Belarus verkürzt Liste preisregulierter Waren von 199 auf 76 Positionen
Belarus reduziert die Liste der preisregulierten Konsumgüter von 199 auf 76 Positionen und nimmt fast alle Nichtlebensmittel sowie selten gekaufte Waren heraus. Gleichzeitig werden Brot sowie in Handelsbetrieben verarbeitetes Fleisch, Geflügel und Fisch gezielt reguliert.
Regulierte Liste schrumpft auf 76 Positionen
Belarus hat die Liste der Konsumgüter mit staatlich regulierten Preisen von 199 auf 76 Positionen verkürzt. Fast alle Nichtlebensmittel und mehrere Waren, die nicht zum täglichen Bedarf zählen, wurden gestrichen. Die Preisregulierung gilt im Land seit 2022, als die ursprüngliche Liste rund 300 Positionen umfasste; seitdem wurde ihr Umfang schrittweise reduziert.
Belmarket bezeichnete die Senkung von 199 auf 76 Positionen als eine der wichtigsten Änderungen des überarbeiteten Systems. Nicht mehr reguliert werden unter anderem Milch, Kefir und saure Sahne in Glasverpackungen sowie Zitrusfrüchte und Kaugummi. Die Auswahl zeigt, dass die Behörden ihre Kontrollen auf einen kleineren Warenkorb konzentrieren, der für die regelmäßigen Haushaltsausgaben größere Bedeutung hat.
SB berichtete, dass stabilere Verbraucherpreise, ein moderates Inflationswachstum und verlässliche Prognosen eine weitere Lockerung ermöglicht hätten. Bei vielen Nichtlebensmitteln sind die Preise gesunken, was die Herausnahme aus der Liste stützte. Das Ministerium für Antimonopolregulierung und Handel erklärte, Waren könnten bei abrupten Preissprüngen erneut der Regulierung unterstellt werden.
Gezielte Kontrolle für im Handel hergestellte Lebensmittel
Parallel zur allgemeinen Lockerung wird die Aufsicht über bestimmte Lebensmittel verschärft, die direkt in Geschäften und Handelsketten hergestellt werden. Nach Angaben von BELTA gehören dazu Backwaren sowie die Verarbeitung von Fleisch, Hähnchen und Fisch, einschließlich der Herstellung von leicht gesalzenem Fisch. Diese Erzeugnisse wurden bislang anders behandelt als verpackte Waren externer Hersteller.
Die Änderung betrifft Handelsketten mit eigenen Bäckereien, Fleischtheken, Küchen oder Bereichen zur Fischverarbeitung. Die Preise dieser Erzeugnisse fallen künftig unter den regulierten Rahmen, während viele andere Waren daraus herausgenommen werden. Für Lieferanten kann die Unterscheidung zwischen fabrikmäßig hergestellten Produkten und am Verkaufsort verarbeiteten Waren bei Verhandlungen über Großhandelspreise, Handelsspannen und Platzierung wichtiger werden.
Die Behörden haben außerdem die zulässigen Höchstaufschläge für Milchprodukte und Tee geändert, unabhängig vom Ursprungsland. Die Vorgaben betreffen damit sowohl belarussische Anbieter als auch ausländische Exporteure. Die verfügbaren Unterlagen nennen keine neuen Aufschlagssätze, weshalb die Wirkung auf einzelne Produkte von den detaillierten Grenzen im Einzelhandel abhängt.
Folgen für Importe und inländische Anbieter
Die Herausnahme von Zitrusfrüchten und bestimmten Verpackungsformen für Milchprodukte gibt Importeuren und Vertriebsgesellschaften mehr Spielraum, Einkaufs-, Fracht- und Wechselkursänderungen weiterzugeben. Belarus ist bei Zitrusfrüchten auf Importe angewiesen; auch Tee hängt von den Bedingungen auf den internationalen Märkten ab. Da die Aufschläge auf Tee weiter reguliert werden, erfolgt die Liberalisierung importierter Konsumgüter jedoch nicht einheitlich.
Inländische Lebensmittel haben einen festen Platz in den belarussischen Warenkörben, was die erwarteten Folgen höherer Preise für einzelne Importwaren begrenzt. Ausländische Anbieter konkurrieren daher auch nach der Aufhebung formeller Kontrollen mit lokalen Alternativen. Importeure gewinnen Flexibilität bei der Preisgestaltung, müssen ihre Absatzmengen aber in einem Markt sichern, in dem Käufer auf einheimische Produkte ausweichen können.
Die Reform lockert das System, schafft es aber nicht ab. Belarus hat die Zahl der regulierten Positionen seit 2022 von rund 300 zunächst auf 199 und nun auf 76 reduziert, behält jedoch die Möglichkeit einer erneuten Regulierung bei starken Preisanstiegen. Exporteure und Händler sollten deshalb sowohl die verbleibende Liste als auch ihre Umsetzung im Einzelhandel beobachten, insbesondere bei Milchprodukten, Tee, Brot, Fleisch, Geflügel und Fisch.
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