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Zwei Unternehmen kontrollieren über 80 % des kasachischen Kraftwerkskohlemarktes

Bogatyr Komir und Kazakhmys Coal hielten 2025 zusammen 81,6 % des kasachischen Primärgroßhandelsmarktes für Kohle an Stromerzeuger. Die Preise für Kraftwerkskohle stiegen von 2022 bis 2025 im Durchschnitt um 45 %, worauf die Wettbewerbsbehörde Preisregulierung und mehr Börsenhandel vorschlägt.

Zwei Unternehmen kontrollieren über 80 % des kasachischen Kraftwerkskohlemarktes

Marktanteile bleiben stark konzentriert

Kasachstans Primärgroßhandel mit Kohle bleibt hoch konzentriert, wobei dieselben großen Anbieter ihre beherrschenden Positionen behalten. Das geht aus einer Wettbewerbsanalyse für 2024–2025 hervor, über die Kazinform und Kapital.kz unter Berufung auf die kasachische Agentur zum Schutz und zur Entwicklung des Wettbewerbs, AZRK, berichteten.

Im Segment für stromerzeugende Unternehmen kontrollierten Bogatyr Komir und Kazakhmys Coal 2024 gemeinsam 84,1 % des Marktes. 2025 lag ihr Anteil bei 81,6 %. Trotz des leichten Rückgangs blieb er damit über 80 %, sodass Kraftwerksbetreiber weiterhin von zwei Hauptlieferanten abhängig sind.

Auch die übrigen Marktsegmente sind stark konzentriert. Die ERG-Gruppe und Karazhyra lieferten 2024 zusammen 74,8 % der Kohle für kommunale und private Verbraucher; 2025 waren es 67,9 %. Im Industriekohlesegment stieg der Anteil von ERG von 62,3 % auf 69,1 %.

Preise für Kraftwerkskohle steigen um 45 %

Nach Angaben der AZRK erhöhten sich die durchschnittlichen Primärgroßhandelspreise für kommunale und private Kohle in Kasachstan zwischen 2022 und 2025 um etwa 30–35 %. Kraftwerkskohle verteuerte sich im selben Zeitraum um 45 %. Die Behörde führt die hohe Marktkonzentration vor allem auf den begrenzten Zugang zu Kohleressourcen zurück.

Die wichtigsten Lagerstätten des Landes sind bereits unter den bestehenden Marktteilnehmern aufgeteilt. In der Branche gelten Verträge mit Laufzeiten von 25 Jahren oder mehr, die anschließend weiter verlängert werden können. Neue Anbieter können deshalb nur schwer Rohstoffzugang erhalten und mit den etablierten Produzenten konkurrieren.

Kapital.kz zufolge steht Kasachstan bei den weltweiten Kohlereserven an 10. Stelle und verfügt über rund 33 Milliarden Tonnen. Beim derzeitigen Fördervolumen würden die Vorräte für mehr als 300 Jahre reichen. Im März 2026 genehmigte das Land ein nationales Projekt zum Ausbau der Kohleverstromung. Der Bau neuer und die Modernisierung bestehender Kraftwerke erfordern Investitionen von 7,5 Billionen Tenge; für 2026 sind in der Branche 553,5 Milliarden Tenge vorgesehen.

Behörde schlägt strengere Marktregeln vor

Die AZRK hat Maßnahmen zur Regulierung der Preise für Kraftwerkskohle sowie kommunale und private Kohle angestoßen. Zugleich soll der über Warenbörsen verkaufte Anteil auf 52 % steigen. Außerbörslich gehandelte Mengen sollen als wesentliche Kapazität eingestuft und anschließend auf digitale Plattformen verlagert werden.

Die Analyse stellte unterschiedliche Bedingungen in den Verträgen mit Bergbaurechtsinhabern fest, darunter Abweichungen bei Pflichtzahlungen. Auch die Vergabe exklusiver Kohleexportrechte sowie die Abstimmung von Transportplänen mit Kazakhstan Temir Zholy seien nicht ausreichend transparent. Die AZRK empfiehlt klare Auswahlkriterien für privilegierte Exporteure, gleiche Bedingungen für Marktteilnehmer und mehr Informationen über die Kapazität des Schienennetzes.

Gleicher Zugang und kartellrechtliche Aufsicht

Shubarkol Komir und Karazhyra wurden im kommunalen und privaten Segment als Inhaber wesentlicher Kapazitäten eingestuft. Für Kraftwerkslieferungen gilt dies für Bogatyr Komir und Kazakhmys Coal, im Industriesegment für Eurasian Energy Corporation und Shubarkol Komir. Ihre Kohleverkäufe unterliegen künftig den Regeln für einen gleichberechtigten Zugang.

Nach einer früheren Marktanalyse aus dem Jahr 2022 stellte die AZRK fest, dass Karazhyra seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hatte. Das Unternehmen wurde mit 87,4 Millionen Tenge belegt; die Monopolerträge wurden vollständig zugunsten des Staates eingezogen. Bei Hinweisen auf monopolistische Preisbildung im neuen Prüfungszeitraum kündigte die Behörde weitere kartellrechtliche Maßnahmen an.

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