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Polens IJHARS findet Mängel bei 46,8 Prozent der geprüften Geflügelbetriebe und Händler

Die polnische Inspektion für Handelsqualität von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen (IJHARS) prüfte 141 Geflügelproduzenten und Handelsstätten und stellte bei 66 davon Mängel fest – 46,8 Prozent. Bei den physikalisch-chemischen Parametern wurden 52 von 94 Partien beanstandet, bei der Kennzeichnung 49 Partien. Sensorisch gab es keine Beanstandungen, Sanktionen wurden verhängt.

Polens IJHARS findet Mängel bei 46,8 Prozent der geprüften Geflügelbetriebe und Händler

Die polnische Inspektion für Handelsqualität von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen (IJHARS) hat bei 66 der 141 geprüften Geflügelproduzenten und Handelsstätten Mängel festgestellt – das sind 46,8 Prozent der kontrollierten Unternehmen. Der Großteil der Beanstandungen betraf physikalisch-chemische Parameter und die Kennzeichnung. Wie das polnische Agrarportal agronews.com.pl berichtet, hat die Behörde bereits die im Lebensmittelrecht vorgesehenen Sanktionen verhängt.

Mängel bei fast der Hälfte der geprüften Betriebe

Die IJHARS kontrolliert den Geflügelfleischmarkt regelmäßig. In dieser Runde nahmen die Inspektoren sowohl Verarbeiter als auch Verkaufsstellen in den Blick und prüften Aussehen und Qualität des Fleisches, physikalisch-chemische Parameter, die Richtigkeit der Kennzeichnung sowie die Übereinstimmung der Geflügelteile mit anatomischen Anforderungen.

Der einzige Bereich ohne Beanstandungen war die Sensorik. Nach Angaben von agronews.com.pl fanden die Inspektoren in den untersuchten Partien keine Probleme mit Aussehen, Geruch oder anderen organoleptischen Merkmalen. Die Verstöße konzentrierten sich stattdessen auf die Laborwerte und auf die Informationen für die Käufer.

Wasser-Protein-Verhältnis als Hauptgrund der Beanstandungen

Bei den physikalisch-chemischen Parametern beanstandete die IJHARS 52 der 94 untersuchten Partien – 55,3 Prozent. Hauptproblem war die Überschreitung des zulässigen Verhältnisses von Wassergehalt zu Proteingehalt, bezeichnet als W/RP. Dieser Kennwert begrenzt, wie viel Wasser Geflügelteile im Verhältnis zu ihrem Proteingehalt enthalten dürfen.

Die Behörde betont, dass eine Überschreitung des Indikators nicht automatisch bedeutet, dass dem Fleisch absichtlich Wasser zugesetzt wurde – ein erhöhter Wert kann auch auf natürliche, physiologische Eigenschaften des Fleisches zurückgehen. Deshalb wurden zusätzliche Untersuchungen durchgeführt. Sie wiesen keine nicht deklarierten Substanzen nach, die eine vorsätzliche Verfälschung durch Wasserzusatz belegen würden.

Fehler bei Bezeichnungen, Herkunft und Daten

Kennzeichnungsmängel wurden bei 49 Partien festgestellt, also bei 18,4 Prozent der kontrollierten Produkte. Die Inspektoren fanden unvollständige oder falsche Produktbezeichnungen, fehlende oder falsch dargestellte Angaben zum Herkunftsland, fehlende Herkunftsflaggen sowie fehlende Hinweise darauf, ob das Fleisch frisch, gefroren oder tiefgefroren ist. Einzelne Produkte enthielten zudem falsche Angaben zur Identifikation des Herstellers.

Auch Werbeaussagen wurden beanstandet. Formulierungen wie „bez fosforanów“ (ohne Phosphate) oder „bez glutaminianów“ (ohne Glutamate) können suggerieren, dass ein Produkt besondere Eigenschaften besitzt, obwohl vergleichbare Merkmale auch auf andere Erzeugnisse derselben Kategorie zutreffen können. Zusätzlich kritisierten die Inspektoren die Angabe der Mindesthaltbarkeit: Statt eines klaren Datums mit Tag, Monat und Jahr standen auf manchen Packungen Codes wie „06/03/L2“.

Was die Inspektion vom Etikett erwartet

Die IJHARS weist darauf hin, dass die korrekte Bezeichnung für den Verbraucher große Bedeutung hat: Sie muss eindeutig angeben, welches Produkt verkauft wird, einschließlich Geflügelart, Teilstück des Schlachtkörpers und Art der Präsentation. Zu den Anforderungen gehören:

  • Art und Teilstück ausgeschrieben – „podudzie z kurczaka“ (Hähnchenunterkeule) statt „podudzie drobiowe“ (Geflügelunterkeule) und „filet z piersi kurczaka“ (Hähnchenbrustfilet) statt „filet z kurczaka“ (Hähnchenfilet);
  • eine klare Angabe, ob das Fleisch frisch, gefroren oder tiefgefroren ist;
  • keine Kürzel wie „b/k“ für ohne Knochen oder „b/s“ für ohne Haut, denn Verbraucherinformationen müssen klar und verständlich sein;
  • Herkunftsangaben für verpacktes und für offen verkauftes Fleisch, damit der Käufer prüfen kann, wo das Tier gehalten und wo es geschlachtet wurde; bei unverpacktem Fleisch muss die Angabe auf einem Schild unmittelbar am Produkt stehen;
  • das Flaggensymbol des Herkunftslandes an der Verkaufsstelle, bei mehreren angegebenen Ländern die Flaggen aller genannten Staaten – Ausnahme ist die Kennzeichnung „Produkt Polski“, die sowohl die Herkunftsangabe als auch die Flaggengrafik ersetzen kann.

Das Ergebnis verlagert den Compliance-Aufwand der Branche dorthin, wo Kunden ihn am wenigsten sehen: nicht in Aussehen und Geruch des Produkts, sondern in die Einhaltung der Laborwerte und die Richtigkeit der Angaben auf der Packung.

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