Mexikos Schweinehalter warten auf verspäteten Bescheid zu US-Schweinefleisch
Mexiko hat die vorläufige Entscheidung im Antidumping- und Antisubventionsverfahren zu US-Schweinekeulen und -schultern noch nicht veröffentlicht. Laut OPORMEX war der Bescheid im Mai fällig; die Importpreise lagen 2024 und 2025 um 32 % unter den mexikanischen Preisen.
Vorläufige Entscheidung steht weiter aus
Mexikanische Schweinehalter warten auf die vorläufige Entscheidung des Wirtschaftsministeriums im Antidumping- und Antisubventionsverfahren zu Schweinekeulen und -schultern aus den USA. José Luis Pérez, Präsident des mexikanischen Schweinehalterverbands OPORMEX, erklärte, der Bescheid hätte im Mai veröffentlicht werden sollen. Bis zum 31. August lag er weiterhin nicht vor.
Untersucht wird, ob US-Schweinefleisch unter seinem fairen Wert nach Mexiko gelangte und ob die Lieferungen subventioniert wurden. Pérez sagte gegenüber El Universal, dass die Importpreise 2024 und 2025 um 32 % unter den kommerziellen Preisen für mexikanisches Schweinefleisch lagen. Auf diesem Vergleich beruht der Vorwurf der heimischen Branche, dass günstigere Einfuhren die Erzeugerpreise drücken und die Rentabilität beeinträchtigen.
Verfahren betrifft Keulen und Schultern
Mexiko leitete das Verfahren am 15. Dezember 2025 mit einer im Amtsblatt veröffentlichten Resolution offiziell ein. Es betrifft Schweinekeulen und -schultern mit Ursprung in den USA, unabhängig davon, aus welchem Land die Ware versandt wird. Beantragt wurde die Untersuchung von mexikanischen Unternehmen wie Alimentos Kowi, Alimentos Soles, Comercializadora Porcícola, Proteína Animal und Sonora Agropecuaria; OPORMEX beteiligte sich als unterstützende Partei.
Aus Regierungsunterlagen geht hervor, dass das Wirtschaftsministerium Daten zu Schlachtung, Zerlegung und Entbeinung sowie zu Produktionsmengen, Inlands- und Exportverkäufen und installierten Kapazitäten erhob. Geprüft wurden bundesstaatlich kontrollierte Betriebe sowie kommunale und private Schlachthöfe. Damit soll die Lage der heimischen Industrie bewertet und festgestellt werden, ob die Importe neben einem möglichen Dumping- oder Subventionsbefund einen wesentlichen Schaden verursacht haben.
USMCA-Arbeiten könnten Verzögerung erklären
Pérez zufolge vermutet OPORMEX, dass die Arbeiten des Ministeriums am Abkommen zwischen den USA, Mexiko und Kanada weniger Zeit für das Schweinefleischverfahren ließen. Mexiko und die USA führten am 28. und 29. Mai eine formelle Gesprächsrunde zur Überprüfung des Abkommens. Der Verband erkennt die Komplexität dieser Aufgabe an, hält eine rasche vorläufige Entscheidung aber weiterhin für dringend.
Der Bescheid ist für Erzeuger und Fleischkäufer auf beiden Seiten der Grenze relevant. Eine vorläufige Feststellung könnte klären, ob während des weiteren Verfahrens vorläufige Handelsschutzmaßnahmen gelten. Sie könnte zudem die Beschaffung mexikanischer Verarbeiter, Händler und Einzelhändler verändern, die US-Keulen und -Schultern einsetzen; bislang wurde jedoch keine Maßnahme angekündigt. Ohne Veröffentlichung können Marktteilnehmer künftige Kosten und Lieferbedingungen nur schwer kalkulieren.
Mexikanische Erzeuger argumentieren, dass steigende Mengen günstiger Einfuhren die Preise auf Ebene der Höfe und Schlachthöfe senken, ohne dass Verbraucher entsprechend sparen. US-Lieferanten müssen unterdessen das Risiko veränderter Marktzugangsbedingungen während breiterer bilateraler Handelsgespräche berücksichtigen. Die anstehende Entscheidung wird zeigen, ob die Behörden genügend vorläufige Belege für die Forderungen der heimischen Branche sehen; abgeschlossen ist die gesamte Untersuchung damit noch nicht.