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Türkei weist Pferde- und Eselfleisch in Markenwurst und weiteren Lebensmitteln nach

Das türkische Landwirtschafts- und Forstministerium hat bei Labortests Pferde- und Eselfleisch in Wurst und anderen Lebensmitteln nachgewiesen. Die aktualisierte Liste verfälschter Lebensmittel umfasst fünf Wurstsorten sowie Verstöße in Mersin und Manisa.

Türkei weist Pferde- und Eselfleisch in Markenwurst und weiteren Lebensmitteln nach

Labortests weisen nicht deklariertes Fleisch nach

Das türkische Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat Pferde- und Eselfleisch in mehreren auf dem Inlandsmarkt angebotenen Lebensmitteln nachgewiesen, berichtete Al Bilad. Die Laborbefunde wurden in die aktualisierte öffentliche Liste des Ministeriums über verfälschte Lebensmittel aufgenommen.

Zu den Fällen gehört Wurst bekannter Marken. Unter Berufung auf den türkischen Sender Halk TV berichtete Al Bilad, dass Wurstwaren zweier namhafter Marken positiv auf Pferde- und Eselfleisch getestet wurden. Marken, Hersteller, Chargennummern, Mengen und Händler wurden nicht genannt.

Die türkische Publikation Diken berichtete, dass die Ministeriumsliste fünf Wurstsorten mit sogenanntem Einhuferfleisch umfasst. Unter diese behördliche Kategorie fällt Fleisch von Pferden, Eseln und Maultieren. Aus den verfügbaren Angaben geht nicht hervor, ob alle Sorten dieselbe Tierart enthielten oder die Ergebnisse voneinander abwichen.

Fälle betreffen weitere Lebensmittel

Die Verstöße beschränkten sich nicht auf abgepackte Wurst. In den Provinzen Mersin und Manisa wurde Einhuferfleisch auch in anderen Lebensmitteln festgestellt. In Mersin waren Hackfleisch und Tantuni betroffen, ein lokales Gericht, das gewöhnlich aus klein geschnittenem Fleisch zubereitet wird.

Angaben zur betroffenen Warenmenge, zur Zahl der Betriebe und zum Verkaufszeitraum liegen nicht vor. Auch Rückrufe, Warenentnahmen, Betriebsschließungen, Bußgelder oder andere Sanktionen wurden nicht gemeldet. Bestätigt sind damit die Laborbefunde und Produktkategorien, nicht aber die abschließenden wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen für die betroffenen Unternehmen.

Öffentliche Listen stärken die Kontrolle

Die türkischen Behörden verschärfen laut Al Bilad die Lebensmittelüberwachung und veröffentlichen Listen mit Produkten und Betrieben, deren Verstöße durch Laboruntersuchungen belegt wurden. Verbraucher sollen dadurch beanstandete Waren erkennen können. Zugleich soll Lebensmittelbetrug besonders bei häufig gekauften Produkten eingedämmt werden.

Für Fleischverarbeiter und Händler rücken die Befunde die Identitätskontrolle der Rohstoffe entlang von Einkauf, Verarbeitung und Vertrieb in den Mittelpunkt. Bei Wurst, Hackfleisch und zubereiteten Gerichten lässt sich die ursprüngliche Tierart optisch nur schwer erkennen. Laborprüfungen und dokumentierte Lieferantenkontrollen sind deshalb entscheidend.

Nicht deklariertes Pferde-, Esel- oder Maultierfleisch betrifft zudem Unternehmen, die eine bestimmte Fleischzusammensetzung ausloben. Widersprechen Laborbefunde der Kennzeichnung, kann dies das Vertrauen in das einzelne Produkt ebenso beschädigen wie in den Verarbeiter, die Marke und die Verkaufsstelle.

Wirtschaftliche Folgen noch offen

Das Quellenmaterial liefert keinen Beleg dafür, dass die betroffenen Lebensmittel exportiert wurden. Auch Preise, Handelsmengen und Zielländer fehlen, weshalb sich kein messbarer Effekt auf den türkischen Fleischhandel ableiten lässt. Nach aktuellem Kenntnisstand handelt es sich vor allem um einen Fall der inländischen Lebensmittelkontrolle.

Die weiteren wirtschaftlichen Folgen hängen von bislang nicht beschriebenen Maßnahmen ab: der Geschwindigkeit der Warenentnahme, möglichen Tests weiterer Chargen und Lieferanten sowie dem Vorgehen gegen gelistete Betriebe. Bis zusätzliche Angaben vorliegen, umfasst der bestätigte Befund fünf Wurstsorten sowie Hackfleisch, Tantuni und weitere Lebensmittel in Mersin und Manisa.

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