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Schwedische Tests melden Auffälligkeiten bei zwei Fällen griechischen Honigs

Schweden hat zwei Fälle von Honig griechischen Ursprungs in das europäische Kontrollnetz gemeldet. Festgestellt wurden Probleme beim Zuckergehalt, Zitronensäure, 275 mg/kg Essigsäure, fremde Amylase sowie eine separate Abweichung des Zuckerprofils.

Schwedische Tests melden Auffälligkeiten bei zwei Fällen griechischen Honigs

Zwei Produkte griechischen Ursprungs im EU-Betrugsbericht

Schwedische Kontrollen haben zwei Fälle von Honig griechischen Ursprungs mit Befunden aufgedeckt, die einen Verdacht auf Verfälschung begründen. Nach Angaben des griechischen Lebensmittel-Fachmediums Cibum sind beide Fälle im jüngsten Monatsbericht der Europäischen Kommission über Betrugsverdachtsfälle in der Agrar- und Lebensmittelkette aufgeführt. Beide Meldungen kamen aus Schweden.

Beim ersten Fall wurden Probleme im Zusammenhang mit dem Zuckergehalt, Zitronensäure und Essigsäure in einer Konzentration von 275 mg/kg sowie fremde Amylase aus Aspergillus oryzae gemeldet. Als Ursprungsland war Griechenland angegeben. Die zweite Meldung betraf ebenfalls als griechisch bezeichneten Honig und dokumentierte eine Abweichung des Zuckerprofils.

Fremdes Enzym wirft Echtheitsfragen auf

Amylasen sind Enzyme, die komplexe Kohlenhydrate abbauen. Cibum zufolge kann der Nachweis eines exogenen Enzyms für die Echtheitsprüfung von Honig relevant sein, weil Enzyme mit der Herstellung oder Verarbeitung von Zuckersirupen verbunden sein können. Auch ein ungewöhnliches Zuckerprofil kann einen Verdacht auf mangelnde Authentizität auslösen. Der zusammenfassende Eintrag der Kommission nennt jedoch keine genaue Ursache für die Abweichung im zweiten Fall.

Die öffentlich verfügbaren Informationen enthalten weder Handelsmarken noch Namen von Herstellern oder vermarktenden Unternehmen. Sie zeigen auch nicht, ob der Honig direkt von Griechenland nach Schweden geliefert, über einen anderen EU-Mitgliedstaat gehandelt oder auf der Produktions-, Großhandels-, Import- beziehungsweise Einzelhandelsstufe geprüft wurde. Der Eintrag weist damit auf einen möglichen Verstoß hin, ordnet ihn aber keinem Unternehmen oder Abschnitt der Lieferkette zu.

Für griechische Imker und Exporteure ist diese Abgrenzung entscheidend. Solange Chargenangaben fehlen und die Untersuchung nicht abgeschlossen ist, lassen sich die Befunde nicht auf griechischen Honig insgesamt übertragen. Käufer könnten dennoch ausführlichere Unterlagen, eine Rückverfolgbarkeit auf Chargenebene und Laborbelege verlangen, bevor sie Produkte mit griechischer Herkunft akzeptieren.

Honigbetrug bleibt ein europaweites Problem

Die beiden Fälle stehen im Zusammenhang mit den breiteren Bemühungen der EU gegen nicht authentischen Honig. Bei der koordinierten Aktion From the Hives von Europäischer Kommission, Joint Research Centre und nationalen Behörden wurden 147 von 320 Proben importierten Honigs als verdächtig auf Nichteinhaltung eingestuft. Das entsprach 46%. Die Ergebnisse zeigten sowohl das Ausmaß der Bedenken als auch die Schwierigkeit, komplexe Verfälschungen im Labor nachzuweisen.

Als Honig vermarktete Erzeugnisse müssen der Definition der europäischen Honigrichtlinie entsprechen. Die Kommission erklärte bereits, dass nationale Behörden handeln müssen, wenn Produkte als Honig verkauft werden, obwohl sie diese Definition nicht erfüllen. Die Richtlinie (EU) 2024/1438 änderte außerdem die Kennzeichnung von Honigmischungen: Die Ursprungsländer und grundsätzlich auch ihr jeweiliger prozentualer Anteil müssen auf dem Etikett stehen.

Eine Herkunftskennzeichnung allein zeigt nicht, ob Zucker oder andere fremde Stoffe zugesetzt wurden. Die schwedischen Meldungen unterstreichen daher den Bedarf an harmonisierten Analyseverfahren, die echten Honig von Produkten mit exogenen Zuckern unterscheiden können. Offen bleiben die Identität der Produkte, die vollständigen Laborergebnisse, eine mögliche Unterrichtung der griechischen Behörden sowie eventuelle Rücknahmen oder Verwaltungsmaßnahmen.

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