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Marokko setzt Einfuhrzölle auf lebende Schafe und rotes Fleisch bis Ende 2026 aus

Marokko hat die Einfuhrzölle auf lebende Hausschafe sowie auf Rind-, Schaf-, Ziegen- und Kamelfleisch ausgesetzt. Die Maßnahme trat am 27. Juli in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026. Importeure schließen bereits Verträge über Lebendtiere aus Spanien ab.

Marokko setzt Einfuhrzölle auf lebende Schafe und rotes Fleisch bis Ende 2026 aus

Marokko setzt Einfuhrzölle auf lebende Schafe und rotes Fleisch aus

Marokko hat die Einfuhrzölle auf lebende Hausschafe sowie auf Rind-, Schaf-, Ziegen- und Kamelfleisch ausgesetzt. Laut einer Anweisung der Zoll- und indirekten Steuerverwaltung (Administration des Douanes et Impôts Indirects) trat die Maßnahme am 27. Juli in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026.

Die Zollverwaltung leitete die Anweisung zu Wochenbeginn an ihre regionalen Stellen weiter. Sie benennt die erfassten Kategorien: lebende Hausschafe sowie das Fleisch von Haustieren der Gattungen Rind, Schaf, Ziege und Kamel. Im betreffenden Zeitraum können diese Waren die marokkanische Zollabfertigung ohne den sonst an der Grenze fälligen Zoll passieren, was die Einfuhrkosten der Importeure senkt.

Importeure setzen auf Lieferungen aus Spanien

Marokkanische Importeure haben bereits begonnen, neue Vereinbarungen über den Bezug von Lebendtieren aus Spanien zu unterzeichnen, und nutzen damit den Wegfall des Zolls. Spanien ist einer der größten Schafproduzenten der Europäischen Union und liegt nur eine kurze Schiffsstrecke über die Straße von Gibraltar entfernt, was es zum naheliegenden ersten Lieferanten macht, sobald der Zoll aus dem Endpreis herausfällt.

Die Befreiung gilt sowohl für Lebendtiere als auch für Schlachtfleisch und eröffnet Käufern zwei Wege in den Markt: den Import von Schafen zur Schlachtung in Marokko oder die direkte Einfuhr von Rindfleisch und anderem roten Fleisch. Diese Flexibilität ist wichtig für Verarbeiter, Großhändler und Händler, die abwägen, wie sie Mengen sichern und an welcher Stelle der Lieferkette sie die Ware über die Grenze bringen.

Für Spanien kommt der Zeitpunkt gelegen. Sein Schafsektor erzeugt regelmäßig einen Überschuss über den heimischen Verbrauch, und der Zugang zu einem zollfreien nordafrikanischen Markt verschafft den Exporteuren insbesondere für Lebendtiere einen zusätzlichen Absatzkanal. Die Überfahrt durch die Meerenge hält die Transportzeiten kürzer als bei entfernteren Bezugsquellen und festigt Spaniens Rolle als erste Anlaufstelle für marokkanische Käufer.

Ein zeitlich begrenztes Fenster

Da die Befreiung fest zum 31. Dezember 2026 ausläuft, wirkt sie als vorübergehender Korridor und nicht als dauerhafte Änderung des marokkanischen Zollregimes. Importeure und ihre spanischen Partner haben einen klar begrenzten Zeitraum, um Verträge auszuhandeln, zu verschiffen und abzufertigen, bevor die regulären Zölle zurückkehren. Jetzt unterzeichnete Geschäfte müssen innerhalb dieses Fensters abgewickelt werden, um die Zollersparnis zu sichern.

Bemerkenswert ist die Breite der Maßnahme. Indem die Regierung lebende Schafe zusammen mit vier getrennten Fleischkategorien — Rind, Schaf, Ziege und Kamel — erfasst, lockert sie die Bedingungen für den gesamten Bereich des roten Fleisches statt für ein einzelnes Produkt. Für spanische Exporteure öffnet sich ein naher Markt zu verbesserten Konditionen; für marokkanische Käufer erweitert sich das zollfreie Angebot an Lieferanten und Teilstücken.

Die Politik weist zudem die Richtung des marokkanischen Fleischhandels für den Rest des Jahres. Solange die Grenze bis Ende 2026 für rotes Fleisch und lebende Schafe faktisch günstiger ist, dürften die Einfuhrmengen aus der Europäischen Union — und aus Spanien im Besonderen — in den kommenden Monaten steigen, abhängig davon, wie schnell Importeure und Exporteure neue Vereinbarungen in Lieferungen umsetzen.

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