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Rumänien treibt strengere Herkunftskennzeichnung für Honig voran

Rumänien berät über ein Gesetz, nach dem Honigetiketten sämtliche Ernteländer ausweisen müssten. Bei Mischungen sollen auch die Anteile der einzelnen Herkunftsländer erscheinen, was die Rückverfolgbarkeit für Abfüller, Importeure und Händler anspruchsvoller macht.

Rumänien treibt strengere Herkunftskennzeichnung für Honig voran

Die Herkunft soll auf die Vorderseite des Glases

Rumänien arbeitet an strengeren Vorschriften zur Herkunftskennzeichnung von Honig im Binnenmarkt. Laut bihon.ro soll ein Gesetzentwurf, der in der Abgeordnetenkammer einen positiven Bericht erhalten hat, die Angabe des Landes oder der Länder vorschreiben, in denen der Honig geerntet wurde. Die Information müsste im Hauptsichtfeld stehen und wäre damit beim Produktvergleich unmittelbar erkennbar.

Der Entwurf ändert Artikel 17¹ des rumänischen Imkereigesetzes Nr. 383/2013. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen ausschließlich in Rumänien geerntetem Honig und Mischungen aus mehreren Ländern. Für Erzeuger, Abfüller und Einzelhändler würde die Herkunft damit von einer allgemeinen Etikettenangabe zu einem hervorgehobenen Produktmerkmal.

Die neuen Vorgaben gelten noch nicht. Der Entwurf hat den Senat passiert und einen positiven Bericht in der Abgeordnetenkammer erhalten, muss dort aber noch verabschiedet werden. Danach sind die Ausfertigung und die Veröffentlichung im rumänischen Amtsblatt erforderlich. Erzeuger und Händler müssen ihre Etiketten derzeit daher nicht aufgrund dieses Vorhabens ändern.

Mischungen erfordern detailliertere Angaben

Die rumänische Initiative folgt Änderungen, die auf Ebene der Europäischen Union bereits beschlossen wurden. Die Richtlinie (EU) 2024/1438 verlangt, dass bei Honigmischungen die Herkunftsländer in absteigender Reihenfolge aufgeführt und die jeweiligen prozentualen Anteile angegeben werden. Grundlage dafür sollen die Rückverfolgbarkeitsunterlagen der Wirtschaftsbeteiligten sein.

Nach der Übernahme in nationales Recht erhielten Käufer genauere Angaben als einen pauschalen Hinweis auf mehrere Herkunftsmärkte. Ein Glas mit einer Mischung würde die beteiligten Länder und ihre relativen Anteile nennen. Ausschließlich in Rumänien geernteter Honig ließe sich dadurch direkter von importierten oder gemischten Produkten unterscheiden.

Die konkrete Darstellung hängt außerdem von später zu beschließenden Durchführungsbestimmungen ab. Abfüller und Importeure haben deshalb noch keine endgültigen technischen Vorgaben, etwa zur Gestaltung des Etiketts. Unternehmen mit Honig aus mehreren Herkunftsländern würden jedoch belastbare Unterlagen benötigen, die jede Charge mit den Ernteländern und deren Anteilen an der fertigen Mischung verknüpfen.

Schwächere Inlandserzeugung erhöht den Handlungsdruck

Die Initiatoren verweisen auf die Probleme rumänischer Imker und den Druck durch preisgünstigeren Importhonig. Daten des rumänischen Imkerverbandes zeigen, dass sowohl der Rückgang der Bienenvölker als auch die Preise am internationalen Markt die heimische Produktion belasten.

Nach Angaben des Verbandspräsidenten könnte die rumänische Honigproduktion 2026 lediglich 10.000 bis 15.000 Tonnen erreichen und damit unter dem Niveau eines normalen Jahres bleiben. Eine präzisere Rückverfolgbarkeit könnte heimischen Erzeugern helfen, in Rumänien geernteten Honig von Importware abzugrenzen, ohne den Verkauf ausländischer Produkte zu beschränken.

Für Importeure und Abfüller würde der Entwurf Herkunftsnachweise über Einkauf, Mischung und Verpackung hinweg wichtiger machen. Einzelhändler müssten zudem prüfen, ob die angebotenen Gläser den späteren Darstellungsvorschriften entsprechen. Solange das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist, bleiben die direkten Folgen begrenzt. Anbieter auf dem rumänischen Markt wissen jedoch bereits, welche Angaben ihre Etiketten künftig enthalten könnten.

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