Türkei plant neue Standards für Döner, Burger und traditionelle Fleischwaren
Die Türkei will Herstellung und Kennzeichnung von Burgern, Döner und traditionellen Fleischwaren strenger regeln. Der Entwurf senkt den Fettgrenzwert für Geflügelerzeugnisse auf 15 %, begrenzt Füllstoffe und untersagt Räuchern sowie bestimmte geschmacksgebende Zutaten bei Sucuk, Pastırma und Kavurma.
Türkei bereitet umfassende Neufassung vor
Das türkische Ministerium für Land- und Forstwirtschaft plant eine umfassende Überarbeitung des Lebensmittelkodex für Fleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse. Nach Angaben von Sabah sollen die Änderungen die Lebensmittelsicherheit verbessern, eine Irreführung der Verbraucher verhindern und die Herstellungs- und Kennzeichnungsvorgaben für Burger, Döner, Sucuk, Pastırma und Kavurma präzisieren.
Der Entwurf beschränkt Zutaten, die als zusätzliche Protein- oder Stickstoffquelle dienen können. Neben dem Protein aus dem Fleisch und technologisch notwendigen proteinhaltigen Zutaten wie Milch, Ei oder Joghurt sollen keine weiteren potenziellen Protein- und Stickstoffquellen zulässig sein. Auch Ballaststoffe, die eine technologische Funktion erfüllen, aber als Füllstoff eingesetzt werden können, sollen stärker begrenzt werden.
Burger erhält erstmals eine eigene Definition
Der Burger soll erstmals ausdrücklich in die Vorschrift aufgenommen werden. Er müsste wie Köfte hergestellt werden und die dafür geltenden Kriterien erfüllen. Verarbeiter erhalten damit eine eindeutige rechtliche Kategorie für ein Produkt, das in der bisherigen Bekanntmachung keine eigene Definition hatte.
Die geplante Regelung konkretisiert zudem bestehende Beschränkungen für Stärke, stärkehaltige Zutaten, Soja und Sojaprodukte. Diese Stoffe sollen nicht zweckfremd verwendet werden dürfen, etwa zur Erhöhung des Produktgewichts. Hersteller müssen dadurch möglicherweise Rezepturen prüfen, die Funktion einzelner Zutaten genauer dokumentieren und Rohstoffspezifikationen stärker kontrollieren.
Traditionelle Rezepturen und Döner-Etiketten ändern sich
Das Räuchern traditioneller Produkte wie Sucuk, Pastırma und Kavurma soll verboten werden. Auch Pistazien, Käse und vergleichbare geschmacksgebende Zutaten wären nicht mehr zulässig. Ziel ist es, den üblichen Geschmack und das typische Aroma zu bewahren und die Erzeugnisse weiter als traditionelle Lebensmittel statt als innovative Varianten anzubieten. Anbieter geräucherter oder aromatisierter Versionen müssten Rezeptur, Bezeichnung oder Einstufung überprüfen.
Auf Döner-Etiketten müsste die Herstellungsart als „yaprak döner“, „yaprak-kıyma döner“ oder „kıyma döner“ erscheinen. Die Definitionen für Döner, panierte Erzeugnisse und Köfte sollen außerdem getrennt nach Geflügel- und Rotfleischprodukten gefasst werden. Käufer und Kontrolleure könnten Etikett und Rezeptur dadurch leichter abgleichen.
Fettgrenzwert für Geflügel sinkt auf 15 %
Der maximale Fettgehalt von Geflügelfleischzubereitungen und Geflügeldöner soll von 20 % auf 15 % sinken. Verarbeiter könnten gezwungen sein, den Einsatz von Fleisch, Haut und Fett anzupassen, Marinaden neu zu formulieren und Ausbeuten neu zu berechnen. Für Hersteller, die Fett zur Steuerung von Textur und Preis einsetzen, kann dies die Produktionskosten erhöhen.
Der Kalziumgrenzwert für wärmebehandelte Geflügel-Sucuk ohne mechanisch getrenntes Geflügelfleisch soll von 350 mg/kg auf 400 mg/kg steigen. Sabah zufolge beruht die Änderung auf kontrollierten Produktionsversuchen, mit denen der Eintrag von Kalzium aus Gewürzen und anderen Zutaten ermittelt wurde. Da es sich noch um eine geplante Neuregelung handelt, lassen sich die vollständigen Anpassungskosten erst nach Veröffentlichung des endgültigen Textes und des Zeitplans bewerten.