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Griechenland und vier EU-Staaten fordern Nothilfe für die Tierhaltung

Griechenland und vier weitere EU-Mitgliedstaaten haben der Europäischen Kommission ein gemeinsames Non-Paper vorgelegt und fordern darin „dringendes Handeln“ für die Tierhaltung. Verlangt werden finanzielle Unterstützung für die Betriebe sowie mehr Flexibilität bei der Anwendung der EU-Tiergesundheitsvorschriften. Die vier mitzeichnenden Staaten wurden nicht genannt, eine Summe wurde nicht beziffert.

Griechenland und vier EU-Staaten fordern Nothilfe für die Tierhaltung

Griechenland und vier weitere Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben die Europäische Kommission um finanzielle Unterstützung für ihre Tierhaltung und um mehr Flexibilität bei der Anwendung der EU-Tiergesundheitsvorschriften gebeten. Die Forderungen stehen in einem gemeinsamen Non-Paper, das als Aufruf zu „dringendem Handeln“ präsentiert wird.

Ein Non-Paper ist ein informeller, nicht gezeichneter Positionstext, der in der EU-Praxis dazu dient, einen Vorschlag zu verbreiten, bevor er über die formellen Kanäle eingebracht wird. Rechtlich bindet er weder die Verfasser noch die Kommission, doch eine Gruppe von Hauptstädten lotet damit üblicherweise die Zustimmung vor einer Tagung des Rates für Landwirtschaft und Fischerei aus.

Welche vier Mitgliedstaaten Griechenland unterstützen, wurde nicht mitgeteilt; auch eine Größenordnung der geforderten Hilfe ist nicht genannt. Das Papier enthält zwei getrennte Forderungen: Geld für die Betriebe und Spielraum bei der Durchsetzung der Veterinärvorschriften vor Ort.

Zwei Forderungen in einem Papier

Die Finanzforderung betrifft Betriebe, die von Tierseuchen und den darauf folgenden Bekämpfungsmaßnahmen getroffen sind. Anträge dieser Art decken in der EU in der Regel ab:

  • Entschädigung für Tiere, die auf behördliche Anordnung gekeult wurden;
  • Einkommensausfälle durch Verbringungsbeschränkungen und Sperrzonen;
  • Kosten für Biosicherheit, Untersuchungen und Tierkörperbeseitigung;
  • Marktverluste dort, wo regionale Ausfuhrverbote die Betriebe von Abnehmern abschneiden.

Die zweite Forderung zielt auf den EU-Veterinärrahmen rund um das Tiergesundheitsrecht. Dieses schreibt bei gelisteten Seuchen verbindliche Reaktionen vor: Keulungspflichten, Schutz- und Überwachungszonen, Verbringungsverbote, Reinigungs- und Desinfektionsauflagen sowie Bescheinigungen für den Handel innerhalb der EU. Ist eine gelistete Seuche bestätigt, bleibt den nationalen Behörden wenig Ermessen.

Warum Flexibilität heikel ist

Genau diese Vorschriften sind die Grundlage dafür, dass Handelspartner den Seuchenstatus der EU anerkennen. Drittstaaten akzeptieren Regionalisierung – also Einfuhrverbote nur für betroffene Zonen statt für ganze Staatsgebiete – nur, solange sie darauf vertrauen, dass Zonierung und Vollzug einheitlich gehandhabt werden. Wirkt der Vollzug in einem Mitgliedstaat lockerer, reagieren Importeure häufig auf nationaler oder auf Unionsebene; deshalb hat sich die Kommission länderspezifischen Ausnahmen traditionell widersetzt. Das Gegenargument, aus früheren Auseinandersetzungen um den Veterinärvollzug bekannt, lautet: Regeln, die für große intensive Betriebe geschrieben wurden, passen schlecht zu den extensiven Weide-, Berg- und Wanderhaltungssystemen Südeuropas, wo die Bestände klein, zersplittert und schwerer rückverfolgbar sind.

Welche Instrumente infrage kommen

Will die Kommission handeln, stehen ihr mehrere Wege offen. Die Agrarreserve, die jedes Jahr im Haushalt der Gemeinsamen Agrarpolitik aufgefüllt wird, ist der schnellste Kanal und wurde bei Branchenkrisen wiederholt genutzt. Außergewöhnliche Marktstützungsmaßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation erlauben gezielte Zahlungen an betroffene Betriebe. Nationale Beihilfen brauchen eine beihilferechtliche Genehmigung aus Brüssel. Die Mitgliedstaaten können zudem ihre GAP-Strategiepläne ändern und Mittel der ländlichen Entwicklung auf Biosicherheit, Wiederbelegung und Bestandsaufbau umlenken. Tilgungs- und Überwachungsprogramme werden ohnehin aus dem EU-Haushalt kofinanziert. Keines dieser Instrumente ist im Zusammenhang mit dem Non-Paper bestätigt.

Wie es weitergeht

Eine Reaktion der Kommission ist nicht berichtet, ein Zeitplan steht nicht fest. Non-Paper werden meist kurz vor dem Zeitpunkt öffentlich, an dem ein Thema den Rat für Landwirtschaft und Fischerei erreicht; dort kann eine Gruppe von fünf Mitgliedstaaten auch ohne förmlichen Gesetzgebungsvorschlag eine Aussprache erzwingen. Für Erzeuger und Händler sind drei Fragen praktisch relevant: wie groß ein etwaiges Hilfspaket ausfällt, ob es aus EU- oder aus nationalen Mitteln bezahlt wird und ob eine Lockerung der Bekämpfungsmaßnahmen den Seuchenstatus berührt, auf dem die Ausfuhren von lebenden Tieren, Fleisch und Milchprodukten aus diesen Ländern beruhen.

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