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Ukraine fordert Zwischenlagerung von Transitgetreide unter polnischer Zollaufsicht

Die Ukraine prüft polnische Beschränkungen für die Nutzung von Zolllagern und Silos durch Getreidetransporte in Drittländer. Eine bilaterale Wirtschaftskammer schlägt eine Zwischenlagerung unter ständiger Zollaufsicht vor, während Polen ein Eindringen sensibler Waren in den Binnenmarkt verhindern will.

Ukraine fordert Zwischenlagerung von Transitgetreide unter polnischer Zollaufsicht

Kiew prüft polnische Transitbeschränkungen

Das ukrainische Ministerium für Agrarpolitik und Ernährung prüft, ob der polnische Zoll die Nutzung von Zolllagern und Silos zur vorübergehenden Lagerung ukrainischen Transitgetreides systematisch beschränkt, berichtete Farmer.pl. Betroffen sind Lieferungen für den Export in Drittländer, nicht für den Verkauf in Polen.

Im Mittelpunkt steht die polnische Verordnung vom 15. September 2023. Sie untersagte die Einfuhr bestimmter ukrainischer Agrarerzeugnisse, ließ deren Transit jedoch zu. Nach Auffassung der Ukraine muss die Nutzung von Zolllagern für Transitware klarer geregelt werden. Laut dem ukrainischen Ministerium laufen Gespräche mit der polnischen Seite.

Wirtschaftskammer schlägt Lagerung unter Zollaufsicht vor

Die Polnisch-Ukrainische Wirtschaftskammer hat Polens Finanz- und Wirtschaftsminister um eine Änderung der Verordnung gebeten. Ihr Vorschlag würde eine Zwischenlagerung in polnischen Zolllagern erlauben, sofern das Getreide ständig unter Zollaufsicht bleibt, nicht in Polen in den freien Verkehr gelangt und danach im externen oder gemeinsamen Versandverfahren weiterbefördert wird.

Die Kammer begründet den Vorstoß mit den Abläufen im Schienengüterverkehr. Ukrainisches Getreide kommt in Breitspurwagen an und muss für den Weitertransport zum Zielort auf Wagen mit europäischer Spurweite umgeladen werden. Zolllager und Silos könnten als Puffer dienen und Ankunft, Umschlag und Weiterfahrt koordinieren. Die geltenden polnischen Regeln berücksichtigen den notwendigen spurweitenbedingten Umschlag, erlauben aber selbst eine vorübergehende Lagerung des Getreides nicht.

Schutz des polnischen Marktes bleibt entscheidend

Nach Darstellung von Farmer.pl dürfen Lastwagen und Güterwagen mit vom Einfuhrverbot erfassten Produkten von der ukrainisch-polnischen Grenze zu polnischen Ostseehäfen fahren und erst dort entladen werden. Alternativ können sie Polen bis zu einer weiteren Grenze durchqueren. Sämtliche Lieferungen müssen elektronisch angemeldet, gewogen und von polnischen Behörden überwacht werden. Entladung, zusätzlicher Umschlag und Lagerung vor dem festgelegten Ziel sind untersagt.

Diese Sicherungen wurden nach heftigen Protesten polnischer Landwirte eingeführt. Dahinter steht die Sorge, sensible ukrainische Erzeugnisse könnten im Land bleiben und den heimischen Agrarmarkt destabilisieren. Der ukrainische Agrarminister Taras Wysocki erklärte, stabile Exportrouten seien wegen der russischen Angriffe auf die Hafen- und Bahninfrastruktur besonders wichtig. Auch der Ukrainische Getreideverband und der Chef der staatlichen Bahngesellschaft Ukrzaliznytsia haben das Lagerthema aufgegriffen. Polnische Ministerien äußerten sich bislang nur begrenzt. Offen bleibt damit, ob ein streng kontrolliertes Lagersystem die Bahnlogistik verbessern kann, ohne das Risiko eines Abflusses in den polnischen Markt zu erhöhen oder das Vertrauen der Landwirte zu schwächen.

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