Kasachstan hebt Geflügelbeschränkungen für fünf polnische Regionen auf
Kasachstan hat die wegen Vogelgrippe geltenden Einfuhr- und Transitbeschränkungen für Geflügel aus fünf polnischen Woiwodschaften aufgehoben. Für bestimmte Waren aus ganz Polen bleiben jedoch Maßnahmen wegen der Newcastle-Krankheit bestehen.
Fünf polnische Woiwodschaften erhalten wieder Zugang
Kasachstan hat die Beschränkungen für die Einfuhr und den Transit von polnischem Geflügel und Geflügelerzeugnissen gelockert und seinen Markt wieder für Waren aus fünf Woiwodschaften geöffnet. Nach Angaben von AgroNews erhielt die polnische Veterinäraufsicht am 12. August 2026 die offizielle Bestätigung der Änderung.
Die Entscheidung hebt ein zuvor wegen Vogelgrippe verhängtes Verbot auf. Sie gilt für Niederschlesien, Kleinpolen, Heiligkreuz, Podlachien und das Karpatenvorland. Erzeuger, Verarbeiter und Exporteure aus diesen Regionen können Lieferungen nach Kasachstan wieder aufnehmen, sofern sie die veterinärrechtlichen Bedingungen für das jeweilige Produkt erfüllen.
Die Mitteilung kam vom Ausschuss für Veterinärkontrolle und -aufsicht des kasachischen Landwirtschaftsministeriums. Die Änderung betrifft sowohl Einfuhren nach Kasachstan als auch den Transit durch das Land und ist damit für Direktverkäufe ebenso relevant wie für regionale Lieferketten.
Öffnung betrifft mehr als Geflügelfleisch
AgroNews zufolge ermöglicht die Aufhebung der Vogelgrippe-Maßnahmen potenziell wieder den Handel mit einer breiteren Gruppe von Erzeugnissen als nur Geflügelfleisch. Veterinärbeschränkungen von Nicht-EU-Staaten können je nach Wortlaut des Verbots und den Zertifizierungsvorschriften auch lebende Vögel, Brutmaterial, Futtermittel und Produktionsausrüstung erfassen.
Für die Unternehmen ist entscheidend, dass Anbieter aus den fünf Woiwodschaften wegen der Vogelgrippe-Maßnahme nicht mehr automatisch vom kasachischen Markt ausgeschlossen sind. Brütereien, landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeiter und Speziallieferanten können profitieren, müssen die Zulässigkeit jedoch für jede einzelne Ware prüfen.
- Die Maßnahme gilt für Niederschlesien, Kleinpolen, Heiligkreuz, Podlachien und das Karpatenvorland.
- Aufgehoben werden die wegen Vogelgrippe eingeführten Beschränkungen.
- Exporteure müssen vor dem Versand weiterhin aktuelle Bescheinigungen und produktspezifische Veterinäranforderungen prüfen.
Newcastle-Beschränkungen bleiben bestehen
Die Marktöffnung bedeutet keine vollständige Aufhebung der kasachischen Beschränkungen für Waren des polnischen Geflügelsektors. Für eine Reihe von Produkten aus ganz Polen gelten weiterhin Maßnahmen wegen der Newcastle-Krankheit. Einige Lieferungen können deshalb trotz der regionalen Aufhebung des Vogelgrippe-Verbots unzulässig bleiben.
Exporteure müssen somit zwischen den Maßnahmen wegen Vogelgrippe und jenen wegen der Newcastle-Krankheit unterscheiden. Die genannte Tierseuche, der Herkunftsort und die Produktkategorie bestimmen, ob eine Sendung zugelassen ist und welche Veterinärbescheinigung benötigt wird.
Tiergesundheitliche Bedingungen können sich ändern, wenn neue Ausbrüche auftreten oder bestehende Herde offiziell erlöschen. Vor Vertragsabschluss oder Transportplanung müssen polnische Lieferanten und ihre kasachischen Geschäftspartner die aktuellen Anforderungen für das konkrete Produkt prüfen. Die Entscheidung schafft neue Chancen für Unternehmen aus den fünf Regionen, doch der tatsächliche Marktzugang hängt weiterhin von den verbleibenden Seuchenschutz- und Dokumentationsvorschriften ab.