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Vietnam erlässt Sonderregeln für Betrieb und Finanzen des Bergbaukonzerns TKV

Vietnam führt einen Sonderrahmen ein, unter dem TKV die Rohstoffaktivitäten und den Absatz innerhalb des Konzerns koordiniert. Die Regeln betreffen Kohle, Bauxit, Aluminiumoxid, Aluminium, Kupferkathoden und weitere wichtige Mineralien sowie die Behandlung erfolgloser Explorations- und Investitionskosten.

Vietnam erlässt Sonderregeln für Betrieb und Finanzen des Bergbaukonzerns TKV

Zentrale Verwaltung der Mineralressourcen

Die vietnamesische Regierung hat das Dekret Nr. 325/2026/ND-CP vom 18. August 2026 erlassen. Es führt besondere Betriebs- und Finanzregeln für den staatlichen Kohle- und Bergbaukonzern TKV ein, der auch als Vinacomin bekannt ist. Nach Angaben der elektronischen Regierungszeitung Vietnams tritt das Dekret am 5. Oktober 2026 in Kraft und gilt ab dem Geschäftsjahr 2026.

Der Rahmen überträgt TKV eine konzernweite Koordinierungsfunktion für Untersuchung, Exploration, Abbau, Verarbeitung und Nutzung von Kohle, Bauxit sowie weiteren strategischen oder wichtigen Mineralien. Er erfasst außerdem bestimmte Infrastrukturanlagen, die mehrere Minen oder Regionen bedienen. TKV soll die Tätigkeiten der Tochtergesellschaften organisieren und abstimmen, um die Gesamtleistung des Konzerns zu verbessern und Mineralressourcen sparsam und effizient zu nutzen.

TKV koordiniert Absatz und Preisbildung

Bei Lagerstätten, deren Abbaulizenz unmittelbar TKV erteilt wurde, verwaltet der Konzern die gesamte Kette von Untersuchung und Exploration über Abbau und Verarbeitung bis zum Produktverkauf. TKV darf Tochtergesellschaften aus dem konzerninternen Markt auf Vertragsbasis und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit dem Abbau beauftragen. Für die Produkte dieser Minen fungiert TKV als zentrale Vertriebseinheit.

Liegt die Abbaulizenz bei einer Tochtergesellschaft, koordiniert TKV dieselben Stufen über Verträge und jährliche Pläne zur geschäftlichen Zusammenarbeit. Damit sollen Ressourcenmanagement, Abbautechnik, Verarbeitung und Absatz vereinheitlicht werden. Das Dekret gestattet TKV zudem, die Preise für konzerninterne Waren und Dienstleistungen einschließlich Einkaufs- und Verkaufspreisen festzulegen und anzupassen. Ausgenommen sind Positionen, deren Preise der Staat ausdrücklich bestimmt.

Produktverträge für Inlands- und Auslandsmärkte

Auf Grundlage der jährlichen Koordinierungspläne schließt TKV mit seinen Tochtergesellschaften Kauf- und Verkaufsverträge über Kohle, Bauxiterz, Aluminiumhydroxid, Aluminiumoxid, Aluminium, Kupferkathoden und bestimmte weitere wichtige Mineralien nach Abbau oder Verarbeitung. Die Parteien vereinbaren die Preise anhand behördlicher wirtschaftlicher und technischer Normen sowie eines angemessenen Gewinns. Anschließend organisiert TKV den Absatz im In- und Ausland. Die Tochtergesellschaften tragen ihre Kosten selbst und bleiben für Kostenkontrolle und Betriebsergebnis verantwortlich, während TKV die einzelnen Produktionsstufen über konzerninterne Transaktionspreise vergütet.

Das Dekret regelt außerdem die besondere bilanzielle Behandlung bestimmter Explorations- und Investitionsverluste. Kosten für Untersuchungen oder Explorationen, aus denen kein Projekt entsteht, können mit dem Gewinn nach Steuern verrechnet werden, wenn die Reserven für einen industriellen Abbau nicht ausreichen, geeignete Technologien oder Umweltlösungen fehlen oder Planungs- und Politikänderungen die Entwicklung verhindern. Dasselbe kann für gescheiterte oder besonders risikoreiche Investitionen gelten, die von geänderten Planungen oder politischen Entscheidungen betroffen sind, sofern die Kosten bei der Körperschaftsteuer nicht abzugsfähig sind. TKV und beteiligte Tochtergesellschaften dürfen außerdem Zwischen- und Zusatzverpflegung für Beschäftigte nach Maßgabe des Arbeitsrechts sowie ihrer Tarifvereinbarungen oder internen Vorschriften als laufende Betriebskosten verbuchen.

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