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Streit um Kennzeichnung von Fortune-Sojaöl erreicht Delhi High Court

Der Delhi High Court hat die indische Zentralregierung und die FSSAI zu Stellungnahmen im Verfahren von AWL Agri Business aufgefordert. Im Mittelpunkt stehen die Angaben „100 % pflanzlich“, „cholesterinfrei“ und „gesunder Lebensstil“ für raffiniertes Fortune Soya Health Sojaöl sowie mögliche Vollzugsmaßnahmen in ganz Indien.

Streit um Kennzeichnung von Fortune-Sojaöl erreicht Delhi High Court

Gericht fordert Regierung und Aufsicht zur Stellungnahme auf

Der Delhi High Court hat die indische Zentralregierung und die Food Safety and Standards Authority of India (FSSAI) um Stellungnahmen in einem Verfahren zu raffiniertem Fortune Soya Health Sojaöl ersucht. Nach Angaben von Jagran wendet sich die Antragstellerin AWL Agri Business Limited gegen regulatorische Maßnahmen, die mit Beschränkungen der Herstellung und des Verkaufs wegen mutmaßlich irreführender Kennzeichnungsangaben verbunden sind.

Richterin Swarana Kanta Sharma wies die Zentralregierung und die FSSAI an, ihre Antworten innerhalb von vier Wochen einzureichen. Die nächste Anhörung ist für den 5. November angesetzt. Das Gericht stellte die Anträge zu, nachdem es den Einwand der Behörden, der Delhi High Court sei örtlich nicht zuständig, in diesem Verfahrensstadium zurückgewiesen hatte.

Drei Angaben auf dem Etikett stehen im Mittelpunkt

Die FSSAI übermittelte AWL Agri Business am 17. Juli eine Aufforderung zur Stellungnahme. Darin warf sie dem Unternehmen Verstöße gegen Lebensmittelsicherheitsstandards vor und gab ihm sieben Tage Zeit, um zu erklären, warum keine Maßnahmen nach den einschlägigen Vorschriften ergriffen werden sollten. Betroffen waren die Angaben „100 % pflanzlich“, „cholesterinfrei“ und „gesunder Lebensstil“ für raffiniertes Fortune Soya Health Sojaöl.

In ihrem Antrag macht die Gesellschaft geltend, das Schreiben habe das Öl faktisch bereits vor Abschluss des Verfahrens als nicht konformes Produkt eingestuft. Dadurch drohten laut AWL Agri Business rechtliche Schritte gegen Vertriebspartner, Lagerhalter, Großhändler und Einzelhändler in ganz Indien. Der Fall betrifft damit nicht nur Formulierungen auf einer Verpackung, sondern auch die rechtlichen Risiken der Unternehmen entlang der Vertriebskette für Speiseöl.

Zuständigkeit und Vollzug bleiben umstritten

Die Zentralregierung und die FSSAI wandten sich aus örtlichen Zuständigkeitsgründen gegen den Antrag. Kein Teil des Sachverhalts sei im Gebiet des Delhi High Court entstanden, da das Unternehmen seinen Sitz in Gujarat habe und das Produkt außerhalb Delhis hergestellt und vermarktet werde. Das Gericht sah darin keinen Grund, auf eine Zustellung zu verzichten, und forderte förmliche Antworten an.

Aus dem vorliegenden Bericht geht nicht hervor, dass das Gericht bereits über die Vereinbarkeit der drei Angaben mit den indischen Vorschriften für Lebensmittelkennzeichnung entschieden hat. Auch die Frage, ob Beschränkungen von Produktion oder Verkauf gerechtfertigt sind, ist offen. Im nächsten Schritt können Regierung und FSSAI ihre Positionen zur Zuständigkeit und zu den beanstandeten Angaben darlegen. Für Hersteller und Händler von Speiseöl ist das Verfahren relevant, weil es um die Abgrenzung allgemeiner Produktbeschreibungen von gesundheitsbezogener Werbung und um die Folgen behördlicher Schreiben für bereits landesweit vertriebene Ware geht.

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