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Rumänien fordert EU-Flexibilität, doch Exportauflagen für Schafe und Ziegen bleiben

Rumänien hat die Europäische Kommission um Flexibilität bei den Exportbedingungen für Schafe und Ziegen gebeten, doch die Beschränkungen bleiben bestehen. Brüssel verlangt glaubwürdige Seuchenkontrollen, lückenlose Rückverfolgbarkeit und die Trennung infizierter Tiere.

Rumänien fordert EU-Flexibilität, doch Exportauflagen für Schafe und Ziegen bleiben

Beschränkungen bleiben nach Gesprächen in Brüssel bestehen

Rumänien strebt eine schrittweise Rückkehr lebender Schafe und Ziegen sowie von Schlachtkörpern auf Auslandsmärkte an. Die Beschränkungen für Verkäufe in Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in Drittländer gelten jedoch weiter. Der amtierende Landwirtschaftsminister Tanczos Barna sprach darüber bei seinem zweiten Treffen mit dem EU-Kommissar für Gesundheit und Tierwohl, Olivér Várhelyi.

Agrointel zufolge wurden die Beschränkungen nach Ausbrüchen der Pest der kleinen Wiederkäuer verhängt, einer Krankheit, die Schafe und Ziegen befällt. Die Gespräche betrafen sowohl Lebendtierexporte als auch den Absatz von Schlachtkörpern und damit Züchter, Schlachtbetriebe und Händler mit Kunden innerhalb und außerhalb der EU.

Nach Angaben von Digi24 und Economica bat Barna die Kommission, die Exportbedingungen während des Übergangs aus dem Beschränkungsstatus flexibel anzuwenden. Eine eigens auf Rumänien zugeschnittene Änderung von EU-Richtlinien und -Verordnungen sei sehr schwierig. Die Regierung wolle dennoch weiter auf einen flexibleren Weg zurück in den Markt drängen.

Kommission verlangt glaubwürdige Seuchenkontrollen

Das größte Hindernis ist das mangelnde Vertrauen Brüssels in die rumänischen Veterinärkontrollen. Barna zufolge erklärte Várhelyi mehrfach, das Team der Kommission vertraue dem rumänischen System bei der Bekämpfung von Krankheiten bei Schafen und Ziegen nicht mehr. Der Minister führte diese Zurückhaltung auf einen Glaubwürdigkeitsverlust über 2 Jahre zurück.

Die rumänische Veterinärbehörde muss nun einen konkreten, glaubwürdigen und umsetzbaren Plan vorlegen, der die Anforderungen der EU erfüllt. Die Kommission erwartet Nachweise über die Trennung infizierter Tiere von gesunden Beständen, eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Herden und die Beseitigung des epidemiologischen Risikos in betroffenen Gebieten.

Die Bedingungen umfassen zudem Tierwohl und die Einhaltung veterinärrechtlicher Vorgaben. Barna bezeichnete Rumänien als größten Exporteur lebender Tiere in der EU und als ein führendes Land bei den Schaf- und Ziegenbeständen. Entsprechend eng werde die Überwachung ausfallen. Einen Zeitplan für die Aufhebung der Beschränkungen gibt es nicht; die Rückkehr in den Handel hängt von einem nachweislich funktionierenden Kontrollsystem ab.

Entschädigungen für betroffene Landwirte gefordert

Rumänien beantragte außerdem finanzielle Unterstützung für Landwirte, die ihren Marktzugang verloren haben. Laut Digi24 soll die Hilfe Einkommensausfälle, entgangene Unternehmensgewinne, Veterinärkontrollen, Tests und weitere Zusatzbelastungen der Betriebe und des veterinärmedizinischen Systems abdecken.

Barna verlangte darüber hinaus Mittel für den Wiederaufbau von Beständen in Betrieben, in denen Tiere wegen der Pest der kleinen Wiederkäuer gekeult werden. Economica und Agrointel berichteten, dass er auch von Betrieben sprach, die von Schafpocken betroffen sind. Zur Höhe der Entschädigung, zum Finanzierungsmechanismus und zum Genehmigungszeitplan wurden keine Angaben gemacht.

Die ungelösten Beschränkungen verlängern die Unterbrechung des Auslandsgeschäfts für Landwirte und Verarbeiter. Eine stufenweise Öffnung könnte die Folgen begrenzen, setzt aber verlässliche Überwachung, Trennung und Rückverfolgbarkeit voraus. Bis die Kommission diese Nachweise akzeptiert, können Exporteure nicht mit einer Wiederaufnahme des Zugangs zu EU- oder Drittlandsmärkten rechnen.

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