Polen erhält Status als frei von Geflügelpest zurück
Polen gilt seit dem 28. Juli 2026 wieder als frei von hochpathogener aviärer Influenza bei Geflügel. Damit verbessern sich die Aussichten auf eine Wiederaufnahme der Ausfuhren in Nicht-EU-Länder, die ihre Beschränkungen jedoch jeweils selbst aufheben müssen.
WOAH veröffentlicht polnische Erklärung
Polen hat mit Wirkung vom 28. Juli 2026 seinen Status als Land zurückerhalten, das bei Geflügel frei von hochpathogener aviärer Influenza, kurz HPAI, ist, berichtete Top Agrar. Die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) veröffentlichte die von den polnischen Veterinärbehörden eingereichte Erklärung.
Nach Angaben der polnischen Hauptveterinärinspektion übermittelte der oberste Veterinärbeamte das Dokument am 3. August an die WOAH. Die Organisation veröffentlichte es am 6. August. Die Anerkennung gibt der polnischen Geflügelwirtschaft eine offizielle Grundlage, um die Aufhebung krankheitsbedingter Handelsbeschränkungen zu beantragen.
Exportmärkte öffnen sich einzeln
Der wiederhergestellte Status ist vor allem für den Handel mit Ländern außerhalb der Europäischen Union relevant. Nach einem HPAI-Ausbruch beschränken manche Regierungen die Einfuhr aus dem gesamten betroffenen Land. Die Maßnahmen können lebendes Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Eiprodukte und Zuchtmaterial umfassen.
Die Veröffentlichung durch die WOAH öffnet nicht automatisch jeden Absatzmarkt. Jedes Einfuhrland entscheidet selbst, ob und wann es seine Beschränkungen aufhebt. Top Agrar zufolge können zusätzliche Verhandlungen, geänderte Veterinärbescheinigungen oder eine gesonderte Genehmigung der Behörden im Importland erforderlich sein.
Polens oberster Veterinärbeamter hat ausländische Partner bereits über die veränderte Tierseuchenlage informiert. Erzeuger und Exporteure müssen nun warten, bis einzelne Regierungen diese Mitteilung in geänderte Einfuhrbedingungen umsetzen. Je nach Produkt und Zielland kann der Marktzugang deshalb unterschiedlich schnell zurückkehren.
Ausbrüche konzentrierten sich auf Kernregionen
Die Seuchenwelle des Jahres 2026 traf die polnische Geflügelproduktion erheblich. Daten der Veterinärinspektion, die dem parlamentarischen Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vorgelegt wurden, zeigen einen Bestand von 9,7 Millionen Tieren in den von bestätigten Ausbrüchen betroffenen Betrieben. Dies ist nicht die genaue Zahl der getöteten Tiere, da ein Teil des Geflügels bereits vor der Bestandsräumung an der Krankheit gestorben sein kann.
Die meisten Ausbrüche wurden in Masowien mit 46, Großpolen mit 43 und Ermland-Masuren mit 18 Fällen festgestellt. Auf Masowien und Großpolen entfielen zusammen mehr als 62 % aller im Jahresverlauf registrierten Ausbrüche bei Geflügel. Damit konzentrierten sich Produktionsbelastung und Bekämpfungsmaßnahmen auf zwei bedeutende Agrarregionen.
Die letzten drei Ausbrüche wurden am 27. Mai festgestellt: einer in einem Putenbetrieb in der Woiwodschaft Lublin und zwei in Gänsebeständen in Großpolen. Die von der WOAH vorgeschriebene seuchenfreie Frist beginnt erst nach Abschluss der Bekämpfungsmaßnahmen im letzten infizierten Betrieb, einschließlich Reinigung und Desinfektion, nicht bereits am Tag der Feststellung.
Wildvögel bleiben ein Risikofaktor
Der wiedererlangte Status bezieht sich ausdrücklich auf HPAI bei Geflügel. Er bedeutet nicht, dass das Virus vollständig aus Polen verschwunden ist. Es kann weiterhin unter Wildvögeln zirkulieren und erneut in gewerbliche Bestände gelangen. Biosicherheit in den Betrieben und Wildvogelüberwachung bleiben deshalb auch während der Exportverhandlungen wichtig.
Der unmittelbare wirtschaftliche Nutzen für Geflügelunternehmen hängt weniger von der Erklärung selbst als vom Entscheidungstempo der Handelspartner ab. Ein wesentliches formales Hindernis ist beseitigt, doch vor neuen Lieferungen benötigen Exporteure akzeptierte Bescheinigungen und marktspezifische Genehmigungen. Ein neuer Ausbruch in einem Betrieb könnte die Öffnung unterbrechen und erneute Beschränkungen auslösen.