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EU-Kommission beanstandet Deutschlands Pflichtlogo für Tierhaltung

Die EU-Kommission hält die geplante Ausweitung der deutschen Tierhaltungskennzeichnung auf importiertes Fleisch in ihrer jetzigen Form für unvereinbar mit EU-Recht. Für Erzeuger und Händler entstehen damit Compliance-Risiken vor dem auf Anfang 2027 verschobenen Start bei Schweinefleisch.

EU-Kommission beanstandet Deutschlands Pflichtlogo für Tierhaltung

Brüssel beanstandet die Behandlung importierten Fleisches

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Deutschlands Plan erhoben, importiertes Fleisch in das verpflichtende staatliche Tierhaltungslogo einzubeziehen. Nach Angaben von L’essentiel erklärte die Kommission, das Vorhaben sei in seiner jetzigen Form nicht mit den Regeln der Europäischen Union vereinbar. Bei einer unveränderten Umsetzung könnte Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren drohen.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium teilte mit, es prüfe die Stellungnahme der Kommission. Die Kritik betrifft Änderungen, die die Regierungskoalition aus Union und Sozialdemokratischer Partei an einem 2023 unter der vorherigen Koalition verabschiedeten Gesetz plant. Damit sollen sowohl die Reichweite des Logos als auch der Kreis der kennzeichnungspflichtigen Erzeugnisse erweitert werden.

Die erste verpflichtende Stufe für Schweinefleisch wurde wegen der geplanten Überarbeitung auf Anfang 2027 verschoben. Das staatliche Logo soll außerdem nicht nur in Supermärkten, sondern auch in Restaurants gelten. Für grenzüberschreitende Lieferanten ist vor allem die Einbeziehung ausländischen Fleisches relevant, da das bisherige Gesetz nur inländische Erzeugnisse erfasst.

Fehlende Anerkennung kann Warenverkehr beschränken

In ihrer auf den 11. August datierten Stellungnahme bezeichnete die Kommission die vorgesehene Behandlung von Importen als Beschränkung des freien Warenverkehrs. Der Entwurf sieht keine Anerkennung ausländischer Kennzeichnungssysteme vor. Erzeuger außerhalb Deutschlands müssten deshalb nachweisen, dass ihre Haltungsbedingungen den deutschen Kriterien entsprechen.

Ohne diesen Nachweis würde importiertes Fleisch der niedrigsten deutschen Kategorie „mindestens Stall“ zugeordnet, selbst wenn der Erzeuger andere Tierschutzanforderungen erfüllt. Für Lieferanten auf dem deutschen Markt bedeutet das zusätzliche Kosten für Dokumentation und Kontrolle. Zugleich kann die Darstellung ihrer Produkte gegenüber Verbrauchern beeinträchtigt werden.

Die Kommission warnte zudem, das deutsche Logo könne die tatsächlichen Haltungsbedingungen nicht immer richtig vermitteln. Als Beispiel nannte sie Dänemark, einen der größten Schweinefleischlieferanten Deutschlands. Dänische Regeln umfassen Maßnahmen wie eine größere Zahl von Schweinen mit intakten Schwänzen und mehr nicht kastrierte Tiere. In den deutschen Haltungsstufen werden diese Praktiken jedoch nicht sichtbar.

Zusätzliche Verfahren für Bioanbieter

Ein weiterer Streitpunkt ist Biofleisch. Nach dem Entwurf würde die Anerkennung als ökologisches oder biologisches Produkt in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht genügen, um das Fleisch in Deutschland entsprechend zu verkaufen. Ausländische Anbieter müssten zusätzlich das deutsche Mitteilungs-, Registrierungs- und Rückverfolgbarkeitssystem erfüllen. Die Kommission sieht darin einen weiteren Verstoß gegen EU-Recht.

Deutschland kann auf die Bedenken antworten; die geplanten Änderungen dürfen zudem nicht vor Mitte November beschlossen werden. Der Gesetzgeber muss nun entweder die Regeln ändern und gleichwertige ausländische Systeme anerkennen oder Anforderungen verteidigen, die Brüssel als Benachteiligung grenzüberschreitender Waren bewertet.

Fünf Stufen von Stall bis Bio

Das geplante staatliche System umfasst fünf Haltungskategorien. Sie reichen von „Stall“ mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis „Bio“. Eine freiwillige Kennzeichnung der Supermarktketten besteht bereits seit 2019. Sie verwendet inzwischen dieselben Stufen und erfasst Schweine-, Rind- und Geflügelfleisch.

Für Fleischerzeuger, Verarbeiter, Gastronomie und Handel entscheidet das Ergebnis darüber, welche Unterlagen Produkte begleiten müssen und ob bestehende ausländische Zertifikate nutzbar bleiben. Importeure tragen zudem ein Vermarktungsrisiko, wenn im Ausland höhere Standards erfüllende Ware in Deutschland die niedrigste Kategorie erhält. Der Aufschub bis Anfang 2027 schafft Zeit für eine Neufassung. Nach der Stellungnahme der Kommission werden jedoch die EU-weite Anerkennung und verhältnismäßige Nachweispflichten die nächsten Gesetzgebungsschritte bestimmen.

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