Griechenland plant e-honey-Plattform mit Bußgeldern bis €10.000
Griechenland will mit der Plattform e-honey Produktion, Handel und Vertrieb von Honig und anderen Imkereierzeugnissen erfassen. Das System soll öffentliche Register und Geschäftsdokumente verbinden; bei Meldeverstößen drohen €200 bis €10.000 Bußgeld.
Digitale Kontrolle der gesamten Honigkette
Das griechische Ministerium für ländliche Entwicklung und Ernährung plant eine digitale Plattform zur Rückverfolgung der Produktion, des Handels und des Vertriebs von Honig und anderen Imkereierzeugnissen. Das als „Bilanz für Honig und Imkereierzeugnisse“ bezeichnete System e-honey ist laut CretaOne Teil eines Sammelgesetzes, das zur öffentlichen Konsultation stand.
Die Plattform soll in Griechenland hergestellte Produkte ebenso erfassen wie Ware aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Einfuhren aus Drittländern. Auch Honig und andere Imkereierzeugnisse, die innerhalb Griechenlands in Verkehr gebracht werden, fallen unter die Kontrolle. Die Vorgaben betreffen damit nicht nur heimische Imker, sondern auch Unternehmen, die Produkte unterschiedlicher Herkunft annehmen, handeln oder vertreiben.
Register, Rechnungen und Mengenmeldungen
E-honey soll mit dem Nationalen Elektronischen Imkereiregister sowie mit weiteren staatlichen Informationssystemen und öffentlichen Registern verbunden werden. Die griechische Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen wird Daten aus elektronischen Rechnungen und anderen digitalen Handelsbelegen bereitstellen, die für die Überwachung der Produktions-, Handels- und Vertriebskette benötigt werden.
Die Direktion für Handelsunternehmertum im Entwicklungsministerium soll verbindliche Meldungen der gehandelten und bewegten Mengen an Honig und anderen Imkereierzeugnissen einführen. Durch die Verknüpfung von Mengenmeldungen, Imkerdaten und Transaktionsbelegen erhalten die Kontrollbehörden eine gemeinsame Datenspur, um gemeldete Produktion und Warenbewegungen abzugleichen.
Sanktionen bei fehlenden oder falschen Angaben
Aktive Imker und Unternehmen, die Honig annehmen oder vermarkten, müssen die vorgeschriebenen Angaben fristgerecht eintragen und aktualisieren. Verspätete Meldungen sowie falsche, unvollständige oder irreführende Angaben können mit einem Bußgeld von €200 bis €10.000 geahndet werden. Die Höhe richtet sich unter anderem nach der Zahl der gehaltenen Bienenstöcke, dem Status als Berufslandwirt, nicht berufsmäßiger Landwirt oder juristische Person und danach, ob die Auslassung oder Falschangabe wissentlich erfolgte.
Bei einem erneuten Verstoß innerhalb von zwei Jahren verdoppelt sich das Bußgeld. Zudem verliert der Betroffene Ansprüche auf die Teilnahme an nationalen oder europäischen Fördermaßnahmen für die Landwirtschaft, einschließlich spezieller Imkereiprogramme, sowie auf Versicherung und Entschädigung durch die Griechische Organisation für Agrarversicherungen. Verstößt dieselbe Person sowohl als aktiver Imker und Erzeuger als auch als Händler oder Vertreiber, können die Bußgelder kumuliert werden.
Aufgaben auf mehrere Behörden verteilt
Die Direktion für Tierhaltungssysteme des Ministeriums wird e-honey über die für Imkerei zuständige Abteilung verwalten, koordinieren, beobachten und beaufsichtigen. Sie soll außerdem einschlägige Maßnahmen vorschlagen, mit anderen Behörden zusammenarbeiten und Imker sowie Händler über die Plattform informieren.
Die Direktion für elektronische Verwaltung übernimmt Entwicklung, technische Unterstützung, Funktionskontrolle und Aktualisierung des Systems. Sie stellt außerdem Schnittstellen für Kontrollstellen bereit. Der vorgeschlagene Rahmen verteilt operative Aufsicht, Technik, Mengenmeldungen und Transaktionsdaten auf verschiedene Behörden, während sowohl Erzeuger als auch Marktmittler meldepflichtig werden.