EU mobilisiert über 73 Mio. € aus der Agrarreserve für italienische Geflügel-, Eier- und Schweinehalter
Die EU-Mitgliedstaaten haben einen Vorschlag der Europäischen Kommission gebilligt, über 73 Mio. € aus der Agrarreserve für Italien freizugeben, um Betriebe in Gebieten mit Ausbrüchen der Geflügelpest und der Afrikanischen Schweinepest zu entschädigen. Geflügel- und Eierproduzenten erhalten 61 Mio. € für Ausbrüche zwischen September 2022 und März 2025, Schweinehalter 12,5 Mio. € für Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest zwischen November 2024 und April 2025. Die Auszahlung muss spätestens am 31. Mai 2027 abgeschlossen sein.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben einen Vorschlag der Europäischen Kommission gebilligt, über 73 Mio. € aus der Agrarreserve für Italien zu mobilisieren, um Landwirte in Gebieten mit Ausbrüchen der Geflügelpest und der Afrikanischen Schweinepest zu entschädigen. Nach Angaben der Kommission fließen die Mittel an Betriebe in den Sektoren Geflügel und Eier sowie Schweinefleisch, die von den beiden Tierseuchen in außergewöhnlicher Weise betroffen waren.
Die Entscheidung folgt formellen Anträgen Italiens, wie aus der von der Agenzia Giornalistica Opinione veröffentlichten Mitteilung der Kommission hervorgeht. Die Gesamtsumme verteilt sich auf zwei Sektoren, wobei der größere Teil auf Geflügel und Eier entfällt.
Zwei Seuchengeschehen, zwei Tranchen
- 61 Mio. € für Geflügel- und Eierproduzenten, für Ausbrüche der Geflügelpest zwischen September 2022 und März 2025.
- 12,5 Mio. € für Schweinefleischerzeuger, für Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest zwischen November 2024 und April 2025.
Damit entfallen mehr als 80 % des Pakets auf Geflügel und Eier, und dieser Teil deckt rund zweieinhalb Jahre Ausbruchsgeschehen ab. Die Tranche für Schweinefleisch entschädigt ein deutlich kürzeres Zeitfenster von sechs Monaten, von November 2024 bis April 2025, was auf ein konzentriertes Fallcluster und nicht auf eine langgezogene Seuchenwelle hindeutet.
Beide Seuchen verursachen Kosten weit über die direkten Tierverluste hinaus. Zur Bekämpfung gehören in der Regel Tötungen in betroffenen Betrieben, Verbringungsbeschränkungen in Überwachungszonen und im Fall der Afrikanischen Schweinepest Einfuhrverbote oder regionale Beschränkungen seitens der Handelspartner. Die Mitteilung der Kommission nennt weder die Höhe der Verluste italienischer Erzeuger in den erfassten Zeiträumen noch die Zahl der betroffenen Betriebe.
Zahlungen müssen bis Mai 2027 bei den Betrieben ankommen
Die Unterstützung wird über die Agrarreserve finanziert. Die nationalen Behörden müssen sicherstellen, dass die Landwirte das Geld zügig erhalten und die Hilfen spätestens bis zum 31. Mai 2027 ausgezahlt sind, so die Kommission. Prüfung der Beihilfefähigkeit und Auszahlung liegen damit in Rom, und über die Wirkung entscheidet das Tempo der Zahlungen, nicht die Höhe des Pakets — die Betriebe stehen jetzt vor der Entscheidung über eine Wiederaufstallung.
Hansen in Italien bei der AVEC-Generalversammlung
Agrar- und Ernährungskommissar Christophe Hansen war am Tag der Bestätigung der Mittel in Italien und traf dort Francesco Lollobrigida, Minister für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forsten. Hansen sollte zudem die Eröffnungsrede bei der Generalversammlung von AVEC halten, dem Verband der Geflügelverarbeiter und des Geflügelhandels in der EU, und an weiteren Gesprächen darüber teilnehmen, wie europäische Landwirte in diesem Sektor am besten unterstützt werden können, so die Kommission.
Eine Reserve von mindestens 450 Mio. € pro Jahr
Die Gemeinsame Agrarpolitik für den Zeitraum 2023-2027 umfasst eine Agrarreserve von mindestens 450 Mio. € jährlich für Marktstörungen oder außergewöhnliche Ereignisse, die Produktion oder Verteilung beeinträchtigen. Das italienische Paket bindet mit einer einzigen Entscheidung rund 16 % dieses Jahresminimums — ein Hinweis darauf, wie schnell Seuchenentschädigungen einen Puffer beanspruchen, der auch wetterbedingte Krisen abfedern muss.
Mit Verweis auf die zunehmende Häufigkeit widriger Klimaereignisse betont die Kommission die Bedeutung stärkerer Risikomanagementinstrumente und ihrer breiteren Nutzung in der gesamten EU, zusammen mit proaktiven Maßnahmen gegen die Ursachen und für mehr Resilienz der Betriebe. Für Verarbeiter und Händler zeichnet sich damit eine Richtung ab, in der Versicherungen, Risikofonds und Prävention mehr von der Last tragen sollen, die derzeit auf einmaligen Zahlungen aus der Reserve liegt.