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Marokko nimmt Subventionen für Weichweizenimporte ab 16. September wieder auf

Marokko bezuschusst Weichweizenimporte, deren Verladung zwischen dem 16. September und dem 31. Dezember beginnt, und beendet damit die seit Juni geltende Aussetzung. Der vorläufige Satz liegt bei 15 bis 16 marokkanischen Dirham je Doppelzentner und wird monatlich anhand der Preise in Argentinien, Frankreich und Deutschland angepasst.

Marokko nimmt Subventionen für Weichweizenimporte ab 16. September wieder auf

Förderung kehrt nach Aussetzung im Juni zurück

Marokko nimmt die Subventionierung von Weichweizenimporten vom 16. September bis zum 31. Dezember wieder auf. Das geht aus einer amtlichen Mitteilung hervor, die der marokkanischen Publikation Hespress vorlag. Damit endet die im Juni eingeführte Aussetzung, und für die letzten Monate des Jahres 2026 öffnet sich erneut ein staatlich gefördertes Importfenster.

Abdelkader Alaoui, Präsident des nationalen Verbands der marokkanischen Getreidemühlen, erklärte gegenüber Hespress, die neue Förderung gelte zunächst für Schiffe, deren Beladung zwischen dem 16. September und dem 31. Dezember beginnt. Entscheidend ist somit der Verladestart. Mühlen, Händler und Schiffsbetreiber erhalten dadurch einen klaren Zeitraum für die Planung förderfähiger Ladungen.

Monatlicher Satz folgt internationalen Referenzmärkten

Die Subvention wird derzeit auf 15 bis 16 marokkanische Dirham je Doppelzentner geschätzt, sagte Alaoui. Dieser Wert ist vorläufig und nicht festgeschrieben. Die Behörden aktualisieren die Berechnung und legen den genauen Betrag jeweils am Monatsende fest, sodass die Förderung den internationalen Weizenpreisen folgen kann.

Nach Angaben Alaouis verwendet das nationale interprofessionelle Getreideamt den täglichen Durchschnitt niedriger Preise auf ausgewählten internationalen Referenzmärkten. Argentinien, Frankreich und Deutschland zählen zu den berücksichtigten Märkten. Preisbewegungen in mehreren konkurrierenden Lieferländern wirken sich damit unmittelbar auf die Kosten des marokkanischen Fördermechanismus aus.

Der für September-Ladungen festgelegte Satz wird für die in diesen Zeitraum fallenden Schiffe ausgezahlt. Fachkommissionen berechnen unterdessen weiter die Tagesdurchschnitte für September; der daraus resultierende Satz gilt für im Oktober verladene Sendungen. Dieses rollierende Verfahren wird bis Ende Dezember fortgesetzt.

Nachfrage und Wettbewerb der Lieferanten

Die Entscheidung schafft für marokkanische Käufer über mehr als drei Monate bessere Planbarkeit, legt aber keinen einheitlichen Subventionssatz für den gesamten Zeitraum fest. Importeure müssen Angebote für physischen Weizen, Frachtkosten und Verladepläne mit einer monatlich veränderlichen Förderung abgleichen. Argentinien, Frankreich und Deutschland dienen als Referenzmärkte, während die konkrete Herkunft einer Ladung von den jeweils verfügbaren Konditionen abhängt.

Die Maßnahme kann das Kaufinteresse beleben, weil sie einen Teil der Kosten förderfähiger Importe ausgleicht. Zugleich begrenzt das Verfahren die Verpflichtung des Staates zu einer unveränderten Zahlung bei schwankenden Marktpreisen: Neue internationale Notierungen können in die Berechnung des Folgemonats einfließen. Das Ausgangsmaterial nennt jedoch weder ein Importmengenziel noch ein Budget oder erwartete Mengen einzelner Lieferländer.

Ob das Programm nach dem 31. Dezember fortgesetzt wird, hängt laut Alaoui von der Entwicklung der internationalen Weizenpreise ab. Die marokkanischen Behörden können die Förderung nach Beobachtung der Referenzmärkte neu bewerten. Für Mühlen und Händler zählt zunächst ein förderfähiger Verladetermin; bei konkurrierenden Lieferanten beeinflusst die monatliche Preisentwicklung sowohl die Angebote als auch die Höhe der Unterstützung für marokkanische Käufer.

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