Spanien aktualisiert Standards für glutenfreies Brot, Putenschinken und Oliven
Spanien hat die Qualitätsvorschriften für glutenfreies Brot, Putenschinken, Tafeloliven, Horchata, Cidre und Kekse überarbeitet. Die Regeln erweitern zulässige Bezeichnungen und Rezepturen, stellen zugleich aber höhere Anforderungen an Zutatenangaben und Rückverfolgbarkeit.
Spanien modernisiert seine Lebensmittelstandards
Der spanische Ministerrat hat ein Königliches Dekret verabschiedet, das mehrere Vorschriften zur Lebensmittelqualität aktualisiert oder aufhebt. Wie Heraldo berichtet, wurde die Regelung im spanischen Staatsanzeiger veröffentlicht. Sie betrifft unter anderem glutenfreies Brot, Putenschinken, Tafeloliven, Horchata, Cidre und Kekse.
Die Reform soll den Rechtsrahmen an heutige Produktionsmethoden, technologische Innovationen und die Nachfrage der Verbraucher anpassen. Nach Angaben des spanischen Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung sollen die Änderungen die Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsektors verbessern. Weitere Ziele sind klarere Verbraucherinformationen, eine bessere Rückverfolgbarkeit und strengere Kontrollen von der Produktion und Verarbeitung bis zum Vertrieb und Endverkauf.
Das Dekret nimmt Putenschinken oder Oliven nicht vom Markt, auch wenn einige Berichte einen Abschied von diesen Produkten nahelegen. Geändert werden vielmehr Spezifikationen und die Bedingungen für bestimmte Bezeichnungen, Werbeaussagen und Zutatenbeschreibungen. Hersteller und Händler müssen deshalb Rezepturen, Produktunterlagen und Etiketten anhand der neuen Standards prüfen.
Neue Vorgaben für Brot, Horchata und Fleischwaren
Glutenfreies Brot fällt nun unter den spanischen Qualitätsstandard für Brot. Auch Produkte, die nicht aus Mehl hergestellt werden, dürfen als Brot bezeichnet werden, sofern sie die übrigen Anforderungen des Standards erfüllen. Hersteller alternativer Rezepturen erhalten damit eine klarere Rechtsgrundlage, während die weiteren Vorgaben der Produktkategorie bestehen bleiben.
Das Dekret erlaubt außerdem valencianische Horchata ohne Zuckerzusatz oder mit reduziertem Zuckergehalt. Farb- und Süßstoffe bleiben zum Schutz der traditionellen Qualität verboten. Hersteller können damit die Nachfrage nach zuckerärmeren Produkten bedienen, dürfen Veränderungen bei Süße oder Aussehen jedoch nicht durch diese Zusatzstoffe ausgleichen.
Bei Fleischwaren wie Putenschinken regeln die neuen Vorschriften zusätzliche, von Verbrauchern nachgefragte Angaben, darunter „natürlich“ und „handwerklich hergestellt“. Das Dekret verschärft zudem die Rückverfolgbarkeit von Rohschinken und gereiften Schultern und verbessert die Angaben zum Datum, an dem die Produkte in die Salzungsphase gelangen. Unternehmen müssen bei Verwendung der neuen Bezeichnungen die jeweiligen Produktions- und Kennzeichnungsvorgaben erfüllen.
Olivenfüllungen, Cidre-Verfahren und Keksrezepturen
Bei Tafeloliven müssen pastenförmige Füllungen künftig klar in der Zutatenliste ausgewiesen werden. Traditionelle Namen wie Sardellenoliven dürfen erhalten bleiben. Vertraute Handelsbezeichnungen werden damit geschützt, während Käufer genauere Informationen über Form und Zusammensetzung der Füllung erhalten.
Die Vorschriften für Cidre beziehen nun Eis-Cidre ein und lassen technologische Verfahren wie Klärung, Entfärbung, Entpektinisierung und Desodorierung wieder zu. Bei Keksen entfällt der maximale Grenzwert für den Aschegehalt. Dadurch werden neue Rezepturen mit Vollkornbestandteilen, Ballaststoffen und anderen neuartigen Zutaten möglich.
Die praktischen Folgen reichen von Herstellern und Verarbeitern bis zu Verpackungslieferanten und Einzelhändlern. Unternehmen müssen betroffene Produkte identifizieren, die Konformität ihrer Rezepturen prüfen und Etiketten anpassen, wenn sich Zutatenangaben, geregelte Bezeichnungen oder Daten zur Rückverfolgbarkeit ändern. Chancen entstehen bei glutenfreiem Brot, zuckerärmerer Horchata und ballaststoffreichen Keksen, der Marktzugang bleibt jedoch an die überarbeiteten Qualitäts- und Informationspflichten gebunden.