Indiens Supreme Court bestätigt PepsiCos Rechte an Kartoffelsorte für Lay’s
Indiens Supreme Court hat die Registrierung der von Lay’s verwendeten Kartoffelsorte FL 2027 zugunsten von PepsiCo bestehen lassen. Zugleich dürfen einzelne Landwirte Saatgut weiterhin speichern, erneut anbauen und verkaufen, sofern es nicht als PepsiCo-Markenware angeboten wird.
Registrierung bleibt bestehen
Indiens Supreme Court hat PepsiCos Registrierung für die zur Herstellung von Lay’s-Chips verwendete Kartoffelsorte FL 2027 bestätigt. Gleichzeitig bleiben die gesetzlichen Schutzrechte einzelner Landwirte unangetastet. Laut Aaj Tak lehnte es das Gericht ab, in eine Entscheidung des Delhi High Court einzugreifen, mit der die Registrierung des Unternehmens wiederhergestellt worden war.
Das Urteil erhält PepsiCos Züchterrechte an FL 2027 nach dem indischen Gesetz zum Schutz von Pflanzensorten und Landwirterrechten aus dem Jahr 2001, dem PPVFR Act. PepsiCo hatte argumentiert, die Sorte sei nach diesem Gesetz geschützt und dürfe deshalb nicht ohne Genehmigung kommerziell angebaut werden.
Der aus Richter J.B. Pardiwala und Richter K. Vinod Chandran bestehende Senat schloss das Verfahren ab, weil er keine Änderung der Anordnung des Delhi High Court für erforderlich hielt. PepsiCos Rechte an der Sorte bleiben damit rechtlich anerkannt. Das Unternehmen erhält jedoch keine uneingeschränkte Befugnis, einzelne Landwirte am Umgang mit Saatgut aus dem eigenen Betrieb zu hindern.
Schutz des bäuerlichen Saatgutrechts
Der Supreme Court verwies ausdrücklich auf Paragraf 39(1)(iv) des PPVFR Act. Aaj Tak zufolge stellte der Senat klar, dass jeder einzelne Landwirt in Indien bei der Ausübung der dort verankerten Rechte vollständig vor rechtlichen Schritten geschützt ist.
Landwirte dürfen Erntegut oder Saatgut der geschützten Sorte aufbewahren, erneut aussäen und untereinander verkaufen. Sie dürfen dieses Material allerdings nicht als Markensaatgut von PepsiCo vermarkten. Diese Abgrenzung ermöglicht traditionelle Saatgutpraktiken auf Betriebsebene und schützt zugleich die Rechte des Unternehmens an seiner Marke sowie an der formellen Registrierung von FL 2027.
PepsiCo erklärte während der Anhörung ebenfalls, diese gesetzlichen Rechte der Landwirte nicht zu beeinträchtigen. Die Position des Unternehmens und die Klarstellung des Gerichts begrenzen den praktischen Streitgegenstand: Die Registrierung bleibt gültig, kann aber nicht dazu genutzt werden, die gesetzlich verankerten Rechte einzelner Landwirte auf Speicherung und Verkauf von Saatgut aufzuheben.
Streit folgte auf Verfahren gegen Landwirte in Gujarat
Die Aktivistin für Landwirterrechte Kavitha Kuruganti hatte die Aufhebung der Registrierung beantragt. Sie verwies dabei auf frühere rechtliche Schritte von PepsiCo gegen Landwirte im Bundesstaat Gujarat wegen mutmaßlicher Verletzungen der Rechte an der Kartoffelsorte. Dadurch rückte das Verhältnis zwischen dem Schutz betrieblicher Pflanzensorten und traditionellen landwirtschaftlichen Praktiken in den Mittelpunkt des Falls.
Der Supreme Court lässt die Lösung des Delhi High Court zur Registrierungsfrage unangetastet. PepsiCo erhält damit Kontinuität für die Beschaffung und Verarbeitung einer mit der Lay’s-Produktion verbundenen Kartoffelsorte. Einzelne Erzeuger bekommen zugleich eine klare Bestätigung, dass ihre gesetzlich erlaubten Tätigkeiten geschützt bleiben.
Für Kartoffelerzeuger und Verarbeiter trennt das Urteil zwei Marktbereiche. Registrierte Züchterrechte und Markensaatgut bleiben geschützt, sodass das Unternehmen die Kontrolle über seine formell registrierte Sorte und Markenidentität behält. Einzelne Landwirte dürfen gleichzeitig im Rahmen des PPVFR Act unmarkiertes Saat- oder Erntegut speichern, erneut anbauen, tauschen oder verkaufen.
Das Urteil hebt PepsiCos Rechte nicht auf und erlaubt Landwirten keinen Saatgutverkauf unter dem Namen des Unternehmens. Es bestätigt vielmehr, dass beide Rechtspositionen nebeneinander gelten. Der kommerzielle Wert von FL 2027 für PepsiCo bleibt erhalten, während der Rechtsschutz einzelner indischer Landwirte ausdrücklich bekräftigt wird.