Verzögertes US-Indien-Abkommen lässt Exporteuren Zollvorteil, aber neue Risiken
Indische Exporteure erwarten bessere Wettbewerbsbedingungen, wenn ein US-Zusatzzoll von 10 % am 24. Juli ausläuft. Ein mögliches Verfahren nach Section 301 und der für 2028 geplante Zoll von 100 % auf Generika belasten jedoch die längerfristige Perspektive.
Exporteure bereiten sich auf niedrigere Zölle vor
Indische Exporteure rechnen mit einer stärkeren Wettbewerbsposition in den USA, sobald der derzeit für Waren aus allen Ländern geltende Zusatzzoll von 10 % am 24. Juli das Ende seiner vorgesehenen Laufzeit erreicht. Nach Angaben von Jagran sollen anschließend wieder die Zollsätze gelten, die vor dem 2. April des vergangenen Jahres angewandt wurden. Ein umfassenderes Handelsabkommen zwischen den USA und Indien ist jedoch weiterhin nicht unterzeichnet.
Besonders deutlich wäre die Entlastung in Branchen, in denen der Aufschlag die Einfuhrkosten erheblich erhöht hat. R.K. Jalan, der Lederwaren und Schuhe in die USA exportiert, sagte Jagran, seine Produkte seien zuvor mit 8,5 % verzollt worden. Zusammen mit dem Aufschlag von 10 % liege die aktuelle Belastung bei 18,5 %. Sein Unternehmen nehme bereits Aufträge in der Erwartung an, dass nach dem 24. Juli wieder der frühere Satz gilt.
Kein Termin für die Unterzeichnung
Indiens Handelsministerium hat erklärt, die Dokumente für das bilaterale Abkommen seien fertig, doch ein Unterzeichnungstermin stehe noch nicht fest. Jagran verweist zudem auf Berichte ausländischer Medien, wonach eine Einigung noch drei bis vier Monate dauern könnte. Die Verzögerung ist relevant, weil die USA Indiens größter Exportmarkt sind und die endgültigen Zollbedingungen damit Hersteller, Händler und US-Käufer unmittelbar betreffen.
Dem Bericht zufolge sah eine frühere Verständigung zwischen beiden Ländern einen US-Zoll von 18 % auf Indien vor. Das Ministerium vertritt die Position, dass Indien einem Abkommen zustimmen würde, wenn es indischen Anbietern gegenüber Wettbewerbern einen Vorteil auf dem US-Markt verschafft. Solange die endgültigen Bedingungen fehlen, müssen Exporteure ihre Angebote auf mehrere mögliche Zollregime ausrichten.
Risiken durch Section 301 und Arzneimittelzölle
Die erwartete Entlastung schließt neue handelspolitische Maßnahmen nicht aus. Die USA haben Indien nach Section 301 ihres Handelsrechts wegen Vorwürfen zu Zwangsarbeit und einer Produktion über die Kapazitätsgrenzen hinaus untersucht. Laut Jagran könnten daraus zusätzliche Zölle von 12,5 % auf indische Waren entstehen.
Ajay Sahai, CEO und Generaldirektor der Federation of Indian Export Organisations, erklärte, niemand wisse, was nach dem 24. Juli geschehen werde; die Zollpolitik sei sehr unsicher. Indische Ausfuhren würden profitieren, wenn wieder die Sätze von vor April des vergangenen Jahres gälten. Selbst ein US-Zoll von 12,5 % hätte seiner Einschätzung nach keine großen Auswirkungen auf die indischen Exporte.
Für Pharmaexporteure gilt ein eigener Zeitplan. US-Präsident Donald Trump kündigte laut Jagran an, dass eingeführte Generika ab 2028 mit 100 % verzollt werden sollen. Bis dahin sollen sie weiterhin zollfrei bleiben. Rund 40 % der indischen Generikaexporte gehen in die USA. Der spätere Beginn verhindert somit einen unmittelbaren Schock, schafft für Hersteller und Käufer aber ein klar umrissenes Zukunftsrisiko. Kurzfristig könnten niedrigere Zölle nach dem 24. Juli die Lieferungen stützen; die Verhandlungen, das Verfahren nach Section 301 und die Arzneimittelmaßnahme für 2028 halten langfristige Entscheidungen jedoch offen.