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Mailänder Gericht beschränkt Italien-Werbung für nichtitalienischen Asiago-Käse in den USA

Das Mailänder Berufungsgericht hat irreführende Italien-Bezüge bei der US-Vermarktung von „Sopressata & Asiago Cheese“ mit nichtitalienischem Käse untersagt. Das Urteil wendet US-Recht gegen irreführende Werbung an und spricht dem Schutzkonsortium für Asiago DOP Schadenersatz zu.

Mailänder Gericht beschränkt Italien-Werbung für nichtitalienischen Asiago-Käse in den USA

Berufungsgericht kippt Zuständigkeitsurteil von 2023

Das Mailänder Berufungsgericht hat Verpackung und Werbung eines für den US-Markt bestimmten Käseprodukts als irreführend eingestuft. Sie erweckten den Eindruck italienischer Herkunft und besonderer Eigenschaften von Asiago DOP, obwohl der Käse nicht aus Italien stammte. Das Urteil vom 25. September 2026 gab dem Consorzio Tutela Formaggio Asiago im Verfahren gegen Giuseppe Citterio Salumificio S.p.A. und Euro Foods Inc., die US-Gesellschaft der Gruppe, recht, wie Nordest24 und Eco Vicentino berichten.

Gegenstand des Streits war das Citterio-Produkt „Sopressata & Asiago Cheese“, das Euro Foods unter Beteiligung von Giuseppe Citterio Salumificio in den USA vertrieb und bewarb. Das Gericht prüfte nicht nur den Produktnamen, sondern auch Verpackung, Bilder, grafische Elemente und Werbebotschaften, die auf Italien oder auf sensorische Eigenschaften des geschützten Asiago verwiesen.

Das Berufungsgericht hob eine Entscheidung des Mailänder Gerichts vom 15. Mai 2023 vollständig auf. Die Vorinstanz hatte ihre Zuständigkeit verneint, ohne die Beschwerde inhaltlich zu prüfen. Die Berufungsrichter kamen dagegen zu dem Ergebnis, dass ein italienisches Gericht Asiago DOP in den USA unter Anwendung amerikanischer Vorschriften gegen irreführende Werbung schützen kann.

Verbot erfasst Produktion, Handel und Werbung

Das Urteil untersagt beiden Unternehmen, „Sopressata & Asiago Cheese“ zu produzieren, zu vertreiben, zu importieren, zu exportieren, zu vermarkten, zum Verkauf anzubieten oder zu bewerben, wenn Verpackung oder Werbematerial auf eine italienische Herkunft beziehungsweise Herstellung hinweisen oder spezifische sensorische Eigenschaften von Asiago DOP beanspruchen. Zudem verurteilte das Gericht die Beklagten zu Schadenersatz. Eine Summe nannten die Berichte nicht.

Das Urteil begründet kein allgemeines US-Verbot für Käse, der unter dem Wort Asiago verkauft wird. Seine unmittelbare Wirkung betrifft die Aufmachung des konkreten Produkts und die als irreführend bewertete Verbindung von Herkunftssignalen und Qualitätsaussagen. Konsortiumspräsident Fiorenzo Rigoni erklärte dennoch, die Entscheidung könne zu einem wichtigen Präzedenzfall für Organisationen werden, die Made-in-Italy-Produkte fördern und gegen italienisch anmutende Vermarktung im Ausland vorgehen.

Riccardo Deserti, Präsident von Origin, dem weltweiten Bündnis der geografischen Angaben, bezeichnete das Ergebnis als positiv für Asiago DOP und das gesamte System geografischer Angaben. Der Fall zeigt, dass Schutzverbände das Recht eines Absatzmarktes nutzen können, um eine Produktaufmachung anzufechten, auch wenn ein Gericht im Herkunftsland des geschützten Erzeugnisses entscheidet.

US-Markt erhöht die wirtschaftliche Bedeutung

Asiago ist nach Produktionsvolumen Italiens viertgrößter DOP-Käse aus Kuhmilch. Die Lieferkette verarbeitet jährlich rund 2 Millionen Doppelzentner Milch von 1.000 Landwirtschaftsbetrieben zu 22.000 Tonnen Käse, die in mehr als 50 Ländern verkauft werden. Die USA gelten als größter Exportmarkt für Asiago. Die Durchsetzung der Rechte ist dort deshalb für Hersteller und lizenzierte Händler besonders relevant.

Das Konsortium verfolgt nach eigenen Angaben eine Politik der „Nulltoleranz“ gegenüber Namen, Bildern, Farben und anderen Hinweisen, die bei Produkten ohne echte Verbindung zum Land Italien-Assoziationen wecken. Von ihm zitierte Schätzungen beziffern den Wert italienisch anmutender Produkte auf 73 Milliarden €, gegenüber italienischen Agrar- und Lebensmittelexporten von 71 Milliarden €. Eine Analyse der TEHA Group Ambrosetti auf Grundlage von Istat-Daten für 2026 schätzt das potenzielle Exportvolumen Italiens auf rund 143 Milliarden €, falls diese Nachfrage auf authentische italienische Produkte überginge. Das Urteil eröffnet DOP-Inhabern einen weiteren Weg zur Marktdurchsetzung und erhöht zugleich die Compliance-Risiken für Verarbeiter, Importeure und Händler, die nichtitalienische Lebensmittel mit italienischen Herkunftssignalen vermarkten.

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