Südkorea verhängt 3,009 Milliarden Won Bußgeld gegen sechs Papierhersteller wegen Submissionsabsprachen
Südkoreas Wettbewerbsbehörde hat gegen sechs Hersteller von Druckpapier Abstellungsverfügungen und Bußgelder von zusammen 3,009 Milliarden Won verhängt. Die Unternehmen sprachen zwischen Juni 2021 und November 2024 sechs Ausschreibungen der Zeitung Nongmin Shinmun ab. Die durchschnittliche Zuschlagsquote lag bei 96,2 Prozent.
Südkoreas Wettbewerbsbehörde Fair Trade Commission teilte am 9. September mit, sie habe gegen sechs Hersteller von Druckpapier Abstellungsverfügungen und Bußgelder in Höhe von insgesamt 3,009 Milliarden Won verhängt. Die Unternehmen hatten Ausschreibungen des Zeitungsverlags Nongmin Shinmun abgesprochen. Betroffen sind Moorim SP, Moorim Paper, Moorim P&P, Hansol Paper, Hankuk Paper und Hongwon Paper.
Nach Angaben von Asia Today und Nocut News legten die Lieferanten im Voraus fest, welches Unternehmen den jeweiligen Auftrag erhalten sollte, welche Firmen als Scheinbieter auftreten und welche Preise jeder Beteiligte einreicht. Die Absprache umfasste sechs Beschaffungsausschreibungen für Druckpapier zwischen Juni 2021 und November 2024. Die Behörde unter Vorsitz von Joo Byung-ki entschied zudem, gegen die beiden Gesellschaften Hansol Paper und Hankuk Paper Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten, berichtete Inews24.
Reihum verteilte Zuschläge in sechs Verfahren
Newdaily beschrieb das Vorgehen als festgelegte Reihenfolge, in der die Hersteller die Aufträge unter sich aufteilten. Der Gewinner stand bei jeder Ausschreibung vorher fest, während die übrigen Teilnehmer höhere, nicht wettbewerbsfähige Preise abgaben, damit das Verfahren nach Wettbewerb aussah.
Die Zeitung Hankook Ilbo berichtete, die Praxis habe mehr als drei Jahre angedauert und habe der Preisstützung gedient statt dem Wettbewerb. Da Nongmin Shinmun dieselbe Papierqualität regelmäßig neu beschafft, setzte jeder abgesprochene Zuschlag zugleich den Referenzwert für die nächste Runde.
Durchschnittliche Zuschlagsquote von 96,2 Prozent
Am deutlichsten zeigt sich der Effekt an der Zuschlagsquote, also am Verhältnis des Gewinnergebots zum geschätzten Preis des Auftraggebers. Intn berichtete für den Kartellzeitraum von einer durchschnittlichen Zuschlagsquote von 96,2 Prozent. Newspim nannte einen Durchschnitt von über 96 Prozent und mehr als 8 Prozentpunkte über dem Niveau vor Beginn der Absprachen, während Hankook Ilbo den Anstieg mit knapp 9 Prozentpunkten angab.
- Kartellzeitraum: Juni 2021 bis November 2024
- Betroffene Verfahren: sechs Druckpapier-Beschaffungen von Nongmin Shinmun
- Durchschnittliche Zuschlagsquote im Kartellzeitraum: 96,2 Prozent
- Sanktionen: 3,009 Milliarden Won Bußgeld sowie Abstellungsverfügungen gegen alle sechs Firmen
- Strafanzeige: Hansol Paper und Hankuk Paper
Sechs Firmen, 95 Prozent des Marktes
Newdaily berichtete, die sechs Hersteller kämen zusammen auf rund 95 Prozent des südkoreanischen Marktes für Druckpapier. Drei der sechs tragen den Namen Moorim, was das Feld wirklich unabhängiger Bieter weiter verengt.
Diese Konzentration macht den Fall über einen einzelnen Verlag hinaus relevant. Wer in Südkorea Druckpapier ausschreibt, wendet sich faktisch an eine Gruppe, die nahezu das gesamte inländische Angebot abdeckt. Sobald diese Lieferanten sich abstimmen, verliert die Ausschreibung ihre Funktion der Preisfindung, und die Differenz schlägt unmittelbar auf die Papierkosten des Käufers durch.
Die zweite Sanktion binnen fünf Monaten
Der Entscheidung ging ein weit größeres Verfahren voraus. Fünf Monate zuvor waren dieselben Hersteller wegen Preisabsprachen bei Druckpapier mit 330 Milliarden Won belegt worden; das neue Bußgeld entspricht weniger als 1 Prozent dieser Summe. Edaily wies darauf hin, dass die Submissionsabsprache zu dem früheren Preiskartell hinzukommt und es nicht ersetzt.
Alle sechs Unternehmen erhielten neben dem Bußgeld Abstellungsverfügungen, die eine Wiederholung untersagen. Die Anzeige gegen Hansol Paper und Hankuk Paper als juristische Personen führt den Fall über das Verwaltungsverfahren hinaus, da die Staatsanwaltschaft Sanktionen verfolgen kann, die die Behörde selbst nicht verhängen darf.