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Italien schreibt dreimonatige Hinweise auf Shrinkflation vor

Italien verlangt eine Offenlegung, wenn Hersteller die Nennmenge eines Produkts ohne Preissenkung reduzieren. Händler und Onlineplattformen müssen drei Monate lang informieren; damit ersetzt die Regel einen früheren Plan für sechsmonatige Hinweise auf der Verpackung.

Italien schreibt dreimonatige Hinweise auf Shrinkflation vor

Informationspflicht gilt für drei Monate

Italien hat neue Vorschriften zur Offenlegung von Shrinkflation eingeführt. Verbraucher müssen informiert werden, wenn ein Hersteller das Nenngewicht oder Volumen eines Produkts reduziert, ohne den Preis zu senken. Seit dem 15. Juli muss der Hinweis drei Monate lang im Geschäft oder auf der Verkaufswebsite sichtbar bleiben, nachdem die kleinere Ware in den Handel gelangt ist.

Die Pflicht beginnt beim Hersteller. Er muss die Mengenänderung entlang der Lieferkette an Distributoren, Supermärkte, Geschäfte und E-Commerce-Plattformen melden. Die Mitteilung muss die Veränderung und den prozentualen Preisanstieg nennen, der auf die geringere Menge entfällt. Anschließend müssen die Händler diese Angaben für die Kunden sichtbar machen.

Verpackungsplan nach Streit mit der EU ersetzt

Die heutige Lösung ist ein Kompromiss nach einem Streit zwischen Italien und der Europäischen Kommission. Ende 2024 verabschiedete das Parlament mit dem Wettbewerbsgesetz den neuen Artikel 15-bis des Verbraucherschutzgesetzes. Danach hätte auf der Verpackung ausdrücklich stehen müssen, um wie viel ihr Inhalt gegenüber dem früheren Format gesunken ist. Der Hinweis sollte sechs Monate lang bestehen bleiben und am 1. April 2025 in Kraft treten.

Im März 2025 leitete die Kommission jedoch ein Vertragsverletzungsverfahren ein, weil Italien das vorgeschriebene Vorabverfahren für nationale technische Regeln mit Auswirkungen auf den Binnenmarkt nicht eingehalten hatte. Zudem hielt sie eine allein für Italien vorgesehene Verpackungskennzeichnung für unverhältnismäßig. Diese hätte Zusatzkosten für Hersteller verursacht und den freien Warenverkehr behindern können.

Italien ersetzte die Verpackungskennzeichnung daraufhin durch Hinweise am Verkaufsort und im Internet und verkürzte die Frist von sechs auf drei Monate. Das Ministerium für Unternehmen und Made in Italy meldete der Kommission das überarbeitete Gesetzesdekret am 15. April. Die dreimonatige Einspruchsfrist verstrich ohne Eingriff, sodass die Regel durch stillschweigende Zustimmung wirksam wurde.

Lebensmittel und Haushaltswaren betroffen

Die Vorschrift erfasst zahlreiche Güter des täglichen Bedarfs. Quotidiano Canavese nennt Getreideprodukte, Joghurt, Speiseeis, Snacks, Kekse, Zwieback, Fertigsaucen, abgepackten Käse und Erfrischungsgetränke als häufig betroffene Lebensmittel. Hinzu kommen Waschmittel, Toilettenpapier, Duschgel, Shampoo und Zahnpasta. Kleinere Schokoladentafeln von Milka gelten als besonders sichtbares Beispiel.

Eine Ausnahme greift, wenn die Mengenreduzierung auf einer neuen Rezeptur beruht, die Ergiebigkeit oder Wirksamkeit verbessert und den gesamten Gebrauchswert erhält. Dann ist kein Hinweis nötig. Dies kann insbesondere für Waschmittelkonzentrate und andere Produkte gelten, bei denen eine geringere Menge dieselbe Zahl von Anwendungen ermöglicht.

Verbraucherschützer bezweifeln die Sichtbarkeit

Codacons bezeichnete die überarbeitete Regel als verwässert und wenig wirksam. Ein Hinweis am Regal oder im Internet sei im Kaufmoment weniger sichtbar als eine Angabe direkt auf der Verpackung. Italiens Markt für Güter des täglichen Bedarfs hat ein Volumen von rund 120 Milliarden Euro im Jahr. Nach Schätzung von Codacons führt Shrinkflation zu verdeckten Preissteigerungen von durchschnittlich 10 bis 18 Prozent, in einzelnen Fällen bis zu 40 Prozent.

Laut Consumer Conditions Scoreboard 2025 der Europäischen Kommission haben 74 Prozent der europäischen Verbraucher zusätzlich zu allgemeinen Preissteigerungen kleinere Packungen oder eine geringere Produktqualität ohne entsprechende Preissenkung bemerkt. Das italienische Statistikamt Istat weist Shrinkflation in seiner Inflationsmessung nicht separat aus, weshalb sich der Effekt nur schwer genau bestimmen lässt. Codacons schätzt, dass bereits eine jährliche Mindestwirkung von 0,1 Prozent auf den gesamten Konsumgüterkorb italienische Haushalte in den vergangenen fünfzehn Jahren fast 1,8 Milliarden Euro gekostet hätte.

Die Vorschriften betreffen Mengenreduzierungen, nicht aber die verwandte Skimpflation. Dabei bleiben Gewicht und Preis gleich, während billigere Zutaten die Qualität senken. Quotidiano Canavese nennt Palmöl statt Butter, Eigelbpulver statt frischer Eier sowie Verdickungsmittel und Wasser statt Fleisch in Fertiggerichten als Beispiele.

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