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Marokko setzt Zölle auf lebende Schafe und Rotfleischimporte bis Jahresende aus

Marokko setzt die Einfuhrzölle auf lebende Schafe sowie Rind-, Schaf-, Ziegen- und Kamelfleisch bis zum 31. Dezember aus. Die Maßnahme soll das inländische Rotfleischangebot stärken, nachdem der Rinderbestand infolge von Dürren und höheren Futterkosten um 30 % gesunken ist.

Marokko setzt Zölle auf lebende Schafe und Rotfleischimporte bis Jahresende aus

Zollbefreiung gilt für Lieferanten aus allen Ländern

Marokko hat die Einfuhrzölle auf lebende Schafe und mehrere Kategorien von Rotfleisch bis zum 31. Dezember ausgesetzt. Das vorübergehende zollfreie Zeitfenster soll das Angebot auf dem Binnenmarkt erhöhen. Erfasst sind lebende Schafe sowie Rind-, Schaf-, Ziegen- und Kamelfleisch, wie aus Angaben des brasilianischen Ministeriums für Landwirtschaft und Viehzucht hervorgeht, über die die Arabisch-Brasilianische Nachrichtenagentur berichtete.

Die marokkanische Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung veröffentlichte die Maßnahme am 27. Juli. Sie gilt für entsprechende Einfuhren mit Ursprung in allen Ländern und ist damit nicht auf einen Handelspartner oder einen präferenziellen Lieferanten begrenzt. Marokkanische Importeure können in den verbleibenden Monaten des Jahres Preise, Verfügbarkeit, Transportkosten und Lieferzeiten auf einer größeren Zahl von Erzeugermärkten vergleichen.

Dürre und Futterkosten verkleinerten den Rinderbestand

Mit der Zollaussetzung will Marokko die Versorgung mit Rotfleisch angesichts der Belastungen für die heimische Tierhaltung verbessern. Eine im vergangenen Jahr durchgeführte Viehzählung ergab einen Rückgang des Rinderbestands um 30 %. Nach Angaben der Arabisch-Brasilianischen Nachrichtenagentur waren Dürreperioden und gestiegene Kosten für Tierfutter dafür verantwortlich.

Ein kleinerer Rinderbestand begrenzt die Zahl der verfügbaren Schlachttiere und erschwert eine schnelle Erholung des Angebots. Hohe Futterkosten beeinträchtigen zugleich die Wirtschaftlichkeit der Bestandshaltung und -aufstockung. Die Abschaffung der Einfuhrzölle beseitigt diese Produktionsengpässe nicht, kann aber während ihrer Geltungsdauer die Einstandskosten für ausländische Tiere und Fleisch senken.

Da die Regelung mehrere Tierarten umfasst, kann zusätzliches Angebot nicht nur über Rindfleisch in den Markt gelangen. Importeure können lebende Schafe sowie Schaf-, Ziegen- und Kamelfleisch entsprechend der Nachfrage und den verfügbaren Exportmengen beziehen. Für Verarbeiter und Großhändler hängen die Auswirkungen von Auslandspreisen, Frachtkosten, Veterinärvorgaben und der Möglichkeit ab, Verträge und Lieferungen vor dem 31. Dezember abzuwickeln.

Bestehende Regelung für Lebendvieh dient als Vorbild

Nach Angaben des brasilianischen Landwirtschaftsministeriums gelten für marokkanische Einfuhren von lebenden Schlachtrindern im bilateralen Handel bereits ähnliche Bedingungen. Seit Ende 2022 setzt Marokko die Zollerhebung auf diese Tiere aus, wenn sie innerhalb der von der Regierung festgelegten jährlichen Zollkontingente eingeführt werden.

Für 2026 wurde das Kontingent laut Ministerium auf 300.000 Tiere festgelegt. Die neue Aussetzung deckt mehr Produktgruppen ab, da sie lebende Schafe und verschiedene Fleischarten aus allen Ursprungsländern einschließt. Damit entstehen zusätzliche Chancen für Lieferanten, die Marokkos Gesundheits- und Handelsanforderungen erfüllen können, während der Wettbewerb der Exporteure um marokkanische Aufträge zunimmt.

Für den Binnenmarkt geht es zunächst um die Versorgung und die Kontrolle der Preise, nicht um eine dauerhafte Änderung der Handelspolitik. Die Regelung läuft planmäßig am 31. Dezember aus und gewährt den Importeuren damit nur ein begrenztes zollfreies Zeitfenster. Die tatsächliche Marktwirkung wird von den gekauften und gelieferten Mengen abhängen, nicht allein von der Zollentscheidung.

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