← Zurück zu den Nachrichten

Deutschland plant Getränkesteuer auch für Zero-Softdrinks, alkoholfreies Bier und Hafermilch

Die Bundesregierung will die geplante Getränkesteuer auf Softdrinks mit Süßungsmitteln, alkoholfreies Bier und Hafermilch ausweiten. Damit würden Preisgestaltung und Produktentwicklung weit über klassische zuckerhaltige Getränke hinaus betroffen.

Deutschland plant Getränkesteuer auch für Zero-Softdrinks, alkoholfreies Bier und Hafermilch

Vorhaben geht über zuckerhaltige Softdrinks hinaus

Die Bundesregierung plant, die vorgesehene Besteuerung von Getränken nicht auf klassische zuckerhaltige Softdrinks zu beschränken. Dem vorliegenden Bericht zufolge werden auch mit Süßungsmitteln hergestellte Limonaden, alkoholfreies Bier und Hafermilch geprüft.

Mit diesem Umfang wäre die Maßnahme ein Eingriff in mehrere Getränkekategorien und keine allein vom zugesetzten Zucker abhängige Abgabe. Eine zuckerfreie Cola könnte ebenso betroffen sein wie eine gezuckerte Limonade. Auch Produkte, die vor allem als Alternative zu Bier oder Milch vermarktet werden, würden in den steuerlichen Rahmen fallen.

Die vorliegenden Informationen nennen weder Steuersatz noch Einführungstermin, Schwellenwerte oder Berechnungsmethode. Offen bleibt auch, ob sämtliche Produkte innerhalb der genannten Kategorien gleich behandelt werden. Diese Einzelheiten entscheiden über die tatsächlichen Kosten für Hersteller, Händler und Verbraucher.

Weniger Spielraum bei Rezepturänderungen

Eine reine Zuckersteuer gibt Getränkeherstellern gewöhnlich einen direkten Weg zur Entlastung: weniger Zucker oder der Wechsel zu einem anderen Süßungssystem. Werden Getränke mit Süßungsmitteln einbezogen, verliert diese Option an Wirkung. Hersteller können Rezepturen weiterhin verändern, doch der Ersatz von Zucker durch künstliche oder andere zuckerfreie Süßungsmittel würde ein Produkt möglicherweise nicht mehr aus dem steuerpflichtigen Bereich führen.

Das ist besonders für Softdrinkhersteller relevant, die klassische und zuckerfreie Varianten derselben Marke anbieten. Werden beide Versionen besteuert, müssen Unternehmen prüfen, ob steuerliche Unterschiede weitere Rezepturänderungen rechtfertigen. Packungsgröße, Positionierung und Verkaufspreis könnten ebenso wichtig werden wie die Zusammensetzung.

Alkoholfreies Bier ist produktionstechnisch und im Marketing anders gelagert. Seine Einbeziehung würde die Steuer über Waren hinaus ausdehnen, die üblicherweise als Softdrinks gelten. Brauereien brauchen daher Klarheit, ob Süße, Süßungsmittel, Restzucker oder allein die Produktkategorie ausschlaggebend sind.

Bei Hafermilch stellen sich ähnliche Fragen. Sie konkurriert mit Kuhmilch und anderen pflanzlichen Getränken, nicht in erster Linie mit kohlensäurehaltigen Softdrinks. Ihre Einbeziehung könnte je nach Ausnahmen und Definitionen die relativen Regalpreise von Milchalternativen verändern.

Preiseffekt hängt von den endgültigen Regeln ab

Hersteller müssen entscheiden, welchen Teil zusätzlicher Kosten sie selbst tragen und welchen sie an Großhandel, Einzelhandel und Verbraucher weitergeben. Das Ergebnis dürfte je nach Kategorie unterschiedlich ausfallen. Große Softdrinkmarken, Brauereien und Anbieter pflanzlicher Getränke haben unterschiedliche Produktionskosten, Margen und Verhandlungspositionen gegenüber dem Handel.

Importeure müssen zudem klären, ob außerhalb Deutschlands hergestellte Produkte beim Verkauf auf dem deutschen Markt denselben Regeln unterliegen. Eine Gleichbehandlung würde einen direkten Steuervorteil ausländischer Anbieter verhindern, zugleich aber zusätzliche Klassifizierungs- und Compliancepflichten für internationale Sortimente schaffen.

Die wirtschaftlichen Folgen lassen sich anhand der verfügbaren Informationen nicht beziffern, da Steuersatz, Schwellenwerte und Zeitplan fehlen. Entscheidend ist nun, wie Deutschland ein steuerpflichtiges Getränk definiert. Eine an Produktkategorien orientierte Regelung setzt andere Anreize als eine Bemessung nach Zucker- oder Süßungsmittelgehalt und wirkt sich auf Rezepturen, Verpackungen, Preise und Wettbewerb in mehreren Getränkesegmenten aus.

Vollständige Marktanalyse

Wir verwenden Cookies, um Ihr Surferlebnis zu verbessern, personalisierte Inhalte bereitzustellen und unseren Traffic zu analysieren. Durch Klicken auf "Alle akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Sie können Ihre Einstellungen verwalten oder mehr erfahren in unserer Datenschutzrichtlinie.