Spanien plant 0,10 Euro Pfand auf Einweg-Getränkeverpackungen
Spanien bereitet ein Pfand- und Rückgabesystem für bestimmte Einweg-Getränkeverpackungen bis drei Liter vor. Verbraucher sollen rund 0,10 Euro je Gebinde zahlen und bei der Rückgabe vollständig zurückerhalten; beim Starttermin widersprechen sich jedoch die Berichte, und endgültige Regeln fehlen noch.
Pfand wird auf dem Kassenbon separat ausgewiesen
Spanien bereitet ein Pfand- und Rückgabesystem für bestimmte Einweg-Getränkeverpackungen vor. In Geschäften, Supermärkten und Gastronomiebetrieben sollen beim Kauf rund 0,10 Euro zusätzlich berechnet werden. Dabei handelt es sich nicht um eine Steuer oder einen dauerhaften Preisaufschlag, sondern um ein Pfand: Wer das leere Gebinde an einer zugelassenen Rücknahmestelle abgibt, erhält den Betrag vollständig zurück.
El Independiente berichtet, dass das Sistema de Depósito, Devolución y Retorno, kurz SDDR, im November 2026 starten soll. El Periódico nennt dagegen den 12. August als Termin, ab dem Betriebe 0,10 Euro erheben müssten. Der endgültige Zeitplan bleibt damit unklar. Laut El Independiente dürfte das Pfand rund 0,10 Euro betragen; die genaue Höhe und mehrere betriebliche Einzelheiten hängen jedoch noch von den Ausführungsbestimmungen ab.
Flaschen und Dosen bis drei Liter betroffen
Das System soll ausgewählte Getränkeverpackungen bis drei Liter erfassen, darunter Kunststoffflaschen und Dosen. El Periódico zählt auch Getränkekartons bis drei Liter auf, während El Independiente schreibt, dass die Behandlung weiterer Verpackungsarten erst in den Durchführungsregeln festgelegt werde. Das Pfand soll auf dem Kassenbon oder der Rechnung separat erscheinen und so den Getränkepreis vom erstattungsfähigen Verpackungsbetrag trennen.
Verbraucher sollen die Gebinde an Automaten oder bedienten Annahmestellen zurückgeben können. Daraus entstehen neue Anforderungen entlang der gesamten Lieferkette. Hersteller und Händler brauchen geeignete Verpackungen und eine Rückwärtslogistik, während der Einzelhandel Rücknahmekapazitäten bereitstellen muss. Für Bars, Restaurants, Hotels und Cafés bleiben zusätzliche Fragen offen, weil sich die Verfahren für den Verzehr vor Ort und den Außer-Haus-Verkauf unterscheiden könnten.
Sammelquote von 41,3% verfehlt Ziel von 70%
Die Maßnahme folgt auf Spaniens Verfehlung des Sammelziels für Einweg-Kunststoffflaschen. Nach Angaben von El Independiente lag die offizielle Quote der getrennten Sammlung 2023 bei 41,3%, gegenüber einem Ziel von mindestens 70%. Das spanische Abfallgesetz sieht die Einführung eines SDDR vor, wenn festgelegte Sammelziele nicht erreicht werden. Das bestehende System mit gelben Wertstoffcontainern hat demnach nicht die erforderliche Rücklaufquote gebracht.
Zum Rechtsrahmen gehört das Gesetz 7/2022 vom 8. April über Abfälle und kontaminierte Böden für eine Kreislaufwirtschaft. El Periódico zufolge soll damit vor dem 1. Januar 2029 eine Rückgewinnung von 90% der Kunststoffabfälle erreicht werden. El Independiente beschreibt das breitere europäische Ziel als Annäherung der Sammelquoten an 90% in den kommenden Jahren. Das Pfand soll einen direkten finanziellen Rückgabeanreiz schaffen und weggeworfene Verpackungen im öffentlichen Raum reduzieren.
Handels- und Logistikkosten rücken in den Fokus
Für Getränkeimporteure und -exporteure ist entscheidend, welche Formate erfasst werden, wie Verpackungen registriert werden und wer Sammlung und Transport bezahlt. Hersteller, Distributoren und kleine Händler hätten Bedenken wegen der technischen Komplexität, der getrennten Lagerung und der Kosten der Rückwärtslogistik geäußert, berichtet El Independiente. Nach Verabschiedung der Einzelregeln könnten diese Vorgaben Verpackungswahl, Vertriebsverträge und die Kosten des Spaniengeschäfts beeinflussen.
Eine damit verbundene EU-Maßnahme wird auch die in der Gastronomie eingesetzten Verpackungen verändern. Laut El Periódico beschränkt die am 22. Januar 2025 verabschiedete Verordnung (EU) 2025/40 Einweg-Kunststoffportionspackungen, wie sie für Zucker, Salz, Milch, Essig, Öl und Soßen verwendet werden. Ihr schrittweiser Ausstieg soll am 12. August beginnen und bis 2030 andauern. Auch Lieferanten portionierter Lebensmittel und gastronomischer Verbrauchsartikel müssen sich damit anpassen.