Vietnam erlässt Dekret 365/2026: Bedingungen für Reisexporteure von drei auf zwei gesenkt
Vietnams Regierung hat am 23. September 2026 das Dekret 365/2026/ND-CP erlassen und damit den auf Dekret 107/2018/ND-CP beruhenden Rahmen für den Reishandel ersetzt. Die Zahl der Bedingungen für das Exportgeschäft sinkt von drei auf zwei, die Zertifikatserteilung von 15 auf 10 Arbeitstage, die Berichtspflicht von drei Meldungen pro Monat auf eine. Zugleich werden Auftragsexport, Zertifikatsentzug und zentrale Exportverträge strenger geregelt.
Vietnams Regierung hat am 23. September 2026 das Dekret 365/2026/ND-CP erlassen und damit die Regeln für das Export- und Importgeschäft mit Reis neu gefasst. Nach Angaben von vietnam.vn und congthuong.vn, die sich auf die Export-Import-Abteilung des Ministeriums für Industrie und Handel berufen, entstand der Text nach einer Auswertung des Dekrets 107/2018/ND-CP vom 15. August 2018 und der Änderung durch Dekret 01/2025/ND-CP vom 1. Januar 2025. Funktionierende Bestimmungen bleiben erhalten, in der Praxis belastende werden gestrichen. Ziel ist es, die Markteintrittskosten der Händler zu senken und zugleich das staatliche Steuerungsinstrumentarium für die Exporte zu schärfen.
Zwei Bedingungen statt drei
Die deutlichste Änderung betrifft die Zahl der Bedingungen, die ein Unternehmen für den Reisexport erfüllen muss: drei nach Dekret 107/2018/ND-CP, zwei nach dem neuen Text. Beide Publikationen werten das als Erleichterung des Zugangs zum Reisexportmarkt.
Auch die Ausnahmen werden ausgeweitet. Händler, die Bio-Reis, Parboiled-Reis und mit Mikronährstoffen angereicherten Reis exportieren, benötigen für das Zertifikat über die Erfüllung der Bedingungen des Reisexportgeschäfts kein eigenes Lager für Rohreis und Reis und keine Mühlenanlage mehr. Sie sind zudem von der Umlaufreserve und von der regelmäßigen Berichtspflicht befreit, die für gewöhnliche Reisexporteure gilt. Erklärtes Ziel ist eine breitere Produktpalette und eine höhere Wertschöpfung bei vietnamesischem Reis in den Qualitäts- und Spezialitätensegmenten.
Kürzere Fristen, weniger Unterlagen
Die Verwaltungsverfahren wurden an den Grundsätzen Transparenz, Einfachheit sowie Zeit- und Kostenersparnis für Behörden und Unternehmen ausgerichtet, im Einklang mit den Resolutionen 66-NQ/TW und 68-NQ/TW. Die konkreten Kürzungen:
- Erteilung des Zertifikats bei vollständigen Unterlagen: von 15 Arbeitstagen auf 10 Arbeitstage;
- Antwortfrist an das Unternehmen bei unvollständigen Unterlagen: von 7 Arbeitstagen auf 5 Arbeitstage;
- Neuausstellung, Änderung und Ergänzung des Zertifikats bei vollständigen Unterlagen: von 10 Arbeitstagen auf 7 Arbeitstage, die Antwortfrist bei unvollständigen Unterlagen ebenfalls von 7 auf 5 Arbeitstage;
- Gewerbeanmeldung, Unternehmensregistrierung und Investitionszertifikat entfallen in den Antragsunterlagen, notariell beglaubigte Dokumente werden nicht verlangt, da die Behörden die nationale Unternehmensdatenbank selbst abfragen können;
- regelmäßige Berichterstattung: ein Bericht am 5. jedes Monats statt dreier Berichte pro Monat nach Dekret 107/2018/ND-CP.
Auftragsexport verschärft, Zertifikat entziehbar
Zum Auftragsexport legt das Dekret fest, dass nur Händler mit Zertifikat Reisexporte im Auftrag Dritter übernehmen dürfen. Die Regel wird als Weg zur Erschließung von Nischenmärkten und zur Erweiterung des Zugangs zu internationalen Kunden dargestellt: Unternehmen mit Marktentwicklungskompetenz, aber ohne Zertifikat, können über lizenzierte Händler verladen statt selbst direkt zu exportieren.
Parallel wurden die Sanktionen überarbeitet. Das Zertifikat kann entzogen werden, wenn ein Händler nicht durchgängig Reis exportiert, die vorgeschriebene Umlaufreserve nicht vorhält oder die zuständige Behörde den Entzug vorschlägt. Erklärter Zweck ist die Sicherung der Exportware und die Stabilisierung des Marktes bei Schwankungen.
Jahresbilanz und zentrale Verträge
Das Dekret benennt die Ziele der Exportsteuerung: Absatz von marktfähigem Rohreis und Reis, Schutz der Interessen der Reisbauern, Ausgleich zwischen Ausfuhr und Inlandsverbrauch, Stabilisierung der Preise für Rohreis und Reis sowie Einhaltung internationaler Verpflichtungen. Jährlich stimmt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gemeinsam mit den Volkskomitees der Provinzen den Inlandsbedarf ab und veröffentlicht im vierten Quartal die Menge an marktfähigem Rohreis und Reis, die im folgenden Planjahr für den Export zur Verfügung steht; sie bildet die Grundlage der Exportsteuerung.
Für zentrale Exportverträge regelt das Dekret die Benennung eines federführenden Händlers und ein rotierendes Federführungsmodell. Der federführende Händler exportiert 20% des Vertrags direkt, die übrigen 80% werden anderen Händlern im Auftragsexport zugeteilt, nach öffentlichen Kriterien wie Exportleistung, Aufbau von Rohstoffanbaugebieten und Zuverlässigkeit des Händlers. Bei Bedarf kann der Premierminister je nach Marktlage den Reisexport anpassen und auf Vorschlag des Finanzministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt sowie des Ministeriums für Industrie und Handel einen Preisrahmen für Exportreis anwenden. Auch die Zuständigkeiten von Ministerien, Fachbehörden und Kommunen wurden an das neue Organisationsmodell des Staatsapparats angepasst.