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US-Zoll belastet Südafrikas Exporteure von Zitronen, Mandarinen und Grapefruits

Für südafrikanische Zitronen, Mandarinen und Grapefruits gilt in den USA nun ein Zoll von 12,5 %, während Orangen ausgenommen bleiben. Laut dem südafrikanischen Verband der Zitruserzeuger erhöht die Maßnahme die Zollbelastung zur Hochphase der Exportsaison effektiv um 2,5 Prozentpunkte.

US-Zoll belastet Südafrikas Exporteure von Zitronen, Mandarinen und Grapefruits

Zoll nach Section 301 tritt in Kraft

Südafrikanische Exporteure von Zitronen, Mandarinen und Grapefruits müssen höhere Kosten für den Zugang zum US-Markt tragen. Washington hat auf ausgewählte Waren aus dem Land einen Zoll von 12,5 % erhoben. Orangen bleiben von der Maßnahme ausgenommen, erklärte Boitshoko Ntshabele, CEO des südafrikanischen Verbandes der Zitruserzeuger.

Nach Angaben Ntshabeles führte die Trump-Regierung die Zölle nach Section 301 am 24. Juli 2026 für 60 Länder ein. Vorausgegangen waren viermonatige Untersuchungen des US-Handelsbeauftragten. Begründet wurden die Maßnahmen mit Handelsfragen im Zusammenhang mit Ländern, in denen Zwangsarbeit praktiziert wird. Mehrere Staaten erhielten einen Zollsatz von 10 %, während für Südafrika und einige weitere Länder 12,5 % festgelegt wurden.

Nach dem Verständnis des Verbandes sind Waren ausgenommen, die vor dem 24. Juli verladen wurden und vor dem 28. Juli in den USA eintrafen. Die Regel begrenzt die unmittelbare Belastung bereits verschiffter Ware, schützt aber keine späteren Lieferungen der laufenden Exportsaison.

Mehrkosten treffen die Hochsaison

Der Zoll gilt zu einem Zeitpunkt, an dem Südafrikas Zitrusexportsaison ihren Höhepunkt erreicht. Ntshabele bezeichnete die Änderung als effektive Erhöhung des Zolls auf Mandarinen, Zitronen und Grapefruits um 2,5 Prozentpunkte. Für Erzeuger und Exporteure, deren saisonale Produktions-, Verpackungs- und Versandprogramme bereits laufen, entsteht damit ein weiterer Kostenfaktor.

Die direkte Wirkung ist regional begrenzt. Derzeit dürfen nur Erzeuger aus den südafrikanischen Provinzen Westkap und Nordkap den US-Markt beliefern. Die dortigen Unternehmen müssen entscheiden, welcher Teil des zusätzlichen Zolls innerhalb der Lieferkette aufgefangen werden kann und welcher Teil in die US-Verkaufspreise einfließt.

Die Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit könnten gedämpft werden, weil Südafrikas Konkurrenten auf dem US-Zitrusmarkt ebenfalls mit 12,5 % belastet werden, sagte Ntshabele. Der gleiche nominale Satz verringert das Risiko eines unmittelbaren zollbedingten Nachteils gegenüber diesen Lieferanten. Er beseitigt jedoch weder die höheren Einstandskosten in den USA noch den daraus entstehenden Druck auf Margen und Nachfrage.

Branche drängt auf Handelsabkommen

Der Verband der Zitruserzeuger hat das südafrikanische Ministerium für Handel, Industrie und Wettbewerb aufgefordert, die Verhandlungen mit den USA zu beschleunigen. Ein bilaterales Handelsabkommen könnte den Satz für Südafrika laut Ntshabele möglicherweise von 12,5 % auf 10 % senken. Bislang wurden jedoch weder ein Abkommen noch eine Senkung bestätigt.

Der Verband traf zudem Roelf Meyer, den kürzlich ernannten südafrikanischen Botschafter in den USA. Eine mögliche Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden Staaten gilt ihm als Weg zu Fortschritten bei Zöllen und einem breiteren Marktzugang. Ntshabele verwies außerdem auf die frühere Arbeit des stellvertretenden Ministers Steenhuisen beim Landwirtschaftsministerium. Dessen Erfahrung mit technischen Marktzugangsfragen könne beim Abbau von Hindernissen für die Zitrusbranche helfen.

Ntshabele erwartet, dass die Zölle mindestens bis zum Ende der Amtszeit der gegenwärtigen US-Regierung bestehen bleiben, sofern sie nicht durch ein juristisches Ergebnis beendet werden. Er stellte ihre erwartete Dauer den früheren „Liberation Day“-Zöllen gegenüber, die nach seiner Darstellung im Februar 2026 als nicht gesetzeskonform eingestuft wurden. Südafrikanische Zitrusunternehmen müssen deshalb vorerst mit einem fortbestehenden Satz von 12,5 % planen.

Der Konflikt verstärkt zugleich das Interesse der Branche an einem breiteren Marktzugang. Der Verband sieht die Möglichkeit, den Zugang zu den USA über das Westkap und Nordkap hinaus auszuweiten und weitere wichtige Märkte zu erschließen. Bis eine Zollentlastung oder eine regionale Öffnung erreicht ist, müssen Exporteure der drei betroffenen Zitrusgruppen die neue Abgabe in ihren laufenden Saisonprogrammen berücksichtigen. Orangen bleiben dagegen ausgenommen.

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