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Usbekistan genehmigt Importe georgischer Haselnüsse, Mandeln und Zitrusfrüchte

Usbekistan hat nach einer pflanzengesundheitlichen Risikoanalyse Importe georgischer Haselnüsse, Mandeln und Zitrusprodukte zugelassen. Äpfel, Pfirsiche, Nektarinen und Heidelbeeren benötigen separate Prüfungen und möglicherweise eine gemeinsame Inspektion.

Usbekistan genehmigt Importe georgischer Haselnüsse, Mandeln und Zitrusfrüchte

Drei Produktgruppen erhalten die Zulassung

Usbekistan hat nach Abschluss einer pflanzengesundheitlichen Risikoanalyse Importe von Haselnüssen, Mandeln und Zitrusprodukten aus Georgien genehmigt, berichtete EastFruit unter Berufung auf UzDaily. Die Entscheidung eröffnet georgischen Anbietern von zwei wichtigen Nusssorten und Zitrusfrüchten einen neuen Zugang zum usbekischen Markt.

Die Genehmigung folgte auf ein Online-Treffen zwischen Jamshid Urunov, dem für Pflanzenschutz und Quarantäne zuständigen stellvertretenden Vorsitzenden des usbekischen Ausschusses für Lebensmittelsicherheit, und Zurab Lipartia, dem stellvertretenden Leiter der georgischen Nationalen Lebensmittelagentur. Besprochen wurden die pflanzengesundheitliche Zusammenarbeit, die Ausweitung des bilateralen Agrarhandels und die Sicherheit importierter Waren.

Angaben zu Liefermengen, zum Beginn der Einfuhren oder zu produktspezifischen Zertifizierungsbedingungen wurden nicht veröffentlicht. Vor der Organisation kommerzieller Lieferungen müssen Exporteure daher die geltenden Dokumentations-, Inspektions- und Quarantäneanforderungen klären.

Weitere Obstsorten brauchen eigene Prüfungen

Georgien strebt auch einen Marktzugang für Äpfel, Pfirsiche, Nektarinen und Heidelbeeren an. Sobald die georgischen Behörden die erforderlichen technischen Unterlagen vorgelegt haben, will Usbekistan für jedes dieser Produkte eine eigene pflanzengesundheitliche Risikoanalyse durchführen. Deren Ergebnisse bestimmen die Bedingungen für den Marktzugang.

Die georgische Seite erklärte sich bereit, eine gemeinsame Inspektion unter Beteiligung usbekischer Fachleute zu organisieren. Geprüft werden sollen landwirtschaftliche Flächen und Betriebe, die Erzeugnisse für den Export vorbereiten. Dabei geht es um den Pflanzengesundheitsstatus, Produktions- und Lagerbedingungen, die Einhaltung der Vorschriften und das mögliche Vorkommen von Quarantäneschädlingen.

Das getrennte Verfahren bedeutet, dass die Zulassung für Haselnüsse, Mandeln und Zitrusfrüchte keinen automatischen Zugang für andere georgische Obstsorten schafft. Jedes weitere Produkt benötigt eine eigene technische Bewertung und muss die von Usbekistan festgelegten Anforderungen erfüllen.

Reformen bilden den institutionellen Rahmen

Nach Angaben usbekischer Vertreter entstand der Ausschuss für Lebensmittelsicherheit im Zuge institutioneller Reformen. Er bündelt zentrale staatliche Verwaltungs- und Kontrollaufgaben in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Pflanzengesundheit und Veterinäraufsicht. Georgien lässt unterdessen weiterhin sämtliche usbekischen Agrarprodukte zu, sofern die Lieferungen von den vorgeschriebenen Pflanzengesundheitszeugnissen begleitet werden.

Für georgische Erzeuger, Verarbeiter und Händler beschränkt sich die unmittelbare Geschäftsmöglichkeit zunächst auf die drei genehmigten Gruppen. Die Entscheidung vergrößert jedoch den potenziellen Kundenkreis für Haselnüsse, Mandeln und Zitrusfrüchte und schafft einen regulatorischen Weg für weitere Produkte. Usbekische Importeure erhalten ein zusätzliches zugelassenes Ursprungsland; die tatsächlichen Handelsströme werden aber von Preisen, saisonaler Verfügbarkeit, Logistik und Erfüllungskosten abhängen. Der nächste entscheidende Schritt ist die Vorlage der technischen Unterlagen und der Abschluss der Prüfungen für Äpfel, Pfirsiche, Nektarinen und Heidelbeeren.

Vollständige Marktanalyse

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