und Preisen

Die Debatte betrifft ein Kernsegment des südkoreanischen Marktes. Unter Berufung auf Mordor Intelligence erklärte die Organisation, dass Sojasaucenmischungen 2025 einen Anteil von 54,62 % am Umsatz des heimischen Sojasaucenmarktes hatten. Die möglichen Regeln beträfen damit die meistgekaufte Kategorie und kein kleines Spezialsegment.

Eine Erhebung der Organisation im Einzelhandel ergab bei Produkten mit derselben Bezeichnung einen Anteil säurehydrolysierter Sojasauce von 25 % bis zu 93 %. Diese erheblichen Unterschiede seien auf den Vorderseiten der derzeitigen Verpackungen nur schwer zu erkennen.

Auch die Preisspannen wichen voneinander ab. Gebraute Sojasauce kostete etwa 636–1.988 Won je 100 ml, Sojasaucenmischungen etwa 178–1.151 Won je 100 ml. Allein anhand der Produktbezeichnung könnten Verbraucher nicht erkennen, welchen Anteil Zutaten und Herstellungsverfahren an diesem Preisunterschied haben.

Hersteller müssten möglicherweise Rezepturen und Verpackungen ändern

Würde die Mindestquote von 50 % eingeführt, hätte dies direkte Folgen für Hersteller mit einem hohen Anteil säurehydrolysierter Sojasauce. Sie müssten den Anteil gebrauter Sojasauce erhöhen, betroffene Produkte in eine andere regulatorische Kategorie überführen oder deren Bezeichnung ändern. Eine Kennzeichnung auf der Verpackungsvorderseite würde zudem neue Verpackungen und sichtbarere Angaben zur Zusammensetzung erfordern.

Für Hersteller und Verarbeiter ist entscheidend, ob die Reform lediglich säurehydrolysierte Sojasauce umstuft oder auch Produkte neu definiert, die diese Zutat verwenden. Übergangsvorschriften würden bestimmen, welche Rezepturen weiterhin als Sojasaucenmischung verkauft werden dürfen und wie schnell Etiketten ersetzt werden müssen.

Die Organisation argumentiert, dass die Trennung säurehydrolysierter Sojasauce von fermentierten Produkten ohne gleichzeitige Regeln für Mischprodukte nicht die angestrebte Klarheit schaffen werde. Sie fordert deshalb Rezeptur- und Kennzeichnungsvorgaben vor Inkrafttreten der umfassenderen Reform, um Verwechslungen zu verringern und Vergleiche von Qualität, Herstellungsweise und Preis zu erleichtern.

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