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Vietnam erlässt neue Regeln für Reisexportverträge, Meldepflichten und Händlerbewertungen

Vietnams Rundschreiben 65/2026 regelt zentrale Reisexportverträge, elektronische Meldungen und die Bonitätsbewertung von Exporteuren. Es gilt seit dem 1. Oktober 2026; das Bewertungssystem startet am 1. Januar 2028.

Vietnam erlässt neue Regeln für Reisexportverträge, Meldepflichten und Händlerbewertungen

Neuer Rechtsrahmen gilt ab sofort

Das vietnamesische Ministerium für Industrie und Handel hat das Rundschreiben 65/2026/TT-BCT erlassen. Es konkretisiert Teile des Regierungsdekrets 365/2026/ND-CP über den Handel mit Reis im Export und Import. Nach Angaben des Ministeriums wurde das Rundschreiben am 1. Oktober 2026 veröffentlicht und trat am selben Tag in Kraft. Seine fünf Kapitel und 18 Artikel behandeln zentrale Verträge, die Meldepflichten der Händler und die Bonitätsbewertung von Reisexporteuren.

Die Regeln betreffen die Benennung federführender Händler, die zentrale Verträge aushandeln und deren Durchführung organisieren. Gemeint sind Vereinbarungen, die mit Absprachen zwischen vietnamesischen und ausländischen Behörden verbunden sind. Sind für einen Markt mindestens zwei federführende Händler benannt, nimmt an einer einzelnen Transaktion aber nur einer direkt teil, gilt ein Rotationsmechanismus. Das Rundschreiben regelt den Ablauf, die Pflichten des jeweils zuständigen Händlers und das Vorgehen, wenn dieser nicht teilnimmt.

Vertragsmengen und Zuteilung

Federführende Händler dürfen 20% der Reismenge eines zentralen Vertrags selbst abwickeln. Der Unterzeichner erhält zwei Drittel dieses 20-prozentigen Anteils; das verbleibende Drittel wird gleichmäßig auf die anderen benannten Händler verteilt. Zu ihren Aufgaben gehören Transaktionspläne, Marktbeobachtung, die Sicherung der Reisversorgung und die Organisation der Vertragserfüllung.

Das Ministerium für Industrie und Handel verteilt die restlichen Kontingente, nachdem der federführende Händler das Transaktionsergebnis übermittelt hat. Die Provinzbehörden prüfen Anträge und erstellen Listen der Reisexporteure, die alle Voraussetzungen erfüllen. Bei seiner Entscheidung berücksichtigt das Ministerium diese Listen ebenso wie die verfügbaren vermarktbaren Reismengen und die jeweilige Erntelage.

Ab dem 1. Januar 2028 beeinflussen Bonitätsbewertungen die Zuteilung. Händler derselben Bewertungsgruppe erhalten innerhalb ihrer Gruppe gleiche Mengen; zwischen den Gruppen sinken die Kontingente stufenweise. Die Zuteilung an die Gruppe mit hoher Bewertung darf höchstens 50% der Menge für die Gruppe mit sehr hoher Bewertung erreichen. Dieselbe Obergrenze gilt nacheinander für die mittlere, niedrige und sehr niedrige Gruppe. Händler ohne Bewertung dürfen höchstens die durchschnittliche Zuteilung der in derselben Runde berücksichtigten Unternehmen erhalten. Bis zum Start des Systems werden die Mengen gleichmäßig unter den registrierten und berechtigten Händlern verteilt.

Elektronische Meldungen und Punktesystem

Reisexporteure und -importeure müssen ihre Berichte über das elektronische Meldesystem des Ministeriums einreichen. Exporteure melden vierteljährlich, jährlich und auf zusätzliche Anforderung den Abschluss und die Erfüllung ihrer Exportverträge sowie ihre Bestände an Rohreis und Reis. Bei einem technischen Ausfall dürfen sie eine elektronische Datendatei per E-Mail senden. Nach Wiederherstellung des Systems müssen die Angaben innerhalb der vorgeschriebenen Frist nachgetragen werden.

Die Bonitätsprüfung umfasst Exportleistung, Einhaltung der Meldepflichten und Umlaufreserven. Für die Exportleistung werden 100 Punkte vergeben: 50 für das Jahresergebnis und 50 für die Marktentwicklung in traditionellen Märkten, Freihandelsmärkten und sonstigen Absatzgebieten. Verspätete, unvollständige, ungenaue oder formal falsche Meldungen führen zu Punktabzügen. Die Reservebewertung richtet sich nach dem Verhältnis der tatsächlichen Bestände zu den Reisexporten der vorherigen sechs Monate; für das Endergebnis wird ein Jahresdurchschnitt verwendet. Das Ministerium veröffentlicht die Bewertungskategorien auf seinem Portal.

Bereits benannte federführende Händler behalten ihren Status, bis die betreffenden Memoranden, zwischenstaatlichen Vereinbarungen und zugehörigen Verträge auslaufen, sofern das Importland keinen Wechsel verlangt. Vor dem 1. Oktober 2026 registrierte Exportverträge und bereits zugeteilte Mengen aus zentralen Verträgen müssen nicht erneut registriert oder verteilt werden. Die bestehende detaillierte HS-Klassifizierung für exportierten Rohreis und Reis bleibt ebenfalls bis zu einer Änderung oder Ersetzung gültig. Rundschreiben 65 ersetzt Rundschreiben 30/2018, Rundschreiben 35/2025 und Artikel 26 des Rundschreibens 42/2019.

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