Vietnams Fischwirtschaft nutzt UKVFTA und CPTPP für den britischen Markt
Da UKVFTA und CPTPP gleichzeitig in Kraft sind, können vietnamesische Exporteure von Fisch und Meeresfrüchten wählen, unter welchem Abkommen sie bei Lieferungen nach Großbritannien eine Präferenz beanspruchen. Laut Thuong Truong sind Zollpräferenzen nur die Eintrittsbedingung; der Marktanteil hängt von Compliance und Wettbewerbsfähigkeit ab.
Vietnamesische Exporteure von Fisch und Meeresfrüchten verfügen nun über zwei Präferenzwege nach Großbritannien, da das Freihandelsabkommen zwischen Großbritannien und Vietnam (UKVFTA) und das Umfassende und Fortschrittliche Abkommen für eine Transpazifische Partnerschaft (CPTPP) gleichzeitig in Kraft sind. Das berichtet die vietnamesische Wirtschaftspublikation Thuong Truong (thuongtruong.com.vn) und hält fest, dass Zollpräferenzen lediglich eine Ausgangsbedingung seien und jeder Zugewinn an Marktanteil davon abhänge, wie die Exporteure sie nutzen.
Zwei Abkommen, ein Markt
Das UKVFTA ist das bilaterale Abkommen zwischen Vietnam und Großbritannien. Das CPTPP ist der multilaterale asiatisch-pazifische Pakt, dem sowohl Großbritannien als auch Vietnam angehören. Für eine einzelne Sendung gefrorener Garnelen oder Fischfilets, die von einem vietnamesischen Betrieb zu einem britischen Importeur geht, überlagern sich beide Instrumente: dasselbe Produkt, dasselbe Zielland, zwei getrennte Präferenzregelungen.
Genau diese Überlagerung beschreibt Thuong Truong. Eine doppelte Begünstigung erhalten die Exporteure nicht. Sie entscheiden Sendung für Sendung, unter welchem Abkommen sie die Präferenz beanspruchen, und diese Entscheidung richtet sich weniger nach dem Zollsatz selbst als nach den Regeln, die jedes Abkommen für Ursprung, Unterlagen und Ursprungsnachweis vorsieht.
Großbritannien ist ein entwickelter, importabhängiger Markt für Weißfisch und Schalentiere, auf dem vietnamesische Lieferanten mit anderen asiatischen und lateinamerikanischen Herkünften konkurrieren. Thuong Truong betrachtet den Zugang zu diesem Markt formal als gesichert; offen sei die Umsetzung.
Die Zollpräferenz ist die Eintrittsbedingung, nicht das Ergebnis
Nach Einschätzung der Publikation schafft die Präferenzbehandlung Zugang, übersetzt sich aber nicht von selbst in Mengen. Zwischen Zolltarifposition und einem unterschriebenen Vertrag mit einem britischen Käufer liegen mehrere Anforderungen:
- Ursprungsregeln: Präferenzen für Fischereierzeugnisse hängen in der Regel davon ab, wo der Fang oder der Aquakultur-Rohstoff herkommt, was Verarbeiter mit importiertem Rohfisch einschränkt.
- Unterlagen: Jedes Abkommen hat seinen eigenen Ursprungsnachweis; wer unter dem falschen Abkommen beansprucht, verliert die Präferenz.
- Hygiene- und Veterinärrecht: Die Abfertigung in Großbritannien hängt von Gesundheitszeugnissen und der Zulassung des Betriebs ab, nicht von der Zollbegünstigung.
- Rückverfolgbarkeit: Fangdokumente und Kontrollen gegen illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei sind für Wildfangprodukte eine Voraussetzung des Marktzugangs.
Wo über Wettbewerbsfähigkeit entschieden wird
Der Bericht sieht die Wettbewerbsfähigkeit und nicht das Zollniveau als die Größe, die Vietnams Anteil am britischen Markt für Fisch und Meeresfrüchte bestimmen wird. In dieser Lesart zählt nicht der Vergleich Vietnams vor und nach den Abkommen, sondern der Vergleich Vietnams mit anderen Lieferanten, die ebenfalls zu präferenziellen oder nahezu präferenziellen Bedingungen nach Großbritannien liefern. Wenn die Zölle für mehrere Herkünfte niedrig oder null sind, unterscheiden Einkäufer nach Zuverlässigkeit der Kühlkette, gleichmäßiger Sortierung und Kalibrierung, Vertragstreue über Erntezyklen hinweg und nach dem Verwaltungsaufwand, den ein Lieferant dem Importeur aufbürdet.
Die Zwei-Abkommen-Struktur hat zudem eine Planungsdimension. Da UKVFTA und CPTPP den Ursprung unterschiedlich behandeln, können Entscheidungen über die Herkunft des Rohstoffs, den verarbeitenden Betrieb und die Warenklassifizierung darüber bestimmen, ob überhaupt eine Präferenz verfügbar ist. Für integrierte Produzenten mit eigener Aquakultur und eigenem Fang ist das eine beherrschbare interne Frage. Für Verarbeiter, die mit importierten Vorleistungen arbeiten, begrenzt es, welcher der beiden Wege nutzbar ist.
Thuong Truong nennt in seiner Einschätzung keine Mengen-, Wert- oder Zollsatzangaben, und der Bericht enthält keine quantifizierte Prognose der vietnamesischen Fischlieferungen nach Großbritannien. Die Argumentation ist qualitativ: Beide Abkommen sind wirksam, beide stehen zur Verfügung, und der begrenzende Faktor für Wachstum hat sich von Grenzabgaben zu Compliance-Fähigkeit und kaufmännischer Umsetzung verschoben.